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   BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21   

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https://dejure.org/2021,14668
BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21 (https://dejure.org/2021,14668)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2021 - 6 StR 132/21 (https://dejure.org/2021,14668)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - 6 StR 132/21 (https://dejure.org/2021,14668)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 223 Abs. 1 StGB; § 224 Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 52 Abs. 1 StGB
    Körperverletzung (Verletzung durch mehrere Handlungen; eine Tat im Rechtssinne; Verhältnis von Vollendung und Versuch; Versuch einer weiteren Qualifikationsvariante)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB, § 52 Abs. 1 Alt. 2 StGB, § 46 Abs. 2 StGB, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB, § 349 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Entfallen des Schuldspruchs wegen einer in Tateinheit zur ausgeurteilten gefährlichen Körperverletzung stehenden versuchten gefährlichen Körperverletzung

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Strafbarkeit versuchter Tatbegehung nach Vollendung mehrerer Qualifikationsmerkmale durch dieselbe Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5
    Entfallen des Schuldspruchs wegen einer in Tateinheit zur ausgeurteilten gefährlichen Körperverletzung stehenden versuchten gefährlichen Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Körperverletzung durch mehrere Handlungen bei Qualifikation

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrere (versuchte) Körperverletzungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 212
  • StV 2022, 165 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93

    Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 239 a StGB (Strafgesetzbuch) auf Fälle in

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21
    Daran ändert der Umstand nichts, dass sich der Generalbundesanwalt auch auf Absatz 4 des § 349 StPO bezogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Antrag 1).
  • BGH, 17.09.2008 - 2 StR 326/08

    Unzulässige Rüge der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (fehlende

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21
    Die von dem Generalbundesanwalt beantragte und mit einem Verwerfungsantrag gemäß § 349 Abs. 2 StPO verknüpfte Ergänzung des Urteilstenors steht einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegen, weil Schuld- und Strafausspruch hierdurch nicht berührt wären (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2008 - 2 StR 326/08, NStZ-RR 2008, 384).
  • BGH, 17.04.2019 - 5 StR 32/19

    Änderung des Schuldspruchs auf eine Revision; Annahme einer gefährlichen

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21
    b) Wird dieselbe Person durch mehrere Handlungen des Täters verletzt, handelt es sich nur um eine Tat im Rechtssinne, wenn die einzelnen Akte - wie hier - in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, ohne dass wesentliche Zäsuren eintreten, und mit der Mehrheit der Handlungen das tatbestandliche Unrecht intensiviert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 5 StR 32/19, NStZ 2019, 471 Rn. 2; Urteil vom 16. Mai 1990 - 2 StR 143/90 Rn. 12; LK-StGB/Rissing-van Saan, 13. Aufl., vor § 52 Rn. 41).
  • BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93

    Straftat - Mehrere Alternativen - Schwerer Raub - Tateinheit

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21
    Denn zwischen den gleichwertigen Tatmodalitäten desselben Qualifikationstatbestands scheidet gleichartige Idealkonkurrenz (§ 52 Abs. 1 Alt. 2 StGB) aus, unabhängig davon, in welcher Weise die Tatmodalitäten aufgezählt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - 4 StR 656/93; NJW 1994, 2034, m. Anm v. Hippel, JR 1995, 125).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21
    Denn aus den Urteilsgründen ergibt sich nicht, dass gegen den Angeklagten in Polen Auslieferungshaft verhängt worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 1988 - 1 StR 361/87, BGHSt 35, 238, 241); eine Verfahrensrüge ist insoweit nicht erhoben.
  • BGH, 16.05.1990 - 2 StR 143/90

    Natürliche Handlungseinheit bei mehreren Angriffen; Strafmilderung bei

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21
    b) Wird dieselbe Person durch mehrere Handlungen des Täters verletzt, handelt es sich nur um eine Tat im Rechtssinne, wenn die einzelnen Akte - wie hier - in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, ohne dass wesentliche Zäsuren eintreten, und mit der Mehrheit der Handlungen das tatbestandliche Unrecht intensiviert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 5 StR 32/19, NStZ 2019, 471 Rn. 2; Urteil vom 16. Mai 1990 - 2 StR 143/90 Rn. 12; LK-StGB/Rissing-van Saan, 13. Aufl., vor § 52 Rn. 41).
  • BGH, 02.11.2022 - 6 StR 435/22

    Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung (konkurrenzrechtliche

    Wird dieselbe Person - wie hier - durch mehrere Handlungen des Täters verletzt, handelt es sich um eine einheitliche (gefährliche) Körperverletzung, wenn die einzelnen Akte ohne wesentliche Zäsur in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen und mit der Mehrheit der Handlungen das tatbestandliche Unrecht intensiviert wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 ? 5 StR 32/19, NStZ 2019, 471; vom 5. Mai 2021 - 6 StR 132/21, NStZ-RR 2021, 212; Rissing-van Saan, in: LK-StGB, 13. Aufl., vor § 52 Rn 41).
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