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   LG Bonn, 22.09.2005 - 6 T 288/05   

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LG Bonn, 22.09.2005 - 6 T 288/05 (https://dejure.org/2005,19961)
LG Bonn, Entscheidung vom 22.09.2005 - 6 T 288/05 (https://dejure.org/2005,19961)
LG Bonn, Entscheidung vom 22. September 2005 - 6 T 288/05 (https://dejure.org/2005,19961)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde trotz Nichterreichung des Beschwerdewertes bei Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Mahnverfahren i.R.d. Prozesskostenhilfe; Beiordnung eines Rechtsanwalts im Mahnverfahren i.R.d. Prozesskostenhilfe bei anwaltlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 2; ZPO § 127 Abs. 2
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde trotz Nichterreichung des Beschwerdewertes bei Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Mahnverfahren i.R.d. Prozesskostenhilfe; Beiordnung eines Rechtsanwalts im Mahnverfahren i.R.d. Prozesskostenhilfe bei anwaltlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Euskirchen - 5-2595732-07-N
  • LG Bonn, 22.09.2005 - 6 T 288/05
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 03.11.1998 - 16 WF 1249/98

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für einen Antrag auf Festsetzung von

    Auszug aus LG Bonn, 22.09.2005 - 6 T 288/05
    Hinsichtlich der Frage der Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 121 Abs. 2 ZPO ist die Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts nicht anders zu beurteilen als hinsichtlich der Frage der Bedürftigkeit (vgl. OLG München Beschluss vom 03.11.1998 -16 WF 1249/98-, zitiert nach JURIS, dort angegebene Fundstelle u.a. FamRZ 1999, 1355-1356).
  • BGH, 11.02.2010 - IX ZB 175/07

    Prozesskostenhilfebewilligung: Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten im

    Nach ganz überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum ist im Mahnverfahren regelmäßig die Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten nicht erforderlich (OLG München MDR 1999, 301; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16. Januar 2008 - 7 Ta 251/07, zitiert nach juris; LG Stuttgart Rpfleger 1994, 170; Zöller/Geimer, ZPO 28. Aufl. § 121 Rn. 5; Völker/Zempel in Prütting/Gehrlein, ZPO § 121 Rn. 7; Hk-ZPO/Pukall, 3. Aufl. § 121 Rn. 8; Musielak/Fischer-ZPO, 7. Aufl. § 121 Rn. 12; MünchKomm-ZPO/Motzer, 3. Aufl. § 121 Rn. 13; Wielgoß NJW 1991, 2070, 2071; a.A. LG Bonn, Beschl. v. 22. September 2005 - 6 T 288/05, zitiert nach juris).
  • LG Hagen, 12.07.2007 - 3 T 374/07

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung von

    Mit Schreiben vom 29.05.2007 hat der Antragsteller seine Rechtsauffassung hinsichtlich der Rechtsanwaltsbeiordnung unter Hinweis auf eine Entscheidung des Landgerichts C vom 22.09.2005 ( AZ: 6 T 288/05 ) bekräftigt.
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