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   BGH, 24.03.2021 - 6 StR 46/21   

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https://dejure.org/2021,7322
BGH, 24.03.2021 - 6 StR 46/21 (https://dejure.org/2021,7322)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2021 - 6 StR 46/21 (https://dejure.org/2021,7322)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2021 - 6 StR 46/21 (https://dejure.org/2021,7322)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 4 StPO, § 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB, § 242 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 243 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 47 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 64 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Wertung des Einbruchs in die rein geschäftlich genutzte "Werkstatt" eines Geschädigten mit Trennung vom Wohnbereich als Wohnungseinbruchdiebstahl

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3 ; StGB § 244 Abs. 4
    Wertung des Einbruchs in die rein geschäftlich genutzte "Werkstatt" eines Geschädigten mit Trennung vom Wohnbereich als Wohnungseinbruchdiebstahl

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 491 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.02.2021 - 4 StR 509/20

    Urteil (Berichtigung der Urteilsformel nach Abschluss der mündlichen

    Auszug aus BGH, 24.03.2021 - 6 StR 46/21
    Der Schuldspruch hält rechtlicher Überprüfung nicht stand, soweit der Angeklagte im Fall 18 der Urteilsgründe wegen "Wohnungseinbruchdiebstahls in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung' verurteilt worden ist (§ 244 Abs. 4 StPO; vgl. zur Tenorierung BGH, Beschlüsse vom 19. März 2019 - 3 StR 2/19 Rn. 6, NStZ 2019, 674; und vom 2. Februar 2021 - 4 StR 509/20 Rn. 3).
  • BGH, 22.01.2020 - 3 StR 526/19

    Kein Verlust der Wohnungseigenschaft durch Tod der Bewohner im Fall des einfachen

    Auszug aus BGH, 24.03.2021 - 6 StR 46/21
    Wohnungen sind abgeschlossene und überdachte Räumlichkeiten, die Menschen wenigstens vorübergehend als Unterkunft dienen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 3 StR 526/19, NJW 2020, 1750 mwN).
  • BGH, 24.04.2008 - 4 StR 126/08

    (Versuchter) Wohnungseinbruchsdiebstahl (einschränkende Auslegung des

    Auszug aus BGH, 24.03.2021 - 6 StR 46/21
    Falls der Täter - wie hier - bei einem gemischt genutzten Anwesen in einen ausschließlich zu betrieblichen Zwecken genutzten Raum einbricht und von dort ungehindert in den Wohnbereich des Tatopfers gelangt, um auch dort zu stehlen, kann darin nur dann ein Wohnungseinbruch gesehen werden, wenn der Geschäftsraum so in den Wohnbereich integriert ist, dass beide eine in sich geschlossene Einheit bilden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2008 - 4 StR 126/08, BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3 Wohnung 2).
  • BGH, 08.06.2016 - 4 StR 112/16

    Wohnungseinbruchsdiebstahl (Einbruch in Kellerräume)

    Auszug aus BGH, 24.03.2021 - 6 StR 46/21
    Der Begriff umfasst auch typischerweise dem Wohnen zuzuordnende Räume, wenn sie mit dem Wohnbereich unmittelbar verbunden sind, wie etwa Kellerräume eines Einfamilienhauses (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 4 StR 112/16), nicht dagegen Geschäfts- oder Ladenlokale.
  • BGH, 15.04.2009 - 3 StR 128/09

    Urteilsformel (keine Aufnahme mittäterschaftlicher Begehung); rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 24.03.2021 - 6 StR 46/21
    Der Senat ändert den Schuldspruch entsprechend § 354 Abs. 1 StPO; er sieht Anlass für den Hinweis, dass es nicht in die Urteilsformel aufzunehmen ist, wenn ein Diebstahl wegen der Verwirklichung eines gesetzlichen Regelbeispiels (§ 243 Abs. 1 Satz 2 StGB) als besonders schwerer Fall anzusehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248).
  • BGH, 19.03.2019 - 3 StR 2/19

    Einbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung (Versuch;

    Auszug aus BGH, 24.03.2021 - 6 StR 46/21
    Der Schuldspruch hält rechtlicher Überprüfung nicht stand, soweit der Angeklagte im Fall 18 der Urteilsgründe wegen "Wohnungseinbruchdiebstahls in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung' verurteilt worden ist (§ 244 Abs. 4 StPO; vgl. zur Tenorierung BGH, Beschlüsse vom 19. März 2019 - 3 StR 2/19 Rn. 6, NStZ 2019, 674; und vom 2. Februar 2021 - 4 StR 509/20 Rn. 3).
  • BGH, 24.08.2021 - 6 StR 344/21

    Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der Wohnung: Nebenräume)

    Nebenräume unterfallen dem Wohnungsbegriff dann, wenn sie durch eine unmittelbare Verbindung dem Wohnbereich typischerweise zuzuordnen sind, weil sie - wie etwa die Kellerräume eines Einfamilienhauses - mit der Wohnung räumlich und baulich eine Einheit bilden bzw. so mit ihr verbunden sind, dass keine erheblichen Zugangshindernisse zu den Wohnräumen mehr bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11, NStZ 2013, 120; Beschlüsse vom 5. September 2017 - 5 StR 361/17, NStZ-RR 2018, 14, 15; vom 24. März 2021 - 6 StR 46/21).
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