Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 06.05.2008 - 6 Ta 136/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6212
LAG Düsseldorf, 06.05.2008 - 6 Ta 136/08 (https://dejure.org/2008,6212)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.05.2008 - 6 Ta 136/08 (https://dejure.org/2008,6212)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - 6 Ta 136/08 (https://dejure.org/2008,6212)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6212) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Streitwertfestsetzung bei Mehrfachkündigungen und vergleichsweiser Freistellung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ./.
    Streitwertfestsetzung bei Mehrfachkündigungen und vergleichsweiser Freistellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertfestsetzung bei Mehrfachkündigungen unter Berücksichtigung der Differenztheorie; Streitwertbestimmung bei einer widerruflichen Freistellung und einer vergleichsweisen Regelung; Voraussetzung für die Zusammenrechnung eines nur hilfsweise geltend gemachten ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    ./.
    Streitwertfestsetzung bei Mehrfachkündigungen und vergleichsweiser Freistellung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert bei Mehrfachkündigung und vergleichsweiser Freistellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Düsseldorf, 08.07.1985 - 7 Ta 244/85

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2008 - 6 Ta 136/08
    Diese Grundsätze gelten dann, wenn mehrere Kündigungen in einem Verfahren angegriffen werden, sie sind nicht anders anzuwenden, wenn die Kündigungen in getrennten Prozessen angegriffen werden (vgl. Nachweise bei GK-ArbGG/Wenzel, Stand: Februar 2005, § 12 Rdn. 267; LAG Düsseldorf vom 08.07.1985 - 7 Ta 244/85 - LAG'e § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 39; Beschluss vom 16.02.1989 - 7 Ta 47/89 - JurBüro 1989, 955).
  • LAG Düsseldorf, 17.08.2006 - 6 Ta 452/06

    Gegenstandswert für außerordentliche und hilfsweise ordentliche

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2008 - 6 Ta 136/08
    Streitgegenstand ist eine Kündigungserklärung, die gleichzeitig als fristlose und hilfsweise fristgemäße Kündigung ausgesprochen worden ist (vgl. etwa LAG Düsseldorf vom 29.08.2005 - 17 Ta 503/05 - Beschluss vom 17.08.2006 - 6 Ta 452/06 -).
  • LAG Düsseldorf, 08.03.2007 - 6 Ta 67/07

    Streitwert für Kündigungsschutzverfahren bei variablem Vergütungsbestandteil -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2008 - 6 Ta 136/08
    Regelmäßig wird an der 10%-Regelung festgehalten (vergl. auch LAG Düsseldorf vom 08.05.2007 - 6 Sa 99/07 - m. w.N; vom 08.03.2007 - 6 Ta 67/07 - vom 05.12.2006 - 6 Ta 583 /06 -) , der Höhe nach begrenzt - insoweit klarstellend - durch den Wert von 2 Monatsgehältern (wie bei einem Weitebeschäftigungsanspruch), wenn in einem Vergleich ein Arbeitnehmer einige Monate der Kündigungsfrist von der Arbeitsleistung freigestellt wird.
  • LAG Düsseldorf, 29.08.2005 - 17 Ta 503/05

    Streitwertfestsetzung Kündigungsschutzverfahren und Mehrvergleich

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2008 - 6 Ta 136/08
    Streitgegenstand ist eine Kündigungserklärung, die gleichzeitig als fristlose und hilfsweise fristgemäße Kündigung ausgesprochen worden ist (vgl. etwa LAG Düsseldorf vom 29.08.2005 - 17 Ta 503/05 - Beschluss vom 17.08.2006 - 6 Ta 452/06 -).
  • LAG Düsseldorf, 08.05.2007 - 6 Ta 99/07

    Streitwertfestsetzung für "Schleppnetzantrag" und Mehrvergleich in einem

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2008 - 6 Ta 136/08
    Soweit das Arbeitsgericht den unechten Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung zunächst nicht streitwertmäßig berücksichtigt hat, entspricht dies der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer, nicht zuletzt auch in der den Beschwerdeführern bekannten Entscheidung vom 08.05.2007 - 6 Ta 99/07 -.
  • LAG Düsseldorf, 27.09.2005 - 17 Ta 552/05

    "Differenztheorie" bei Mehrfachkündigungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2008 - 6 Ta 136/08
    Eine Folgekündigung ist schließlich mindestens mit einem Wert eines Bruttomonatsbezuges zu bewerten (vgl. zuletzt LAG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.2005 - 17 Ta 552/05 - m. w. N.; Beschluss vom 21.12.2006 - 6 Ta 640/06 - und vom 08.11.2007).
  • LAG Düsseldorf, 16.02.1989 - 7 Ta 47/89

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren - Makelzuschlag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2008 - 6 Ta 136/08
    Diese Grundsätze gelten dann, wenn mehrere Kündigungen in einem Verfahren angegriffen werden, sie sind nicht anders anzuwenden, wenn die Kündigungen in getrennten Prozessen angegriffen werden (vgl. Nachweise bei GK-ArbGG/Wenzel, Stand: Februar 2005, § 12 Rdn. 267; LAG Düsseldorf vom 08.07.1985 - 7 Ta 244/85 - LAG'e § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 39; Beschluss vom 16.02.1989 - 7 Ta 47/89 - JurBüro 1989, 955).
  • LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 6 Ta 640/06

    Streitwert bei Kündigungsschutzklagen gegen mehrere Kündigungen - keine

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2008 - 6 Ta 136/08
    Eine Folgekündigung ist schließlich mindestens mit einem Wert eines Bruttomonatsbezuges zu bewerten (vgl. zuletzt LAG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.2005 - 17 Ta 552/05 - m. w. N.; Beschluss vom 21.12.2006 - 6 Ta 640/06 - und vom 08.11.2007).
  • LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 4 Ta 211/17

    Streitwert bei Klage gegen außerordentlich, hilfsweise ordentlich ausgesprochener

    Dies ist nach der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammern der Fall, wenn die weitere Kündigung auf denselben Gründen beruht und in kurzem zeitlichen Abstand zum selben Termin ausgesprochen und lediglich vorsorglich (etwa zur Beseitigung eines Formfehlers oder zur Sicherstellung des Zugangs) erklärt wurde (vgl. etwa 06.05.2008 - 6 Ta 136/08; 24.11.2008 - 6 Ta 605/08; 02.06.2009 - 6 Ta 312/09; 01.12.2009 - 6 Ta 727/09; 29.01.2010 - 6 Ta 40/10; 24.01.2011 - 2 Ta 750/10).
  • LAG Düsseldorf, 19.05.2011 - 2 Ta 279/11

    Streitwert für Kündigungsschutzklage gegen fristlos und hilfsweise fristgemäß

    (Bestätigung der Rechtsprechung der Beschwerdekammer: Beschluss vom 06.05.2008 - 6 Ta 136/08 - juris).

    - 17 Ta 503/05 - vom 17.08.2006 - 6 Ta 452/06 - vom 06.05.2008 - 6 Ta 136/08 -).

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.03.2009 - 3 Ta 48/09

    Streitwert, Wertfestsetzung, mehrere Kündigungen, Streitgegenstand, eigener,

    Bei identischem Kündigungssachverhalt und/oder zumindest wirtschaftlich denselben Streitgegenstand betreffende Kündigungen ohne Hinzutreten weiterer rechtlicher oder tatsächlicher Gesichtspunkte erfolgt keine Streitwerterhöhung (LAG Rheinland-Pfalz vom 25.07.2008, Az. 1 Ta 140/08; LAG Düsseldorf vom 06.05.2008, Az. 6 Ta 136/08; LAG Hamburg vom 11.01.2008, Az. 8 Ta 13/07; LAG Nürnberg vom 11.12.2007, Az. 4 Ta 159/07; LAG Hessen vom 21.01.1999, Az. 15/6 Ta 130/98, LAG Köln vom 13.04.2006, Az. 9 Ta 139/06, LAG Niedersachsen vom 01.02.2006, Az. 4 Ta 31/06).
  • LAG Hamburg, 26.10.2009 - 4 Ta 13/09

    Gegenstandswert - Freistellung während des Kündigungsschutzprozesses

    Das LAG Düsseldorf (Beschluss vom 07. August 1998 - 7 Ta 174/98 - juris und Beschluss vom 6. Mai 2008 - 6 Ta 136/08 - juris) hält 10 % eines Bruttogehalts pro Beschäftigungsmonat für angemessen.
  • LAG Düsseldorf, 07.11.2012 - 2 Ta 464/12

    Streitwertfestsetzung für eine Kündigung; Selbständige Bewertung weiterer

    Eine Folgekündigung ist schließlich mindestens mit einem Wert eines Bruttomonatsbezuges zu bewerten (vgl. LAG Düsseldorf vom 21.12.2006 - 6 Ta 640/06 -, vom 08.11.2007 - 6 Ta 590/07 - und vom 06.05.2008 - 6 Ta 136/08 -.
  • LAG Düsseldorf, 17.12.2012 - 2 Ta 492/12

    Streitwert von Haupt- und Hilfsantrag im Rahmen einer Kündigungsschutzklage

    Denn durch einen derartigen Vergleich würde ein Weiterbeschäftigungsbegehren im Vergleich miterledigt (vgl. Beschluss LAG Düsseldorf vom 06.05.2008 - 6 Ta 136/08 - juris).
  • ArbG Nürnberg, 31.08.2015 - 12 Ca 3389/15

    Vergleichsmehrwert bei Freistellungsvereinbarung

    Vertreten werden vor allem ein Wert von einem Bruttomonatsverdienst (HessLAG 23.4.1999 - 15/6 Ta 426/98 - NZA-RR 1999, 382), das volle Entgelt für den Zeitraum der (künftigen) Freistellung (LAG LSA 22.11.2000 - 1 Ta 133/00 - NZA-RR 2001, 435), sowie Anteile von 25% (GMPM/Germelmann § 12 Rn. 126; differenzierend LAG Düsseldorf 6.5.2008 - 6 Ta 136/08) oder 10% (LAG Rheinland-Pfalz 17.10.2008 - 1 Ta 192/08) des Entgelts für den (künftigen) Freistellungszeitraum.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht