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   LAG Düsseldorf, 08.11.2007 - 6 Ta 590/07   

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https://dejure.org/2007,9266
LAG Düsseldorf, 08.11.2007 - 6 Ta 590/07 (https://dejure.org/2007,9266)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.11.2007 - 6 Ta 590/07 (https://dejure.org/2007,9266)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 2007 - 6 Ta 590/07 (https://dejure.org/2007,9266)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 42 IV 1 GKG
    Streitwertfestsetzung bei Mehrfachkündigungen; Differenztheorie

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 Abs. 4 Satz 1
    Streitwert bei Kündigungsschutzklagen gegen mehrere Kündigungen in getrennten Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Düsseldorf, 08.07.1985 - 7 Ta 244/85

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.11.2007 - 6 Ta 590/07
    Nach der übereinstimmenden Auffassung der Beschwerdegerichte im Lande Nordrhein-Westfalen (vgl. Nachweise bei GK-ArbGG/Wenzel, Stand: Februar 2005, § 12 Rdn. 267; LAG Düsseldorf vom 08.07.1985 - 7 Ta 244/85 - LAG'e § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 39; Beschluss vom 16.02.1989 - 7 Ta 47/89 - JurBüro 1989, 955) kann nämlich nicht darüber hinweggegangen werden, dass sich die wirtschaftlichen Interessen, die in den getrennt geführten Prozessen verfolgt werden, teilweise decken und es nicht von der zufälligen prozessualen Handhabung abhängen kann, wie der Streitwert sich berechnet.
  • LAG Düsseldorf, 27.09.2005 - 17 Ta 552/05

    "Differenztheorie" bei Mehrfachkündigungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.11.2007 - 6 Ta 590/07
    Eine Folgekündigung ist schließlich mindestens mit einem Wert eines Bruttomonatsbezuges zu bewerten (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.2005 - 17 Ta 552/05 - m. w. N.; Beschluss vom 21.12.2006 - 6 Ta 640/06 -).
  • LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 6 Ta 640/06

    Streitwert bei Kündigungsschutzklagen gegen mehrere Kündigungen - keine

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.11.2007 - 6 Ta 590/07
    Eine Folgekündigung ist schließlich mindestens mit einem Wert eines Bruttomonatsbezuges zu bewerten (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.2005 - 17 Ta 552/05 - m. w. N.; Beschluss vom 21.12.2006 - 6 Ta 640/06 -).
  • LAG Düsseldorf, 16.02.1989 - 7 Ta 47/89

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren - Makelzuschlag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.11.2007 - 6 Ta 590/07
    Nach der übereinstimmenden Auffassung der Beschwerdegerichte im Lande Nordrhein-Westfalen (vgl. Nachweise bei GK-ArbGG/Wenzel, Stand: Februar 2005, § 12 Rdn. 267; LAG Düsseldorf vom 08.07.1985 - 7 Ta 244/85 - LAG'e § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 39; Beschluss vom 16.02.1989 - 7 Ta 47/89 - JurBüro 1989, 955) kann nämlich nicht darüber hinweggegangen werden, dass sich die wirtschaftlichen Interessen, die in den getrennt geführten Prozessen verfolgt werden, teilweise decken und es nicht von der zufälligen prozessualen Handhabung abhängen kann, wie der Streitwert sich berechnet.
  • BAG, 19.10.2010 - 2 AZN 194/10

    Gegenstandswert mehrerer Kündigungsschutzklagen

    Wie bei der Kumulation aller Klageanträge in einem einheitlichen Verfahren sei ein Folgeprozess, der eine von mehreren Kündigungen zum Gegenstand habe, ggf. geringer zu bewerten (bspw. LAG Düsseldorf 8. November 2007 - 6 Ta 590/07 -; ausführlich zum Meinungsstand: GMPM/Germelmann 7. Aufl. § 12 ArbGG Rn. 106 ff.).
  • LAG Düsseldorf, 24.07.2017 - 4 Ta 31/17

    Streitwert; Folgekündigung

    Wie bei objektiver Klagehäufung sei daher der Wert des Folgeprozesses geringer (08.11.2007 - 6 Ta 590/07).
  • LAG Nürnberg, 22.11.2010 - 4 Ta 31/10

    Streitwert - mehrere Kündigungsschutzanträge

    Von einigen Gerichten (vergl. LAG Düsseldorf vom 08.11.2007 - 6 Ta 590/07 - zitiert in Juris; LAG Niedersachsen vom 01.02.2006 - 4 Ta 31/06 - zitiert in Juris) wird auch bei einer geringeren zeitlichen Differenz als Mindestbetrag jeder Folgekündigung ein Bruttomonatsgehalt in Ansatz gebracht.
  • LAG Düsseldorf, 07.11.2012 - 2 Ta 464/12

    Streitwertfestsetzung für eine Kündigung; Selbständige Bewertung weiterer

    Eine Folgekündigung ist schließlich mindestens mit einem Wert eines Bruttomonatsbezuges zu bewerten (vgl. LAG Düsseldorf vom 21.12.2006 - 6 Ta 640/06 -, vom 08.11.2007 - 6 Ta 590/07 - und vom 06.05.2008 - 6 Ta 136/08 -.
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