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   VGH Hessen, 21.11.2005 - 6 TG 1992/05   

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https://dejure.org/2005,4000
VGH Hessen, 21.11.2005 - 6 TG 1992/05 (https://dejure.org/2005,4000)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.11.2005 - 6 TG 1992/05 (https://dejure.org/2005,4000)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. November 2005 - 6 TG 1992/05 (https://dejure.org/2005,4000)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 240 S 1 ZPO, § 35 InsO, § 85 Abs 1 InsO, § 19 Abs 2 InsO, § 85 Abs 2 InsO
    Finanzkommissionsgeschäft; Abwicklungsanordnung; Insolvenz; vorläufiger Rechtsschutz; Unterbrechung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung eines Beschwerdeverfahrens durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Betreffen der Insolvenzmasse durch den Gegenstand des anhängigen Verfahrens

  • Judicialis

    InsO § 58; ; InsO § 59; ; InsO § 60 Abs. 1; ; InsO § 85; ; ZPO § 240

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirtschafts- u. Wirtschaftsverwaltungsrecht: Unterbrechung durch Insolvenzverfahren - Abwicklung, Insolvenzmasse, Insolvenzverfahren, unerlaubte Finanzdienstleistungsgeschäfte, Unterbrechung, Untersagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 188 (Ls.)
  • ZIP 2006, 923
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 21.11.2002 - 8 UE 3195/01

    Anfechtung einer Gewerbeuntersagung - Auswirkung eines Insolvenzverfahren - keine

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2005 - 6 TG 1992/05
    Schon deshalb hat die Untersagung (nichts anderes kann für das flankierende Werbungsverbot gelten) unmittelbare Auswirkungen auf das Vermögen der Antragstellerin, weshalb jedenfalls hier anders als nach Ansicht des 8. Senats des beschließenden Gerichtshofs im Falle einer Gewerbeuntersagung (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluss v. 21.11.2002 - 8 UE 3195/01 -, NVwZ 2003, 626) nicht lediglich die berufliche Betätigung des Gewerbetreibenden betroffen ist.
  • VG Frankfurt/Main, 16.07.2004 - 9 G 7426/03

    INSOLVENZ; Verfahrensunterbrechung; einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2005 - 6 TG 1992/05
    Wie bereits das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in seinem von der Antragsgegnerin in Bezug genommenen Beschluss vom 16. Juli 2004 (Az.: 9 G 7426/03) zutreffend dargelegt hat, entspricht die hoheitliche Untersagung der unerlaubten Geschäfte in Bezug auf die Insolvenzmasse der Situation einer zivilrechtlichen Unterlassungsklage, die den Gewerbebetrieb eines Gemeinschuldners betrifft.
  • AG Hamburg, 12.09.2005 - 67c IN 312/05

    Insolvenzverfahren: Abwicklungsanordnung aufgrund unerlaubter Bankgeschäfte

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2005 - 6 TG 1992/05
    Es wird festgestellt, dass das Beschwerdeverfahren im Hinblick auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Antragstellerin durch Beschluss des Amtsgerichts A-Stadt vom 12. September 2005 (Geschäftsnummer 67c IN 312/05) seit diesem Zeitpunkt gemäß § 240 Satz 1 ZPO unterbrochen ist.
  • BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 17.06

    Rechtmäßigkeit einer ordnungsrechtlichen Untersagung des Betriebs eines

    Jedenfalls dann, wenn die ordnungsrechtliche Untersagungsverfügung wirtschaftlich wesentliche Elemente der Geschäftstätigkeit des Schuldners und damit Vermögenswerte betrifft, aus denen er seine Gläubiger zu befriedigen hat, wirkt sich die Untersagung unmittelbar auf das Vermögen des Schuldners aus (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 21. November 2005 6 TG 1992/05 ZIP 2006, 923 ).
  • VGH Hessen, 06.07.2012 - 6 A 1820/11

    Wiederaufnahme eines unterbrochenen gerichtlichen Verfahrens

    Über die Wirksamkeit der von Seiten der Beklagten erklärten Wiederaufnahme ist im Wege einer förmlichen Zwischenentscheidung durch Beschluss zu entscheiden (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 21. November 2005 - 6 TG 1992/05 -, ESVGH 56, 187).

    In Fortführung der Rechtsprechung der Entscheidung vom 21. November 2005 (6 TG 1992/05, a.a.O.) ist der Senat der Auffassung, dass ein Schuldner, der sich mit einer Anfechtungsklage gegen die Untersagung unerlaubter Finanzdienstleistungsgeschäfte wendet, einen Aktivprozess führt.

  • VGH Hessen, 03.03.2010 - 6 A 1176/08

    Beendigung der Beteiligtenfähigkeit einer KG bei Ausscheiden der Kommanditistin

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten (7 Bände sowie ein Ordner Anlagen B6 zum Schriftsatz der BaFin vom 24. August 2007) und den Inhalt der Verwaltungsvorgänge (41 Hefte und 3 Ordner zum Verwaltungsvorgang Q 32-71.30 [20424], eine Hängetasche, ein Ordner "Anlage zum Schreiben von RA E. vom 15.08.2007" und 3 Hefte zum Widerspruchsvorgang Q 31-89.50.10.42-10/05-Je) sowie den Inhalt der Gerichtsakten des vorangegangenen Eilverfahrens (1 G 1938/05 bzw. 6 TG 1992/05, 7 Bände).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2012 - 1 A 10423/12

    Wirksamkeit einer gerichtlichen Entscheidung während unterbrochenem Verfahren;

    Voraussetzung für eine Verfahrensunterbrechung nach § 240 Satz 1 ZPO ist dabei, dass das Verfahren die Insolvenzmasse im Sinne des § 35 Insolvenzordnung - InsO - betrifft, also das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (NdsOVG, Beschluss vom 17.09.2007, NVwZ-RR 2008, 358; HessVGH, Beschluss vom 21.11.2005, ZIP 2006, 923; BVerwG, Urteil vom 13.12.2006, GewArch 2007, 247).

    Zudem betrifft auch die Zwangsgeldandrohung die Insolvenzmasse (vgl. HessVGH, Beschluss vom 21.11.2005, ZIP 2006, 923), da im Falle der Nichtbefolgung das Zwangsgeld der Insolvenzmasse zugehörig, im Falle der Befolgung des Bescheides indessen die wirtschaftliche Grundlage der Pferdezucht weitgehend beseitigt sein würde.

  • VG Berlin, 29.06.2023 - 4 K 3.23
    Ein anhängiges Verfahren betrifft die Insolvenzmasse dann, wenn es zu ihr in rechtlicher oder wenigstens wirtschaftlicher Beziehung steht (BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2018 - BVerwG 6 B 1.18 - juris, Rn. 12 m.w.N.) oder wenn das im Verfahren für oder gegen den Insolvenzschuldner geltend gemachte Recht ganz oder teilweise zu Gunsten oder zu Lasten des zur Insolvenzmasse gehörenden Schuldnervermögens in Anspruch genommen wird (OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. September 2007 - 12 LA 420/05 - juris, Rn. 5; VGH Kassel, Beschluss vom 21. November 2005 - 6 TG 1992/05 - juris, Rn. 2; Jacob, in: Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 5. Auflage 2023, 0. Das Klageverfahren in der ersten Instanz, Rn. 119).

    Das Gericht hat die Unterbrechung aus Gründen der Rechtsklarheit und zur Gewährung von Rechtsschutz festgestellt (vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 13 E 883/13 - juris, Rn. 8ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. September 2007 - 12 LA 420/05 - juris, Rn. 4; VGH Kassel, Beschluss vom 21. November 2005 - 6 TG 1992/05 - juris, Rn. 2).

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 LA 420/05

    Voraussetzungen der Beendigung einer Verfahrensunterbrechung nach § 173

    Dies ist zu bejahen, wenn das anhängige Verfahren in rechtlicher oder wenigstens wirtschaftlicher Beziehung zur Insolvenzmasse steht bzw. das im Verfahren für oder gegen den Insolvenzschuldner geltend gemachte Recht ganz oder teilweise zu Gunsten oder zu Lasten des zur Insolvenzmasse gehörenden Schuldnervermögens in Anspruch genommen wird (Hess. VGH, Beschl. v. 21.11.2005 - 6 TG 1992/05 - ZIP 2006, 923 f.).
  • VG Berlin, 29.06.2023 - 4 K 271.22
    Ein anhängiges Verfahren betrifft die Insolvenzmasse dann, wenn es zu ihr in rechtlicher oder wenigstens wirtschaftlicher Beziehung steht (BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2018 - BVerwG 6 B 1.18 - juris, Rn. 12 m.w.N.) oder wenn das im Verfahren für oder gegen den Insolvenzschuldner geltend gemachte Recht ganz oder teilweise zu Gunsten oder zu Lasten des zur Insolvenzmasse gehörenden Schuldnervermögens in Anspruch genommen wird (OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. September 2007 - 12 LA 420/05 - juris, Rn. 5; VGH Kassel, Beschluss vom 21. November 2005 - 6 TG 1992/05 - juris, Rn. 2; Jacob, in: Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 5. Auflage 2023, 0. Das Klageverfahren in der ersten Instanz, Rn. 119).

    Das Gericht hat die Unterbrechung aus Gründen der Rechtsklarheit und zur Gewährung von Rechtsschutz festgestellt (vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 13 E 883/13 - juris, Rn. 8ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. September 2007 - 12 LA 420/05 - juris, Rn. 4; VGH Kassel, Beschluss vom 21. November 2005 - 6 TG 1992/05 - juris, Rn. 2).

  • LG Hamburg, 06.11.2006 - 303 T 21/06

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Wirkung einer Abwicklungsanordnung nach dem

    Dieser Beschluss betraf nur die Zeit bis einen Monat nach Vorlage der Beschwerdeerwiderung durch die Antragsgegnerin in dem Verfahren 6 TG 1992/05.
  • VG Frankfurt/Main, 11.10.2007 - 1 E 3941/06

    Beteiligtenfähigkeit einer KG nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das

    Da die streitbefangene Verfügung die Insolvenzmasse betrifft (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschl. v. 21.11.2005, Az.: 6 TG 1992/05), wäre nur der Insolvenzverwalter zur Klageerhebung befugt gewesen.
  • VG Frankfurt/Main, 16.11.2007 - 1 E 2842/06

    Einstufung eines Anlagemodells als Finanzkommissionsgeschäft

    Zu der Insolvenzmasse gehört auch der anhängige Rechtsstreit, da die streitbefangene Verfügung die Insolvenzmasse betrifft (vgl. hierzu Hess. VGH, B. v. 21.11.2005, Az.: 6 TG 1992/05).
  • VG Würzburg, 04.03.2015 - W 6 K 14.1304

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Bescheiderlass während des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2023 - 1 L 21.23

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis - Veranstalter - Veranstaltungserlaubnis -

  • VG Frankfurt/Main, 16.11.2005 - 1 G 4793/05

    Zur Unzulässigkeit eines Abänderungsantrages nach § 80 Abs 7 VwGO

  • AG Hamburg, 12.09.2005 - 67c IN 312/05
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