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   BGH, 07.02.2023 - 6 StR 9/23   

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https://dejure.org/2023,5688
BGH, 07.02.2023 - 6 StR 9/23 (https://dejure.org/2023,5688)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2023 - 6 StR 9/23 (https://dejure.org/2023,5688)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2023 - 6 StR 9/23 (https://dejure.org/2023,5688)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 1, Abs. 2 StGB
    Grundsätze der Strafzumessung (rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Gesinnung: Schuldgrundsatz, innerer Zusammenhang mit der Tat; strafschärfende Berücksichtigung weiterer nicht abgeurteilter Straftaten: Erfordernis ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 46 Abs. 2 StGB, § 86 StGB, § 337 Satz 1 StPO, § 33 BtMG, § 74 Satz 1 StGB, § 74 StGB

  • Wolters Kluwer

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Durchgreifende sachlich-rechtliche Bedenken gegen den Strafausspruch; Berüchtigung der Gesinnung des Täters bei der Strafbemessung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2 ; BtMG § 33
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Durchgreifende sachlich-rechtliche Bedenken gegen den Strafausspruch; Berüchtigung der Gesinnung des Täters bei der Strafbemessung

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verurteilung wegen eines BtM-Deliktes - "Der Angeklagte ist ein Nazi-Verblendeter"

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nazi-Verblendung: Zulässiges Strafschärfungskriterium beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Der "naziverblendete" Dealer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 409
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.06.1954 - 4 StR 893/53
    Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 6 StR 9/23
    aa) Grundlage der Strafzumessung sind die Bedeutung der Tat für die verletzte Rechtsordnung und der Grad der in ihr zutage tretenden persönlichen Schuld des Angeklagten (vgl. BGH, Urteile vom 30. September 1952 - 2 StR 675/51, BGHSt 3, 179, 180; vom 24. Juni 1954 - 4 StR 893/53, NJW 1954, 1416; vom 4. August 1965 - 2 StR 282/65, BGHSt 20, 264, 266; Beschluss vom 20. Juni 2017 ? 4 StR 575/16, NStZ 2017, 577).

    Ein außerhalb der Tatausführung liegendes Verhalten und die Lebensführung des Angeklagten müssen - um eine strafschärfende Bewertung zu eröffnen - mit der Straftat zusammenhängen, auf diese Weise Schlüsse auf ihren Unrechtsgehalt zulassen oder Einblick in die innere Einstellung des Täters zu seiner Tat gewähren (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 1954 - 4 StR 893/53, NJW 1954, 1416; vom 26. Juli 1983 - 1 StR 447/83, StV 1984, 21).

  • BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 6 StR 9/23
    (3) Vielmehr steht die Wertung, der Angeklagte weise eine "komplexe Disposition" zum Normbruch auf, in einem durch das Landgericht nicht aufgelösten Widerspruch zu seinem bisher straffreien Vorleben (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1979 - 4 StR 517/79, JR 1980, 335).
  • BGH, 07.01.2015 - 2 StR 259/14

    Strafzumessung (Berücksichtigung von nicht abgeurteilten Straftaten)

    Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 6 StR 9/23
    Voraussetzung dafür ist aber, dass diese prozessordnungsgemäß festgestellt (vgl. Bruns/Güntge, Das Recht der Strafzumessung, 3. Aufl., Teil 4 Kapitel 14 Rn. 19; Schäfer/Sander/von Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 653, 666) und dadurch in ihrem wesentlichen Unwertgehalt abzuschätzen sind (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, Rn. 22; Beschluss vom 7. Januar 2015 - 2 StR 259/14, NStZ 2015, 450).
  • BGH, 21.03.1979 - 4 StR 606/78

    Strafzumessungserwägungen bei einer fortgesetzten Tat - Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 6 StR 9/23
    Dies gilt aber nur, wenn diese aus der Tat spricht, mit ihr also in einem inneren Zusammenhang steht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 1979 - 4 StR 606/78, NJW 1979, 1835; LK/Schneider, 13. Aufl., § 46 Rn. 88).
  • BGH, 20.06.2017 - 4 StR 575/16

    Grundsätze der Strafzumessung (Feststellung strafzumessungserheblicher Tatsachen;

    Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 6 StR 9/23
    aa) Grundlage der Strafzumessung sind die Bedeutung der Tat für die verletzte Rechtsordnung und der Grad der in ihr zutage tretenden persönlichen Schuld des Angeklagten (vgl. BGH, Urteile vom 30. September 1952 - 2 StR 675/51, BGHSt 3, 179, 180; vom 24. Juni 1954 - 4 StR 893/53, NJW 1954, 1416; vom 4. August 1965 - 2 StR 282/65, BGHSt 20, 264, 266; Beschluss vom 20. Juni 2017 ? 4 StR 575/16, NStZ 2017, 577).
  • BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65

    Verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Möglichkeit einer Nachreife -

    Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 6 StR 9/23
    aa) Grundlage der Strafzumessung sind die Bedeutung der Tat für die verletzte Rechtsordnung und der Grad der in ihr zutage tretenden persönlichen Schuld des Angeklagten (vgl. BGH, Urteile vom 30. September 1952 - 2 StR 675/51, BGHSt 3, 179, 180; vom 24. Juni 1954 - 4 StR 893/53, NJW 1954, 1416; vom 4. August 1965 - 2 StR 282/65, BGHSt 20, 264, 266; Beschluss vom 20. Juni 2017 ? 4 StR 575/16, NStZ 2017, 577).
  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 6 StR 9/23
    aa) Grundlage der Strafzumessung sind die Bedeutung der Tat für die verletzte Rechtsordnung und der Grad der in ihr zutage tretenden persönlichen Schuld des Angeklagten (vgl. BGH, Urteile vom 30. September 1952 - 2 StR 675/51, BGHSt 3, 179, 180; vom 24. Juni 1954 - 4 StR 893/53, NJW 1954, 1416; vom 4. August 1965 - 2 StR 282/65, BGHSt 20, 264, 266; Beschluss vom 20. Juni 2017 ? 4 StR 575/16, NStZ 2017, 577).
  • BGH, 26.07.1983 - 1 StR 447/83

    Berücksichtigungsfähigkeit von außerhalb der Tatausführung liegenden

    Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 6 StR 9/23
    Ein außerhalb der Tatausführung liegendes Verhalten und die Lebensführung des Angeklagten müssen - um eine strafschärfende Bewertung zu eröffnen - mit der Straftat zusammenhängen, auf diese Weise Schlüsse auf ihren Unrechtsgehalt zulassen oder Einblick in die innere Einstellung des Täters zu seiner Tat gewähren (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 1954 - 4 StR 893/53, NJW 1954, 1416; vom 26. Juli 1983 - 1 StR 447/83, StV 1984, 21).
  • BGH, 05.06.2014 - 2 StR 381/13

    Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bei Gesprächen, die auf eine

    Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 6 StR 9/23
    Voraussetzung dafür ist aber, dass diese prozessordnungsgemäß festgestellt (vgl. Bruns/Güntge, Das Recht der Strafzumessung, 3. Aufl., Teil 4 Kapitel 14 Rn. 19; Schäfer/Sander/von Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 653, 666) und dadurch in ihrem wesentlichen Unwertgehalt abzuschätzen sind (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, Rn. 22; Beschluss vom 7. Januar 2015 - 2 StR 259/14, NStZ 2015, 450).
  • BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81

    Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene

    Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 6 StR 9/23
    (1) Zwar ist es zulässig, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, dass der Angeklagte weitere nicht abgeurteilte Straftaten begangen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 1981 - 3 StR 83/81, BGHSt 30, 165).
  • AG Witten, 20.10.2023 - 9 Ds 140/23
    Grundlage der Strafzumessung waren dabei die Bedeutung der Tat für die verletzte Rechtsordnung und der Grad der in ihr zutage tretenden persönlichen Schuld der Angeklagten (BGH, Beschluss vom 07.02.2023 - Az. 6 StR 9/23 -, Rn. 5, juris).

    Grundlage der Strafzumessung waren dabei die Bedeutung der Tat für die verletzte Rechtsordnung und der Grad der in ihr zutage tretenden persönlichen Schuld der Angeklagten (BGH, Beschluss vom 07.02.2023 - Az. 6 StR 9/23 -, Rn. 5, juris).

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