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   BGH, 06.11.1964 - 6 StE 1/64   

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https://dejure.org/1964,615
BGH, 06.11.1964 - 6 StE 1/64 (https://dejure.org/1964,615)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1964 - 6 StE 1/64 (https://dejure.org/1964,615)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1964 - 6 StE 1/64 (https://dejure.org/1964,615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gefährdung des Wohls der Bundesrepublik durch Weitergabe einer falschen Nachricht über eine "Tatsache" an einen französischen Nachrichtendienst - Zulässigkeit einer wahldeutigen Feststellung wegen versuchten Landesverrats oder vollendeter landesverräterischer Fälschung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 100
  • NJW 1965, 407
  • MDR 1965, 311
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.12.1960 - 7 StE 6/60
    Auszug aus BGH, 06.11.1964 - 6 StE 1/64
    Da der Eröffnungsbeschluß zutreffend Tateinheit eines etwa versuchten Landesverrats mit dem Vergehen gegen § 100 e StGB (verräterische Beziehungen zu P.) angenommen hat, (BGHSt 15, 256), war für eine teilweise Freisprechung rechtlich kein Raum.
  • BGH, 15.10.1956 - GSSt 2/56
    Auszug aus BGH, 06.11.1964 - 6 StE 1/64
    Wie der Große Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung BGHSt 9, 390, 392 ff mit ausführlicher Begründung im Anschluß an den Beschluß des Reichsgerichts RGSt 68, 257 dargelegt hat, ist Voraussetzung einer Verurteilung auf Grund mehrdeutiger Tatsachenfeststellung, daß die mehreren Verhaltensweisen rechtsethisch und psychologisch gleichwertig (gleichartig) zu beurteilen sind.
  • BGH, 17.04.1962 - 1 StR 132/62

    Wahlfeststellung - Vorsätzliche Tat - Fahrlässige Tat - Auffangtatbestände -

    Auszug aus BGH, 06.11.1964 - 6 StE 1/64
    Der Gesetzgeber hat den § 100 a StGB nicht als "Auffangtatbestand" (vgl. BGHSt 17, 210) zu § 100 StGB gestaltet.
  • RG, 02.05.1934 - 1 D 1096/33

    I. Ist innerhalb der Grenzen, die sich für die Umgestaltung der Strafklage aus §

    Auszug aus BGH, 06.11.1964 - 6 StE 1/64
    Wie der Große Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung BGHSt 9, 390, 392 ff mit ausführlicher Begründung im Anschluß an den Beschluß des Reichsgerichts RGSt 68, 257 dargelegt hat, ist Voraussetzung einer Verurteilung auf Grund mehrdeutiger Tatsachenfeststellung, daß die mehreren Verhaltensweisen rechtsethisch und psychologisch gleichwertig (gleichartig) zu beurteilen sind.
  • BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvR 167/18

    Die Wahlfeststellung zwischen (gewerbsmäßig begangenem) Diebstahl und

    Psychologische Gleichwertigkeit setzt eine einigermaßen gleichgeartete innere Beziehung des Täters zu den möglichen Verhaltensweisen voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1956 - GSSt 2/56 -, BGHSt 9, 390 ; BGH, Urteil vom 6. November 1964 - 6 StE 1/64 -, BGHSt 20, 100 ).
  • BGH, 18.09.1984 - 4 StR 483/84

    Pelzhändler - §§ 242, 263 StGB, keine Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und

    Es kann offenbleiben, ob nach den dargelegten Grundsätzen eine (wahlweise) Verurteilung wegen Diebstahls oder Betruges bzw. der Beihilfe zu einem Betrug allein schon aufgrund der Unterschiede in den gesetzlichen Tatbeständen stets ausgeschlossen (so wohl BGHSt 20, 100, 104 [BGH 06.11.1964 - 6 StE 1/64]; vgl. ferner OLG Karlsruhe, Die Justiz 1973, 57), oder ob eine solche in bestimmten Fällen - z.B. wenn nicht geklärt werden kann, ob sich der Täter eines "Trickdiebstahls" oder eines Betruges schuldig gemacht hat (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1976, 902 ff) - zuzulassen ist.

    Eine solche ist nicht schon dann gegeben, wenn lediglich die Schwere der möglichen Schuldvorwürfe und damit die Strafwürdigkeit die gleiche ist (vgl. BGHSt 9, 390, 394 [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56]; 20, 100, 101) [BGH 06.11.1964 - 6 StE 1/64].

  • BGH, 01.12.1967 - 4 StR 523/67

    Eifersucht als niedriger Beweggrund - Verurteilung auf doppeldeutiger, den

    Eine derartige Verurteilung auf doppeldeutiger, den inneren Tatbestand betreffender Grundlage, ist dann zulässig, wenn die mehreren Möglichkeiten rechtsethisch und psychologisch vergleichbar sind (BGHSt 9, 390, 392 ff [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56]; 20, 100 [BGH 24.11.1964 - 1 StR 439/64]; vgl. ferner Löwe/Rosenberg, § 267 StPO, 21. Aufl. S. 1098).
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