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   LAG Köln, 15.03.2012 - 6 Ta 21/12   

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https://dejure.org/2012,8761
LAG Köln, 15.03.2012 - 6 Ta 21/12 (https://dejure.org/2012,8761)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.03.2012 - 6 Ta 21/12 (https://dejure.org/2012,8761)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. März 2012 - 6 Ta 21/12 (https://dejure.org/2012,8761)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Studiendarlehen als Einkommen i.S.d. § 115 Abs. 1 ZPO

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe; Studiendarlehen als EinkommenAuch Zuflüsse aus sog. Studiendarlehen der KfW-Bank stellen Einkommen i.S.d. § 115 Abs. 1 ZPO dar.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Prozesskostenhilfe wegen Studiendarlehens

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Auszug aus LAG Köln, 15.03.2012 - 6 Ta 21/12
    Maßgeblich ist die tatsächliche Verfügbarkeit des Geldes ohne Rücksicht darauf, ob der Einkommensbezieher zur Herausgabe des Zuflusses oder zur Rückzahlung der Geldleistungen verpflichtet ist (vgl. zum Einkommensbegriff des § 11 Abs. 1 SGB II LSG Niedersachsen-Bremen vom 10.12.2009 - L 13 AS 366/09 B ER, juris; a. A. BSG vom 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R, juris; beide m. w .N. zum Streitstand).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2009 - L 13 AS 366/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Geldzufluss aus

    Auszug aus LAG Köln, 15.03.2012 - 6 Ta 21/12
    Maßgeblich ist die tatsächliche Verfügbarkeit des Geldes ohne Rücksicht darauf, ob der Einkommensbezieher zur Herausgabe des Zuflusses oder zur Rückzahlung der Geldleistungen verpflichtet ist (vgl. zum Einkommensbegriff des § 11 Abs. 1 SGB II LSG Niedersachsen-Bremen vom 10.12.2009 - L 13 AS 366/09 B ER, juris; a. A. BSG vom 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R, juris; beide m. w .N. zum Streitstand).
  • BAG, 28.04.2016 - 8 AZB 65/15

    Prozesskostenhilfe - Begriff des Einkommens iSv. § 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO -

    (1) Der KfW-Studienkredit dient der Finanzierung der Lebenshaltungskosten des Klägers während des Bedarfszeitraums, hier: des Studiums und ist von diesem nicht alsbald (zu diesem Umstand vgl. etwa LAG Köln 15. März 2012 - 6 Ta 21/12 - Rn. 3; OLG Karlsruhe 28. September 2001 - 16 UF 61/01 - zu II der Gründe; LAG Bremen 8. Januar 1988 - 1 Ta 1/88 -; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 74. Aufl. § 115 Rn. 20) , sondern erst mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung zurückzuzahlen.
  • LAG Köln, 05.10.2015 - 10 Ta 183/14

    Berücksichtigung der laufenden Auszahlung eines Studiendarlehens als Einkommen im

    Die 10. Kammer schließt sich insofern der Entscheidung der 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15.03.2012 (6 Ta 21/12) an.

    Die tatsächliche Verfügbarkeit des Geldes ohne Rücksicht darauf, ob der Einkommensbezieher zur Herausgabe des Zuflusses oder zur Rückzahlung der Geldleistungen verpflichtet ist, ist hierbei entscheidend (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 15.03.2012 - 6 Ta 21/12 - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.12.2009 - L 13 AS 366/09 BER - andere Ansicht: BSG, Beschluss vom 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R -).

  • LAG München, 23.06.2015 - 3 Ta 170/15

    Streitwert, Vergleichsmehrwert, Verschlechterungsverbot, Verbot der reformatio in

    Das Verbot der reformatio in peius findet im Wertfestsetzungsverfahren keine Anwendung (vgl. schon LAG München, Beschl. v. 23.01.2012 - 6 Ta 21/12 - nicht veröffentlicht; BayObLG Beschl. v. 19.01.1882 - 1 Z 20/81 - JurBüro 1982, 1024; GK-ArbGG Schleusener, § 12, Rn. 372 m. w. Nachw.).
  • LAG Köln, 26.02.2016 - 11 Ta 87/14

    PKH; Aufhebung; Einzelfall

    Prozesskostenhilfe ist gemäß den §§ 115 Abs. 4, 120 Abs. 4 ZPO a.F. aufzuheben, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse so verbessern, dass nicht einmal eine ratenweise Bewilligung in Betracht käme, weil die Kosten der Prozessführung der Partei vier Monatsraten nicht übersteigen (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 15.03.2012 - 6 Ta 21/12).
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