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   LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 6 Ta 238/09   

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https://dejure.org/2009,24952
LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 6 Ta 238/09 (https://dejure.org/2009,24952)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.10.2009 - 6 Ta 238/09 (https://dejure.org/2009,24952)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - 6 Ta 238/09 (https://dejure.org/2009,24952)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmtheit des Weiterbeschäftigungstitels; Weiterbeschäftigungsanspruch eines Gebietsverkaufsleiters für Verkaufsgebiet Teil Nordrhein-Westfalen mit Angabe von Postleitzahlgebieten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmtheit des Weiterbeschäftigungstitels; Weiterbeschäftigungsanspruch eines Gebietsverkaufsleiters für Verkaufsgebiet Teil Nordrhein-Westfalen mit Angabe von Postleitzahlgebieten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 6 Ta 238/09
    Das Arbeitsgericht hat zutreffend die jüngste und auch vom Beschwerdegericht für zutreffend gehaltene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Beschluss vom 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 - für ihre Festsetzungen herangezogen.

    Im Vollstreckungsverfahren geht es nur noch um die Feststellung, welche Verpflichtungen tatsächlich tituliert wurden (vgl. BAG, Beschluss vom 15.04.2009 a. a. O. m. w. N.).

    Weil die Grundsätze der Vollstreckung eines Weiterbeschäftigungsanspruches in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 - mittlerweile hinreichend konkretisiert sind, besteht kein Grund, für die Zulassung einer weiteren Beschwerde.

  • LAG Niedersachsen, 02.02.2007 - 12 Ta 621/06
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 6 Ta 238/09
    Gemäß Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 02.02.2007 - 12 Ta 621/06 - sei Voraussetzung für jede Zwangsvollstreckung, dass entweder zwischen den Parteien unstreitig sei, zu welchen Arbeitsbedingungen die Weiterbeschäftigung erfolgen solle, oder aber die wesentlichen Arbeitsbedingungen im Tenor oder zumindest im Tatbestand oder in den Entscheidungsgründen des Urteils angegeben seien.

    Insoweit ist auch die von der Beschwerde angeführte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 02.02.2007 - 12 Ta 621/06 - nicht geeignet, zu einer anderen Bewertung zu gelangen.

  • ArbG Stuttgart, 20.01.2017 - 26 Ca 866/16

    Sozialauswahl - Altersgruppenbildung - tariflicher Alterskündigungsschutz

    Einzelheiten hinsichtlich der Art der Beschäftigung oder sonstiger Arbeitsbedingungen muss der Titel demgegenüber nicht enthalten (vgl. BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 20, BAGE 130, 195; LAG Baden-Württemberg 9. November 2015 - 17 Ta 23/15 - Rn. 33; LAG Schleswig-Holstein 6. September 2012 - 1 Ta 142/12 - Rn. 23; LAG Rheinland-Pfalz 28. Oktober 2009 - 6 Ta 238/09 -) .
  • ArbG Stuttgart, 08.05.2015 - 26 Ca 1912/14

    Betriebsübergang - betriebsbedingte Kündigung

    Einzelheiten hinsichtlich der Art der Beschäftigung oder sonstiger Arbeitsbedingungen muss der Titel demgegenüber nicht enthalten (vgl. BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 20, BAGE 130, 195; LAG Schleswig-Holstein 6. September 2012 - 1 Ta 142/12 - Rn. 23; LAG Rheinland-Pfalz 28. Oktober 2009 - 6 Ta 238/09 -).
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