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   LAG Rheinland-Pfalz, 28.12.2011 - 6 Ta 275/11   

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https://dejure.org/2011,6862
LAG Rheinland-Pfalz, 28.12.2011 - 6 Ta 275/11 (https://dejure.org/2011,6862)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.12.2011 - 6 Ta 275/11 (https://dejure.org/2011,6862)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Dezember 2011 - 6 Ta 275/11 (https://dejure.org/2011,6862)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 114 S 1 ZPO, § 117 ZPO
    Notwendigkeit eines erneuten Prozesskostenhilfeantrags für andere Gegenstände als den ursprünglichen Streitgegenstand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragserfordernis für Prozesskostenhilfe zu einem Mehrvergleich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragserfordernis für Prozesskostenhilfe zu Mehrvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2006 - 5 Ta 52/06

    Prozesskostenhilfe: Rückwirkende Bewilligung und Beiordnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.12.2011 - 6 Ta 275/11
    Nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz bedarf es für andere Gegenstände als die durch die Klageschrift festgelegten Streitgegenstände eines erneuten Prozesskostenhilfe- und Beiordnungsantrages (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.04.2006 - 5 Ta 52/06 - und Beschluss vom 30.03.2011 - 6 Ta 64/11 -).

    Mit Rücksicht auf die aus der Staats- bzw. Landeskasse vorzuschießende Anwaltsvergütung ist es daher geboten, dass sich das Arbeitsgericht jeweils rechtzeitig in Bezug auf den einzelnen Streitgegenstand mit der Frage befassen kann, inwieweit für eine entsprechende Bewilligung und Beiordnung die sich aus § 114 ergebenden Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.04.2006, a. a. O.).

    Aus der gewählten Formulierung ergibt sich keineswegs, dass das Arbeitsgericht gewissermaßen antizipierend für alle möglichen zukünftigen Erweiterungen des Streitgegenstandes Prozesskostenhilfe bewilligen wollte (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.04.2006, a. a. O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2011 - 6 Ta 64/11

    Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf Streitgegenstände eines Mehrvergleichs -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.12.2011 - 6 Ta 275/11
    Nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz bedarf es für andere Gegenstände als die durch die Klageschrift festgelegten Streitgegenstände eines erneuten Prozesskostenhilfe- und Beiordnungsantrages (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.04.2006 - 5 Ta 52/06 - und Beschluss vom 30.03.2011 - 6 Ta 64/11 -).
  • BAG, 30.04.2014 - 10 AZB 13/14

    Prozesskostenhilfe - konkludenter Antrag - Mehrvergleich

    In einem solchen Fall ist die Beantragung von Prozesskostenhilfe für die Instanz deshalb mangels anderweitiger Anhaltspunkte regelmäßig so zu verstehen, dass sie auch einen Mehrvergleich erfassen soll (LAG Köln 23. Juli 2012 - 1 Ta 153/12 -; LAG Baden-Württemberg 1. Oktober 2010 - 18 Ta 3/10 -; GMP/Germelmann § 11a Rn. 58; Zwanziger in Kittner/Zwanziger/Deinert Arbeitsrecht 7. Aufl. § 145 Rn. 14b; Tiedemann ArbRB 2012, 193; nur bei Vorliegen besonderer Umstände: LAG Düsseldorf 10. August 2010 - 3 Ta 445/10 -; LAG Schleswig-Holstein 4. August 2009 - 1 Ta 138e/09 -; Thüringer LAG 17. November 2002 - 8 Ta 119/02 -; aA LAG Rheinland-Pfalz 28. Dezember 2011 - 6 Ta 275/11 -; Hessisches LAG 25. November 2003 - 13 Ta 356/03 -; GK-ArbGG/Bader Stand April 2014 § 11a Rn. 40 ff.; Stein/Jonas/Bork § 119 Rn. 7) .
  • LAG München, 02.11.2016 - 6 Ta 287/16

    Einigungsgebühr

    Letztlich kann auch hier dahinstehen, ob generell von einer teils befürworteten konkludente Antragstellung zur Erstreckung bewilligter Prozesskostenhilfe auf etwaige Klageerweiterungen oder Widerklagen bzw. auf einen Vergleichsschluss auszugehen ist (dazu BAG v. 30.4. 2014 - 10 AZB 13/14, NZA-RR 2014, 322 (Auslegung des Antrages); ferner etwa LAG Baden-Württemberg v. 26.11.2009 - 21 Ta 10/09, juris; LAG Düsseldorf v. 10.8.2010 - 3 Ta 445/10, juris; LAG Düsseldorf v. 12.1.2010 - 3 Ta 558/09, juris; LAG Köln v. 22.9.2010 - 1 Ta 240/10, juris; LAG München v. 15.3.2013 - 10 Ta 50/13, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 3.12.2012 - 3 Ta 32/12, JurBüro 2013, 256; LAG Rheinland-Pfalz v. 21.1.2016 - 6 Ta 254/15, juris; LAG Sachsen-Anhalt v. 5.1.2011 - 2 Ta 191/10, juris; a. M. noch LAG Rheinland-Pfalz v. 28.12.2011 - 6 Ta 275/11, juris).
  • LAG Hessen, 14.10.2013 - 13 Ta 294/13

    Vergleich mit Mehrwert und Prozesskostenhilfe

    Erst dann ist ein Erstreckungsantrag zulässig und geboten (Hessisches LAG vom 02. Juli 2013 - 15 Ta 228/13 - Hessisches LAG vom 22. Juli 2013 - 16 Ta 222/13 -, LAG Rheinland-Pfalz vom 14. Mai 2012 - 11 Ta 64/12 -, zitiert nach juris; vom 28. Dezember 2011 - 6 Ta 275/11 - und vom 03. März 2011 - 6 Ta 64/11 -, zitiert nach juris).
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