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   BGH, 28.07.2021 - 6 StR 125/21   

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https://dejure.org/2021,36049
BGH, 28.07.2021 - 6 StR 125/21 (https://dejure.org/2021,36049)
BGH, Entscheidung vom 28.07.2021 - 6 StR 125/21 (https://dejure.org/2021,36049)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 2021 - 6 StR 125/21 (https://dejure.org/2021,36049)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit: Berücksichtigung lediglich abstrakt-theoretischer, für den Angeklagten günstiger Möglichkeiten; DNA-Mischspuren: verbleibender Beweiswert)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Würdigung der Einlassung des Angeklagten hinsichtlich der DNA-Mischspuren an den in der Küche der leerstehenden Wohnung aufgefundenen Gegenständen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beweiswürdigung zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Würdigung der Einlassung des Angeklagten hinsichtlich der DNA-Mischspuren an den in der Küche der leerstehenden Wohnung aufgefundenen Gegenständen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.05.2015 - 5 StR 148/15

    Ausnahmsweise verbleibender Beweiswert einer sachverständigen

    Auszug aus BGH, 28.07.2021 - 6 StR 125/21
    Dies bedeutet aber nicht, dass den Ergebnissen der DNA-Vergleichsuntersuchung ohne biostatistische Wahrscheinlichkeitsberechnung keinerlei Beweiswert beigemessen werden kann (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 18. Mai 2015 - 5 StR 148/15).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Auszug aus BGH, 28.07.2021 - 6 StR 125/21
    Wenngleich daraus keine Schlüsse zum Nachteil des Angeklagten gezogen werden dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 StR 462/15, NStZ-RR 2016, 117 mwN), bedeutet dies nicht, dass zu seinen Gunsten von Annahmen auszugehen ist, für die es keine tatsächlichen Anhaltspunkte gibt (vgl. zu dem vergleichbaren Fall eines schweigenden Angeklagten BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147, 148).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 28.07.2021 - 6 StR 125/21
    Es darf Zweifeln keinen Raum geben, die lediglich auf einer abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen, denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. dazu BGH, Urteile vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 34; vom 3. Juni 2015 - 5 StR 55/15, NStZ-RR 2015, 255; vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19, NStZ 2021, 116, 118 jeweils mwN).
  • BGH, 09.01.2020 - 3 StR 288/19

    BGH hebt den Freispruch im Fall Springmann auf und verwirft die Revision des

    Auszug aus BGH, 28.07.2021 - 6 StR 125/21
    a) Diese Ausführungen stoßen auch eingedenk des insoweit beschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2020 - 3 StR 288/19 Rn. 19 mwN) auf durchgreifende rechtliche Bedenken.
  • BGH, 03.06.2015 - 5 StR 55/15

    Rechtsfehlerhafte tatrichterliche Beweiswürdigung (Umfang der

    Auszug aus BGH, 28.07.2021 - 6 StR 125/21
    Es darf Zweifeln keinen Raum geben, die lediglich auf einer abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen, denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. dazu BGH, Urteile vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 34; vom 3. Juni 2015 - 5 StR 55/15, NStZ-RR 2015, 255; vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19, NStZ 2021, 116, 118 jeweils mwN).
  • BGH, 30.07.2020 - 4 StR 603/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 28.07.2021 - 6 StR 125/21
    Es darf Zweifeln keinen Raum geben, die lediglich auf einer abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen, denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. dazu BGH, Urteile vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 34; vom 3. Juni 2015 - 5 StR 55/15, NStZ-RR 2015, 255; vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19, NStZ 2021, 116, 118 jeweils mwN).
  • BGH, 12.01.2016 - 3 StR 462/15

    Keine Prüfung oder Bewertung der Gründe für das Aussageverhalten des

    Auszug aus BGH, 28.07.2021 - 6 StR 125/21
    Wenngleich daraus keine Schlüsse zum Nachteil des Angeklagten gezogen werden dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 StR 462/15, NStZ-RR 2016, 117 mwN), bedeutet dies nicht, dass zu seinen Gunsten von Annahmen auszugehen ist, für die es keine tatsächlichen Anhaltspunkte gibt (vgl. zu dem vergleichbaren Fall eines schweigenden Angeklagten BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147, 148).
  • BGH, 20.11.2019 - 4 StR 318/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darstellung der Ergebnisse

    Auszug aus BGH, 28.07.2021 - 6 StR 125/21
    Es ist zwar zutreffend davon ausgegangen, dass grundsätzlich die Mitteilung des numerischen Ergebnisses der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnung erforderlich ist, wenn der Tatnachweis auf DNA-Mischspuren gestützt werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19, NJW 2020, 350 mwN).
  • BGH, 05.03.2024 - 6 StR 579/23
    Das Landgericht hat die Einlassungen zwar zu Recht kritisch gewürdigt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2021 - 6 StR 125/21 Rn. 21) und mit tragfähigen Erwägungen als reine Schutzbehauptungen bewertet.
  • LG Ingolstadt, 28.10.2022 - J Ns 12 Js 11726/18

    Lügen des Angeklagten; Kompensation wegen rechtsstaatswidriger

    Die Zurückweisung einer entlastenden Einlassung des Angeklagten erfordert folglich nicht, dass sich diese widerlegen oder gar ihr Gegenteil positiv feststellen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 18.09.2008 - 5 StR 224/08; BGH, Urteil vom 07.09.2016 - 2 StR 101/16; BGH, Beschluss vom 19.09.2017 - 1 StR 436/17; BGH, Urteil vom 05.11.2020 - 4 StR 381/20; BGH, Urteil vom 28.07.2021 - 6 StR 125/21; BGH, Urteil vom 10.11.2021 - 5 StR 127/21; BGH, Beschluss vom 10.11.2021 - 2 StR 19/21).
  • OLG Brandenburg, 08.12.2022 - 2 Ws 160/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes;

    Maßgeblich ist vielmehr das Ergebnis einer Überprüfung auf Plausibilität und Wahrheitsgehalt der Einlassung, wobei es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten ist, zugunsten des Beschuldigten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte liefert (vgl. BGH, Urt. v. 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19, NStZ 2021, 116, 118; BGH, Urt. v. 28. Juli 2021 - 6 StR 125/21, zit. nach Juris).
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