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   BGH, 19.05.2020 - 6 StR 87/20   

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BGH, 19.05.2020 - 6 StR 87/20 (https://dejure.org/2020,14405)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2020 - 6 StR 87/20 (https://dejure.org/2020,14405)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 6 StR 87/20 (https://dejure.org/2020,14405)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 78b Abs. 1; § 184b StGB
    Ruhen der Verjährung (Gültigkeit der Erweiterung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs des Opfers); Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (Einziehung der als Speichermedium verwendeten Festplatte)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 182 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 182 StGB, § 78c Abs. 1 Nr. 1 und 4 StGB, § 182 Abs. 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 174 Abs. 1 StGB, § 47 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 265 StPO, § 184b Abs. 3 StGB, § 184b Abs. 6 StGB, § 74 Abs. 1 Alternative 2 StGB, § 74f StGB, § 473 Abs. 1, 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen u.a. sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Jugendlichen in 20 Fällen; Ausnutzung einer fehlenden Fähigkeit des diesbezüglichen Tatopfers zur sexuellen ...

  • rewis.io

    Strafverurteilung wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften u.a.: Einziehung von Festplatte und Computer als Speichermedien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB a.F. § 182 Abs. 2
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen u.a. sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Jugendlichen in 20 Fällen; Ausnutzung einer fehlenden Fähigkeit des diesbezüglichen Tatopfers zur sexuellen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Missbrauch von Schutzbefohlenen - und die Verjährung in Altfällen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kinderpornos - und die Einziehung des Computers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einziehung bei Verurteilung wegen Kinderpornografie

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 307 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.10.2019 - 4 StR 247/19

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Auszug aus BGH, 19.05.2020 - 6 StR 87/20
    Der Senat wird den Umfang der Einziehung auf den zulässigen Umfang reduzieren können (vgl. BGH, Beschluss vom 8.Oktober 2019 - 4 StR 247/19; Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 4 StR 200/19).
  • BGH, 08.05.2018 - 5 StR 65/18

    Statt Einziehung: Datenträger können auch gelöscht werden

    Auszug aus BGH, 19.05.2020 - 6 StR 87/20
    Der in § 74f StGB normierte Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist vorliegend gewahrt (anders als in: BGH, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 5 StR 65/18).
  • BGH, 11.10.2012 - 4 StR 263/12

    Abänderung des Rechtsfolgenausspruchs eines Urteils im Hinblick auf das Entfallen

    Auszug aus BGH, 19.05.2020 - 6 StR 87/20
    Entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts und aus den von ihm angeführten Gründen hat der Senat ferner den offensichtlichen Zählfehler des Landgerichts (21 statt 20 Taten des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen) berichtigt (dazu etwa BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - 4 StR 263/12 mwN) und den Schuldspruch dahin korrigiert, dass der Angeklagte einer Tat des Besitzes von kinderpornographischen Schriften (statt "in 90 tateinheitlichen Fällen') schuldig ist.
  • BGH, 24.06.2004 - 4 StR 165/04

    Strafverfolgungsverjährung bei sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexuellem

    Auszug aus BGH, 19.05.2020 - 6 StR 87/20
    Ihre Anwendung ist ausgeschlossen, weil die für Vergehen nach § 182 StGB geltende Verjährungsfrist von fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) bei Inkrafttreten des Änderungsgesetzes bereits abgelaufen war (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24 Juni 2004 - 4 StR 165/04, BGHR StGB § 78 b Abs. 1 Ruhen 12; vom 30. August 2017 - 4 StR 255/17, NStZ 2019, 141).
  • BGH, 30.08.2017 - 4 StR 255/17

    Immaterieller Schaden (Adhäsionsausspruch: Berücksichtigung der wirtschaftlichen

    Auszug aus BGH, 19.05.2020 - 6 StR 87/20
    Ihre Anwendung ist ausgeschlossen, weil die für Vergehen nach § 182 StGB geltende Verjährungsfrist von fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) bei Inkrafttreten des Änderungsgesetzes bereits abgelaufen war (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24 Juni 2004 - 4 StR 165/04, BGHR StGB § 78 b Abs. 1 Ruhen 12; vom 30. August 2017 - 4 StR 255/17, NStZ 2019, 141).
  • BGH, 24.10.2019 - 4 StR 200/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose: Grenzen

    Auszug aus BGH, 19.05.2020 - 6 StR 87/20
    Der Senat wird den Umfang der Einziehung auf den zulässigen Umfang reduzieren können (vgl. BGH, Beschluss vom 8.Oktober 2019 - 4 StR 247/19; Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 4 StR 200/19).
  • BGH, 07.10.2020 - 2 StR 454/19

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (Anvertrautsein:

    Ihre Anwendung ist indes ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes bereits Verjährung eingetreten war (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - 6 StR 87/20, juris Rn. 3, und vom 24. Juni 2004 - 4 StR 165/04, BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 12).
  • BGH, 01.02.2022 - 4 StR 404/21

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Bestimmen; Vornahme einer sexuellen Handlung:

    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist unter den hier gegebenen Umständen gewahrt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 247/19; vom 19. Mai 2020 - 6 StR 87/20).
  • BGH, 01.11.2023 - 6 StR 450/23

    Revision des Schuldspruchs hinsichtlich der Teteinheitlichkeit in einem Verfahren

    Angesichts der Intensität und Anzahl der Taten sowie der Länge des Tatzeitraums schließt der Senat aus, dass das Landgericht für diese Tat auf eine Geldstrafe (§ 47 Abs. 2 Satz 1 StGB) erkannt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 6 StR 87/20, Rn. 5).
  • BGH, 01.12.2021 - 1 StR 249/21

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

    Nur die Einziehung der Endgeräte stand nach § 74 Abs. 1 StGB im Ermessen des Tatgerichts (BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - 6 StR 87/20 Rn. 8; vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 247/19 Rn. 2 und vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11 Rn. 6).
  • BGH, 08.09.2020 - 6 StR 189/20

    Berichtigung und Klarstellung des Schuldspruchs aufgrund Zählfehlers

    Zum einen ist dem Landgericht ein offensichtlicher Zählfehler unterlaufen, indem es nur eine der beiden unter den Ziffern 2 und 11 geführten Diebstahlstaten berücksichtigt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 6 StR 87/20 -, juris Rdnr. 7).
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