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   LAG Schleswig-Holstein, 04.06.2009 - 6 Ta 106/09   

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LAG Schleswig-Holstein, 04.06.2009 - 6 Ta 106/09 (https://dejure.org/2009,17946)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.06.2009 - 6 Ta 106/09 (https://dejure.org/2009,17946)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - 6 Ta 106/09 (https://dejure.org/2009,17946)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergleichsmehrwert bei Titulierung von Eckpunkten der Zeugniserteilung im Kündigungsschutzverfahren

  • Judicialis

    KSchG § 4; ; ZPO § 3; ; ZPO § 5; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 39 Abs. 1; ; GKG § 42 Abs. 4 S. 1; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergleichsmehrwert bei Titulierung von Eckpunkten der Zeugniserteilung im Kündigungsschutzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 754/79

    Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.06.2009 - 6 Ta 106/09
    Das führt dazu, dass bei Zusammentreffen eines Antrags nach § 4 KSchG mit einem solchen nach § 256 Abs. 1 ZPO grundsätzlich keine Streitwertaddition stattfindet (BAG 06.12.1984 - 2 AZR 754/79 ArbGG AP 1979 § 12 Nr. 8; LAG Hamm 03.12.2003 - 9 Ta 520/02 - NZA-RR 2003, 321).
  • LAG Hamm, 03.02.2003 - 9 Ta 520/02

    Kündigungsschutzantrag, Fortbestandsantrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.06.2009 - 6 Ta 106/09
    Das führt dazu, dass bei Zusammentreffen eines Antrags nach § 4 KSchG mit einem solchen nach § 256 Abs. 1 ZPO grundsätzlich keine Streitwertaddition stattfindet (BAG 06.12.1984 - 2 AZR 754/79 ArbGG AP 1979 § 12 Nr. 8; LAG Hamm 03.12.2003 - 9 Ta 520/02 - NZA-RR 2003, 321).
  • LAG Sachsen, 31.05.2006 - 1 Ta 97/06
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.06.2009 - 6 Ta 106/09
    Dazu werden in der Rechtsprechung verschiedene Ansätze vertreten (vgl. LAG Schleswig-Holstein 08.02.2007 - 1 Ta 285/06 - Streitwert in der ersten Kündigung entspricht dem zeitlichen Abstand zum zweiten Kündigungstermin; LAG Sachsen 31.05.2006 - 1 Ta 97/06 - weitere Kündigungen innerhalb von 3 bis 6 Monaten jeweils 1 Bruttomonatsgehalt; LAG Rheinland-Pfalz 11.12.2008 - 1 Ta 220/08 - Streitwert der zweiten Kündigung maximal ein Bruttomonatsgehalt).
  • BGH, 29.01.1987 - V ZR 136/86

    Bemessung des Streitwerts bei Klagen mehrerer Miteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.06.2009 - 6 Ta 106/09
    Wo trotz prozessualer Anspruchsmehrheit keine wirtschaftliche Werthäufung entsteht, darf auch keine Zusammenrechnung erfolgen (vgl. BGH 29.01.1987 - V ZR 136/86 - NJW-RR 1987, 1148).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2007 - 1 Ta 285/06

    Streitwert, mehrere Kündigungen, Mehrfachkündigung, Addition, Differenztheorie

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.06.2009 - 6 Ta 106/09
    Dazu werden in der Rechtsprechung verschiedene Ansätze vertreten (vgl. LAG Schleswig-Holstein 08.02.2007 - 1 Ta 285/06 - Streitwert in der ersten Kündigung entspricht dem zeitlichen Abstand zum zweiten Kündigungstermin; LAG Sachsen 31.05.2006 - 1 Ta 97/06 - weitere Kündigungen innerhalb von 3 bis 6 Monaten jeweils 1 Bruttomonatsgehalt; LAG Rheinland-Pfalz 11.12.2008 - 1 Ta 220/08 - Streitwert der zweiten Kündigung maximal ein Bruttomonatsgehalt).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.01.2009 - 1 Ta 182/08

    Streitwert, Gegenstandswert, Erhöhung, Verzugslohn, Verzugslohnansprüche,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.06.2009 - 6 Ta 106/09
    Die Notwendigkeit, den Antrag nach § 4 KSchG als eigenen Antrag neben dem allgemeinen Feststellungsantrag stellen zu müssen, rechtfertigt es nicht, hierfür entgegen Wortlaut und Zweck des § 42 Abs. 4 S. 1 GKG einen besonderen Wert festzusetzen (LAG Schleswig-Holstein 19.01.2009 - 1 Ta 182/08 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2008 - 1 Ta 220/08

    Gegenstandswert - Zusammentreffen von Kündigungsschutzantrag und

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.06.2009 - 6 Ta 106/09
    Dazu werden in der Rechtsprechung verschiedene Ansätze vertreten (vgl. LAG Schleswig-Holstein 08.02.2007 - 1 Ta 285/06 - Streitwert in der ersten Kündigung entspricht dem zeitlichen Abstand zum zweiten Kündigungstermin; LAG Sachsen 31.05.2006 - 1 Ta 97/06 - weitere Kündigungen innerhalb von 3 bis 6 Monaten jeweils 1 Bruttomonatsgehalt; LAG Rheinland-Pfalz 11.12.2008 - 1 Ta 220/08 - Streitwert der zweiten Kündigung maximal ein Bruttomonatsgehalt).
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.12.2009 - 3 Ta 191/09

    Streitwert, Zeugnisberichtigung, Bedeutung, Monatsgehalt, volles Monatsgehalt

    Soweit es sich hierzu auf den Beschluss des LAG Schleswig-Holstein vom 04.06.2009 ­ 6 Ta 106/09 ­ beruft, ist dem zitierten Beschluss zwar zu entnehmen, dass je nach Regelungsdichte auch ein halbes Bruttomonatsgehalt für die Streitwertbemessung in Ansatz gebracht werden kann.

    Dem rechtlichen Ansatz der 6. Kammer des LAG Schleswig-Holstein in dem Beschluss vom 04.06.2009 ­ 6 Ta 106/09 kann im Einzelfall nach Ansicht der 3. Kammer des LAG Schleswig-Holstein gefolgt werden, wenn die Frage des Zeugnisinhalts beispielsweise nur eine untergeordnete Rolle gespielt hat.

    Das war in der zitierten Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom 04.06.2009 ­ 6 Ta 106/09 ­ auch der Fall.

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine

    Die allgemeine Feststellungsklage betrifft zwar einen eigenen Streitgegenstand, wirkt aber auch bezogen auf den Rechtsmittelstreitwert nicht im Wege der Addition nach § 5 ZPO streitwerterhöhend, da das identische wirtschaftliche Ziel verfolgt wird (vgl. LAG Schleswig-Holstein v. 4. Juni 2009 - 6 Ta 106/09, juris Rn. 20).
  • ArbG Freiburg, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine

    Die allgemeine Feststellungsklage betrifft zwar einen eigenen Streitgegenstand, wirkt aber auch bezogen auf den Rechtsmittelstreitwert nicht im Wege der Addition nach § 5 ZPO streitwerterhöhend, da das identische wirtschaftliche Ziel verfolgt wird (vgl. LAG Schleswig-Holstein v. 4. Juni 2009 - 6 Ta 106/09, juris Rn. 20).
  • LAG Nürnberg, 01.03.2010 - 4 Ta 171/09

    Streitwert - Kündigungsschutzanträge - Ausgleichsklausel

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer (vgl. LAG Nürnberg vom 14.12.2009 - 4 Ta 192/09 - n.v.; vom 11.12.2007 - 4 Ta 159/07 - JurBüro 2008, 252) und auch anderer Landesarbeitsgerichte (vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 04.06.2009 - 6 Ta 106/09 - LAG Rheinland-Pfalz vom 11.06.2007 - 1 Ta 103/07; beide zitiert in Juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2014 - 3 Ta 119/14

    Streitwert, Streitwertfestsetzung, Vergleichsmehrwert, Kündigungsfrist,

    Wird eine Führungs- und Leistungsbeurteilung oder eine bestimmte Note festgelegt, über den weiteren Zeugnisinhalt aber nicht gestritten und dieser auch nicht geregelt, ist die Festsetzung eines Betrages von ca. einem halben Bruttomonatsgehalt ausreichend und angemessen (vgl. nur LAG Schleswig - Holstein vom 12.05.2010, 3 Ta 88/10; 4.06.2009, 6 Ta 106/09).
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 28.10.2021 - 4 Ca 235/21

    Änderungskündigung - Gleichbehandlungsinteresse - Weisungsrecht

    Der Schleppnetzantrag betrifft zwar einen eigenen Streitgegenstand, wirkt aber auch bezogen auf den Rechtsmittelstreitwert nicht im Wege der Addition nach § 5 ZPO streitwerterhöhend, da das identische wirtschaftliche Ziel verfolgt wird (vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 4. Juni 2009 - 6 Ta 106/09, juris Rn. 20).
  • LAG Schleswig-Holstein, 31.07.2014 - 6 Ta 87/14

    Streitwert, Streitwertfestsetzung, Vergleich, Vergleichsmehrwert, Zeugnis

    Rahmen der Rechtsprechung der Beschwerdekammer (LAG Schleswig-Holstein, 08.05.2014 - 6 Ta 31/14 - 04.06.2009 - 6 Ta 106/09 -).
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