Rechtsprechung
BGH, 30.06.2020 - 6 StR 111/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,20238) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 73 StGB
Einziehung (Verzicht; Übertragung von Eigentum an den Justizfiskus; Widmung zur Schadenswiedergutmachung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Entscheidung über die Einziehung des Werts von Taterträgen
- rewis.io
Einziehung von Taterträgen: Verzicht des Angeklagten auf sichergestelltes Bargeld zum Zweck der Schadenswiedergutmachung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einziehung der Betrugsbeute oder Schadenswiedergutmachung?
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 26.11.2019 - 21 KLs 10/19
- BGH, 30.06.2020 - 6 StR 111/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18
Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei …
Auszug aus BGH, 30.06.2020 - 6 StR 111/20
Dabei handelte es sich jedoch nicht um eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung an den Justizfiskus, die auf Übertragung des Eigentums an dem Bargeld auf diesen gerichtet war (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305, 306 ff.).