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   BGH, 29.07.2020 - 6 StR 183/20   

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https://dejure.org/2020,24176
BGH, 29.07.2020 - 6 StR 183/20 (https://dejure.org/2020,24176)
BGH, Entscheidung vom 29.07.2020 - 6 StR 183/20 (https://dejure.org/2020,24176)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 2020 - 6 StR 183/20 (https://dejure.org/2020,24176)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 830 Abs. 1 Satz 1, § 840 Abs. 1 BGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Darstellung der DNA-Analyse im Urteil

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Darstellung der DNA-Analyse im Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17

    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in

    Auszug aus BGH, 29.07.2020 - 6 StR 183/20
    Ergänzend zu der Stellungnahme des Generalbundesanwalts vom 16. Juni 2020 weist der Senat darauf hin, dass im Urteil die DNA-Analyse der Hauptkomponente einer Mischspur nach den für die Einzelspur entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17 , BGHSt 63, 187 Rn. 10 ff.) dargestellt werden kann, wenn die Peakhöhen von Hauptkomponente zu Nebenkomponente durchgängig bei allen heterozygoten DNA-Systemen im Verhältnis 4 : 1 stehen (vgl. P. M. Schneider et al., NStZ 2007, 447, 449).
  • BGH, 13.02.2024 - 4 StR 353/23

    Revision wegen durchgreifender Darstellungsmängel bei der Beweiswürdigung des

    Ausnahmsweise kann im Urteil die DNA-Analyse der Hauptkomponente einer Mischspur nach den für die Einzelspur entwickelten Grundsätzen dargestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187, Rn. 10 ff.), wenn die Peakhöhen von Hauptkomponente zu Nebenkomponente durchgängig bei allen heterozygoten DNA-Systemen im Verhältnis 4:1 stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2020 - 6 StR 183/20).
  • BGH, 29.07.2020 - 6 StR 211/20

    Anforderungen an die Darstellung von DNA-Gutachten eines Sachverständigen bei

    Zwar kann im Urteil die DNA-Analyse der Hauptkomponente einer Mischspur nach den für die Einzelspur entwickelten Grundsätzen dargestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187, Rn. 10 ff.), wenn die Peakhöhen von Hauptkomponente zu Nebenkomponente durchgängig bei allen heterozygoten DNA-Systemen im Verhältnis 4:1 stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2020 - 6 StR 183/20).
  • BGH, 29.04.2021 - 4 StR 46/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen an die

    Lediglich in Fällen, in denen Mischspuren eine eindeutige Hauptkomponente aufweisen, können für die Darstellung der DNA-Vergleichsuntersuchung die für die Einzelspur entwickelten Grundsätze gelten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 2020 - 6 StR 183/20; vom 29. Juli 2020 - 6 StR 211/20; vom 3. November 2020 - 4 StR 408/20).
  • BGH, 12.08.2021 - 2 StR 325/20

    Darstellungsmangel bei einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung

    Lediglich in Fällen, in denen Mischspuren eine eindeutige Hauptkomponente aufweisen (sog. Typ B, vgl. Schneider/Fimmers/Schneider/Brinkmann, NStZ 2007, 447), gelten für die Darstellung der DNA-Vergleichsuntersuchung die für Einzelspuren entwickelten Grundsätze (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 2021 - 6 StR 60/21, juris Rn. 9; Beschlüsse vom 3. November 2020 - 4 StR 408/20; vom 29. Juli 2020 - 6 StR 183/20 und 6 StR 211/20).
  • BGH, 02.06.2021 - 6 StR 60/21

    Urteilsgründe (lückenhafte Beweiswürdigung; Mitteilung der Ergebnisse eines

    Bei Mischspuren, in denen eine Hauptkomponente erkennbar ist, deren Peakhöhen bei allen heterozygoten Systemen im Verhältnis von 4:1 zu denjenigen der Nebenkomponente stehen, genügt ausnahmsweise die Mitteilung des Ergebnisses der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnung in numerischer Form (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 2020 - 6 StR 183/20 und 6 StR 211/20).
  • BGH, 03.11.2020 - 4 StR 408/20

    Urteilsgründe (Darstellung der Ergebnisse einer auf einer molekulargenetischen

    Je nach den Umständen des konkreten Einzelfalls können auch geringere Anforderungen gelten (zu den Darlegungsanforderungen bei Mischspuren mit eindeutiger Hauptkomponente vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2020 - 6 StR 211/20 Rn. 4; Beschluss vom 29. Juli 2020 - 6 StR 183/20 Rn. 2).
  • BGH, 14.07.2021 - 6 StR 303/21

    Urteilsgründe (lückenhafte Beweiswürdigung; Darstellung der Ergebnisse einer

    Bei einer Mischspur, in der eine Hauptkomponente erkennbar ist, genügt ausnahmsweise die Mitteilung des Ergebnisses der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnung in numerischer Form, wenn die Peakhöhen von Hauptkomponente zu Nebenkomponente durchgängig bei allen heterozygoten DNA-Systemen im Verhältnis 4 : 1 stehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 2020 - 6 StR 183/20 und 6 StR 211/20).
  • BGH, 09.11.2021 - 4 StR 262/21

    Urteilsgründe (molekulargenetische Vergleichsuntersuchung: Darstellung,

    Gleiches gilt für Misch-Spuren mit eindeutiger Hauptkomponente (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2021 ? 4 StR 46/21 Rn. 10; Beschlüsse vom 29. Juli 2020 - 6 StR 211/20 Rn. 4 und 6 StR 183/20 Rn. 2).
  • BGH, 08.11.2022 - 2 StR 193/22

    Urteilsgründe (Darstellung der Ergebnisse einer molekulargenetischen

    Danach muss bei einer Mischspur, in der eine Hauptkomponente erkennbar ist, das Ergebnis der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnung in numerischer Form mitgeteilt werden, wenn die Peakhöhen von Hauptkomponente zu Nebenkomponente durchgängig bei allen heterozygoten DNA-Systemen im Verhältnis 4 : 1 stehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 2020 - 6 StR 183/20 Rn. 2 und 6 StR 211/20 Rn. 4 und 3. November 2020 - 4 StR 408/20 Rn. 4).
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