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LG Bonn, 30.08.2012 - 6 T 140/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Pfändungsschutz, Mieteinnahmen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mieteinnahmen als sonstige Einkünfte i.S.d. § 850i Abs. 1 Alt. 2 ZPO
- zvi-online.de
ZPO § 850i; InsO § 36
Mieteinnahmen des Schuldners als sonstige Einkünfte i.S.d. § 850i Abs. 2 ZPO - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zwangsvollsteckung - Mieteinnahmen sind kein Arbeitseinkommen: Pfändungsschutz!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Mieteinnahmen sind sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, im Sinne des § 850i Abs. 1 ZPO
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Mieteinnahmen natürlicher Personen unterliegen nur bedingt dem Insolvenzbeschlag
Verfahrensgang
- AG Bonn, 28.12.2011 - 98 IK 365/11
- AG Bonn, 19.06.2012 - 98 IK 365/11
- LG Bonn, 30.08.2012 - 6 T 140/12
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 26.06.2014 - IX ZB 88/13
Insolvenzmasse: Pfändungsschutz für eigenständig erwirtschaftete Einkünfte des …
Auch Einkünfte aus sogenannter kapitalistischer Tätigkeit rechneten hierzu, etwa aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung, auch Werklohnansprüche und Verkaufserlöse (LG Bonn, ZInsO 2012, 2056, 2057;… Musielak/Becker, ZPO, 11. Aufl., § 850i Rn. 3;… Saenger/Kemper, Hk-ZPO, 5. Aufl., § 850i Rn. 6 f;… BeckOK-ZPO/Riedel, 2014, § 850i Rn. 5 f, 11), solange die Einkünfte selbst erzielt, also eigenständig erwirtschaftet sind (…Meller-Hannich in Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 2. Aufl., § 850i Rn. 7;… Prütting/Gehrlein/Ahrens, ZPO, 6. Aufl., § 850i Rn. 19 f; Ahrens, ZInsO 2010, 2357, 2359 f; Meller-Hannich, WM 2011, 529, 530, 531). - LG Bonn, 04.01.2013 - 6 T 239/12
Statthaftigkeit einer Beschwerde eines Insolvenzschuldners i.R.d. Gewährung von …
Dass dies gerade nicht der Intention des Gesetzgebers entspricht, zeigt z.B. die Neuregelung des § 850i ZPO (vgl. Kammerbeschluss vom 30.08.2012, 6 T 140/12, ZinsO 2012, 2056). - LG Gera, 12.11.2013 - 5 T 248/13
Zwangsvollstreckung: Pfändungsschutz für Einnahmen aus Nießbrauch
Die Kammer schließt sich der Auffassung des Landgerichts Bonn (Beschluss vom 30.08.2012, Az. 6 T 140/12, betreffend Mieteinnahmen, zitiert nach juris) an, wonach § 850 i ZPO weit auszulegen ist und somit auf sämtliche Einkünfte, die nicht Arbeitseinkommen sind, Anwendung findet.