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   OLG Hamm, 14.03.1979 - 6 Ss OWi 2455/78   

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https://dejure.org/1979,4187
OLG Hamm, 14.03.1979 - 6 Ss OWi 2455/78 (https://dejure.org/1979,4187)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.03.1979 - 6 Ss OWi 2455/78 (https://dejure.org/1979,4187)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. März 1979 - 6 Ss OWi 2455/78 (https://dejure.org/1979,4187)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 12 Abs. 4 Satz 1

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.12.1969 - 4 StR 219/69
    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.1979 - 6 Ss OWi 2455/78
    Soweit sich Booß (Straßenverkehrsordnung, 2. Aufl, Anm 5 zu § 12) wegen seiner abweichenden Auffassung, neben einem Parkstreifen oder einer Parkbucht dürfte unter Beachtung von § 1 Abs. 2 StVO auf der Fahrbahn geparkt werden, auch auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 1969 (NJW 1970, 619, 620) bezieht, geht dieser Hinweis fehl.
  • OLG Hamm, 07.11.1973 - 3 Ss OWi 1198/73
    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.1979 - 6 Ss OWi 2455/78
    Neben einem Parkstreifen (Parkbucht) darf auf der Fahrbahn nicht geparkt werden (Entgegen OLG Hamm, 1973-11-07, 3 Ss OWi 1198/73, VRS 46, 464 (1974)).
  • KG, 24.10.2019 - 3 Ws (B) 345/19

    Geldbuße bei unzulässigem Parken in zweiter Reihe

    So ist insbesondere bereits entschieden, dass beim Vorhandensein eines ausreichend befestigten Parkstreifens (bzw. einer Parkbucht) das Parken am Fahrbahnrand neben diesem gegen § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO verstößt (vgl. Senat VRS 78, 218 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 14. März 1979 - 6 Ss OWi 2455/78 -, juris).
  • KG, 05.01.1981 - 3 Ws (B) 353/80

    Zum erlaubten Baumscheibenparken

    neben der Fahrbahn liegende Parkstreifen und Parkbuchten gehören nicht dazu (vgl. OLG Hamm VRS 57, 367, 370).
  • KG, 18.12.1989 - 3 Ws (B) 349/89

    Parken auf der Fahrbahn neben einem unbenutzbaren Teil des Parkstreifens

    In der obergerichtlichen Rechtspr. ist allerdings anerkannt, daß beim Vorhandensein eines ausreichend befestigten Parkstreifens das Parken am Fahrbahnrand neben diesem Parkstreifen unabhängig davon, ob die Parkbucht durch geparkte Fahrzeuge besetzt ist oder nicht, gegen § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO verstößt (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 75, 224, 226; OLG Hamm, VRS 57, 367, 368).
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