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BGH, 21.04.2020 - 6 StR 49/20 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Grundsätze der Bewertungseinheit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 265 StPO, §§ 73 Abs. 1, 73c StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 265 ; StPO § 349 Abs. 2
Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen u.a. Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln, wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ansbach, 28.11.2019 - 1023 Js 2098/19
- BGH, 21.04.2020 - 6 StR 49/20
Wird zitiert von ...
- BGH, 26.05.2020 - 2 StR 64/20
Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht …
aa) Sie hat zunächst übersehen, dass sich die Ausführungshandlungen in den Fällen II. 19 und II. 23 bzw. II. 21 und II. 23 der Urteilsgründe, bezogen auf die am 6. bzw. 18. März 2018 erworbenen 500 ml Amphetaminöl, jeweils als Teilakte einer sukzessiven Tatausführung zur Erreichung eines einheitlichen Taterfolges darstellen; bereits dies verbindet die Tathandlungen für die jeweilige Handelsmenge zu einer einheitlichen Tat im Rechtssinne (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 21. April 2020 - 6 StR 49/20, juris Rn. 3;… vom 18. Dezember 2018 - 4 StR 240/18, juris Rn. 3, jeweils mwN;… vgl. auch SSW-StGB/Eschelbach, 4. Aufl., § 52 Rn. 50).