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   LAG Düsseldorf, 01.12.2009 - 6 Ta 727/09   

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https://dejure.org/2009,88499
LAG Düsseldorf, 01.12.2009 - 6 Ta 727/09 (https://dejure.org/2009,88499)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.12.2009 - 6 Ta 727/09 (https://dejure.org/2009,88499)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Dezember 2009 - 6 Ta 727/09 (https://dejure.org/2009,88499)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2001 - 2 Ta 619/01

    Streitwertberechnung bei objektiver Klagehäufung mehreren Kündigungen;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.12.2009 - 6 Ta 727/09
    Aus den oben dargestellten Gründen vermag auch die Beschwerdekammer der Auffassung des LAG Rheinland-Pfalz in der zitierten Entscheidung vom 13.06.2001 - 2 Ta 619/01 - nicht zu folgen.
  • LAG Düsseldorf, 27.09.2005 - 17 Ta 552/05

    "Differenztheorie" bei Mehrfachkündigungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.12.2009 - 6 Ta 727/09
    Eine Folgekündigung ist schließlich mindestens mit einem Wert eines Bruttomonatsbezuges zu bewerten (vgl. zuletzt LAG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.2005 - 17 Ta 552/05 - m. w. N.; Beschluss vom 21.12.2006 - 6 Ta 640/06 -und vom 08.11.2007).
  • LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 6 Ta 640/06

    Streitwert bei Kündigungsschutzklagen gegen mehrere Kündigungen - keine

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.12.2009 - 6 Ta 727/09
    Eine Folgekündigung ist schließlich mindestens mit einem Wert eines Bruttomonatsbezuges zu bewerten (vgl. zuletzt LAG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.2005 - 17 Ta 552/05 - m. w. N.; Beschluss vom 21.12.2006 - 6 Ta 640/06 -und vom 08.11.2007).
  • LAG Düsseldorf, 08.07.1985 - 7 Ta 244/85

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.12.2009 - 6 Ta 727/09
    Diese Grundsätze gelten dann, wenn mehrere Kündigungen in einem Verfahren angegriffen werden, sie sind nicht anders anzuwenden, wenn die Kündigungen in getrennten Prozessen angegriffen werden (vgl. Nachweise bei GK-ArbGG/Wenzel, Stand: Februar 2005, § 12 Rdn. 267; LAG Düsseldorf vom 08.07.1985 - 7 Ta 244/85 - LAGe § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 39; Beschluss vom 16.02.1989 - 7 Ta 47/89 - JurBüro 1989, 955).
  • LAG Düsseldorf, 16.02.1989 - 7 Ta 47/89

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren - Makelzuschlag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.12.2009 - 6 Ta 727/09
    Diese Grundsätze gelten dann, wenn mehrere Kündigungen in einem Verfahren angegriffen werden, sie sind nicht anders anzuwenden, wenn die Kündigungen in getrennten Prozessen angegriffen werden (vgl. Nachweise bei GK-ArbGG/Wenzel, Stand: Februar 2005, § 12 Rdn. 267; LAG Düsseldorf vom 08.07.1985 - 7 Ta 244/85 - LAGe § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 39; Beschluss vom 16.02.1989 - 7 Ta 47/89 - JurBüro 1989, 955).
  • LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 4 Ta 211/17

    Streitwert bei Klage gegen außerordentlich, hilfsweise ordentlich ausgesprochener

    Dies ist nach der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammern der Fall, wenn die weitere Kündigung auf denselben Gründen beruht und in kurzem zeitlichen Abstand zum selben Termin ausgesprochen und lediglich vorsorglich (etwa zur Beseitigung eines Formfehlers oder zur Sicherstellung des Zugangs) erklärt wurde (vgl. etwa 06.05.2008 - 6 Ta 136/08; 24.11.2008 - 6 Ta 605/08; 02.06.2009 - 6 Ta 312/09; 01.12.2009 - 6 Ta 727/09; 29.01.2010 - 6 Ta 40/10; 24.01.2011 - 2 Ta 750/10).
  • LAG Düsseldorf, 02.03.2010 - 6 Ta 31/10

    Bemessung des Streitwerts bei Mehrfachkündigung und Vergleich über ein Zeugnis

    Zutreffend hat das Arbeitsgericht auf die Entscheidung der Beschwerdekammer vom 01.12.2009 - 6 Ta 727/09 - hingewiesen.
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