Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 08.11.2007 - 6 Ta 590/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwertfestsetzung für ein Verfahren über eine Folgekündigung bei in einem getrennten Prozess angegriffener erstmaliger Kündigung nach den Grundsätzen der Differenztheorie
- LAG Düsseldorf
§ 42 IV 1 GKG
Streitwertfestsetzung bei Mehrfachkündigungen; Differenztheorie - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 42 Abs. 4 Satz 1
Streitwert bei Kündigungsschutzklagen gegen mehrere Kündigungen in getrennten Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 12.09.2007 - 3 Ca 2506/06
- LAG Düsseldorf, 08.11.2007 - 6 Ta 590/07
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- LAG Düsseldorf, 08.07.1985 - 7 Ta 244/85
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren - …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.11.2007 - 6 Ta 590/07
Nach der übereinstimmenden Auffassung der Beschwerdegerichte im Lande Nordrhein-Westfalen (…vgl. Nachweise bei GK-ArbGG/Wenzel, Stand: Februar 2005, § 12 Rdn. 267; LAG Düsseldorf vom 08.07.1985 - 7 Ta 244/85 - LAG'e § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 39; Beschluss vom 16.02.1989 - 7 Ta 47/89 - JurBüro 1989, 955) kann nämlich nicht darüber hinweggegangen werden, dass sich die wirtschaftlichen Interessen, die in den getrennt geführten Prozessen verfolgt werden, teilweise decken und es nicht von der zufälligen prozessualen Handhabung abhängen kann, wie der Streitwert sich berechnet. - LAG Düsseldorf, 27.09.2005 - 17 Ta 552/05
"Differenztheorie" bei Mehrfachkündigungen
Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.11.2007 - 6 Ta 590/07
Eine Folgekündigung ist schließlich mindestens mit einem Wert eines Bruttomonatsbezuges zu bewerten (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.2005 - 17 Ta 552/05 - m. w. N.; Beschluss vom 21.12.2006 - 6 Ta 640/06 -). - LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 6 Ta 640/06
Streitwert bei Kündigungsschutzklagen gegen mehrere Kündigungen - keine …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.11.2007 - 6 Ta 590/07
Eine Folgekündigung ist schließlich mindestens mit einem Wert eines Bruttomonatsbezuges zu bewerten (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.2005 - 17 Ta 552/05 - m. w. N.; Beschluss vom 21.12.2006 - 6 Ta 640/06 -). - LAG Düsseldorf, 16.02.1989 - 7 Ta 47/89
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren - Makelzuschlag
Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.11.2007 - 6 Ta 590/07
Nach der übereinstimmenden Auffassung der Beschwerdegerichte im Lande Nordrhein-Westfalen (…vgl. Nachweise bei GK-ArbGG/Wenzel, Stand: Februar 2005, § 12 Rdn. 267; LAG Düsseldorf vom 08.07.1985 - 7 Ta 244/85 - LAG'e § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 39; Beschluss vom 16.02.1989 - 7 Ta 47/89 - JurBüro 1989, 955) kann nämlich nicht darüber hinweggegangen werden, dass sich die wirtschaftlichen Interessen, die in den getrennt geführten Prozessen verfolgt werden, teilweise decken und es nicht von der zufälligen prozessualen Handhabung abhängen kann, wie der Streitwert sich berechnet.
- BAG, 19.10.2010 - 2 AZN 194/10
Gegenstandswert mehrerer Kündigungsschutzklagen
Wie bei der Kumulation aller Klageanträge in einem einheitlichen Verfahren sei ein Folgeprozess, der eine von mehreren Kündigungen zum Gegenstand habe, ggf. geringer zu bewerten (bspw. LAG Düsseldorf 8. November 2007 - 6 Ta 590/07 -; ausführlich zum Meinungsstand: GMPM/Germelmann 7. Aufl. § 12 ArbGG Rn. 106 ff.). - LAG Düsseldorf, 24.07.2017 - 4 Ta 31/17
Streitwert; Folgekündigung
Wie bei objektiver Klagehäufung sei daher der Wert des Folgeprozesses geringer (08.11.2007 - 6 Ta 590/07). - LAG Nürnberg, 22.11.2010 - 4 Ta 31/10
Streitwert - mehrere Kündigungsschutzanträge
Von einigen Gerichten (vergl. LAG Düsseldorf vom 08.11.2007 - 6 Ta 590/07 - zitiert in Juris; LAG Niedersachsen vom 01.02.2006 - 4 Ta 31/06 - zitiert in Juris) wird auch bei einer geringeren zeitlichen Differenz als Mindestbetrag jeder Folgekündigung ein Bruttomonatsgehalt in Ansatz gebracht. - LAG Düsseldorf, 07.11.2012 - 2 Ta 464/12
Streitwertfestsetzung für eine Kündigung; Selbständige Bewertung weiterer …
Eine Folgekündigung ist schließlich mindestens mit einem Wert eines Bruttomonatsbezuges zu bewerten (vgl. LAG Düsseldorf vom 21.12.2006 - 6 Ta 640/06 -, vom 08.11.2007 - 6 Ta 590/07 - und vom 06.05.2008 - 6 Ta 136/08 -.