Rechtsprechung
LG München II, 12.05.2017 - 6 T 1583/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GKG § 68 Abs. 3
Streitwert bei einzelner E-Mail-Werbung - online-und-recht.de
Streitwert iHv. 1.000,- EUR bei einmaliger E-Mail-Spam
- kanzlei.biz
Streitwert 1.000,- EUR bei einer einzigen unerlaubten Werbemail
- rewis.io
Streitwert bei einzelner E-Mail-Werbung
- ra.de
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Nur Streitwert von 1.000,- EUR bei einmaliger, unerlaubter E-Mail-Werbung
Verfahrensgang
- AG Starnberg, 03.04.2017 - 2 C 415/17
- LG München II, 12.05.2017 - 6 T 1583/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 65/04
Streitwert bei unerlaubter E-Mail-Werbung
Auszug aus LG München II, 12.05.2017 - 6 T 1583/17
So hat auch der BGH, VI ZR 65/04 ausgeführt, dass ein volkswirtschaftlicher Gesamtschaden irrelevant sei.Die Entscheidung des BGH VI ZR 65/04 schließt ebenfalls eine anderweitige Entscheidung, die dem jeweiligen konkreten Einzelfall Rechnung trägt, nicht aus.
- BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07
E-Mail-Werbung II
Auszug aus LG München II, 12.05.2017 - 6 T 1583/17
Insbesondere kann aus der Entscheidung des BGH I ZR 218/07 nicht auf einen Regelstreitwert von 6000,-EUR geschlossen werden.