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   LAG Nürnberg, 01.09.2009 - 6 TaBV 18/09   

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https://dejure.org/2009,9014
LAG Nürnberg, 01.09.2009 - 6 TaBV 18/09 (https://dejure.org/2009,9014)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 01.09.2009 - 6 TaBV 18/09 (https://dejure.org/2009,9014)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 01. September 2009 - 6 TaBV 18/09 (https://dejure.org/2009,9014)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung - ähnlicher Schulungsinhalt - Einwendungen des Arbeitgebers - Kostenfreistellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit wiederholter Schulungsmaßnahmen; Darlegungspflicht des Betriebsrats zur Ausschöpfung des Beurteilungsspielraum; Beachtung zeitnaher Einwendungen der Arbeitgeberin

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 37 Abs. 6 BetrVG
    Betriebsratsschulung - Erforderlichkeit - Beurteilungsspielraum - Beschlussfassung über Arbeitgeber - Einwendungen

  • Betriebs-Berater

    Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums

  • Judicialis

    BetrVG § 37 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 6; BetrVG § 40
    Erforderlichkeit wiederholter Schulungsmaßnahmen; Darlegungspflicht des Betriebsrats zur Ausschöpfung des Beurteilungsspielraum; Beachtung zeitnaher Einwendungen der Arbeitgeberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachschulung des Betriebsrats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 2309
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07

    Betriebsratsmitglied - Schulungskosten

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.09.2009 - 6 TaBV 18/09
    Voraussetzung ist allerdings, dass das bei der Schulung vermittelte Wissen als für die Betriebsratsarbeit erforderlich anzusehen ist (vgl. zuletzt etwa BAG vom 19.03.2008, 7 ABR 2/07, Rn. 12).

    Dazu bedarf es der Darlegung eines aktuellen oder absehbaren betrieblichen oder betriebsratsbezogenen Anlasses, aus dem sich der Schulungsbedarf ergibt; lediglich bei erstmals gewählten Betriebsratsmitgliedern ist auf eine nähere Darlegung der Schulungsbedürftigkeit zu verzichten, wenn es sich um die Vermittlung von Grundkenntnissen handelt (BAG vom 19.03.2008, 7 ABR 2/07, Rn. 13; BAG vom 07.05.2008, 7 AZR 90/07, Rn. 12 ff.).

    Schon das Arbeitsgericht hat darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts derartige Grundschulungen zum Thema Arbeitssicherheit und Unfallschutz durchaus als erforderlich anzusehen sind (BAG vom 19.03.2008, a.a.O., Rn. 14 am Ende; BAG vom 15.05.1986, 6 ABR 74/83, jeweils zitiert nach juris).

    Zutreffend führt der antragstellende Betriebsrat in der Beschwerde aus, dass es bei der Prüfung der Erforderlichkeit nicht auf die objektive Lage ankommt, sondern dass entscheidend ist, ob das Betriebsratsgremium die Teilnahme des Betriebsratsmitglieds aus damaliger Sicht für erforderlich halten durfte (zuletzt BAG vom 19.03.2008, 7 ABR 2/07, Rn. 17).

  • BAG, 07.05.2008 - 7 AZR 90/07

    Betriebsrat - Schulungsveranstaltung - Erforderlichkeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.09.2009 - 6 TaBV 18/09
    Dazu bedarf es der Darlegung eines aktuellen oder absehbaren betrieblichen oder betriebsratsbezogenen Anlasses, aus dem sich der Schulungsbedarf ergibt; lediglich bei erstmals gewählten Betriebsratsmitgliedern ist auf eine nähere Darlegung der Schulungsbedürftigkeit zu verzichten, wenn es sich um die Vermittlung von Grundkenntnissen handelt (BAG vom 19.03.2008, 7 ABR 2/07, Rn. 13; BAG vom 07.05.2008, 7 AZR 90/07, Rn. 12 ff.).

    Ist eine Aufteilung der Schulung und ein zeitweiser Besuch praktisch nicht möglich, entscheidet über die Erforderlichkeit der Gesamtschulung, ob die erforderlichen Themen mit mehr als 50% überwiegen (zuletzt BAG vom 07.05.2008, 7 AZR 90/07, Rn. 26).

  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 74/83

    Erforderlichkeit einer Betriebsrats-Schulung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.09.2009 - 6 TaBV 18/09
    Schon das Arbeitsgericht hat darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts derartige Grundschulungen zum Thema Arbeitssicherheit und Unfallschutz durchaus als erforderlich anzusehen sind (BAG vom 19.03.2008, a.a.O., Rn. 14 am Ende; BAG vom 15.05.1986, 6 ABR 74/83, jeweils zitiert nach juris).

    Insoweit weicht die Sachlage auch von derjenigen ab, die dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 15.05.1986 (6 ABR 74/83) zugrunde gelegen hatte.

  • LAG Hamburg, 04.12.2012 - 4 TaBV 14/11

    Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs 6 BetrVG - Spezialschulung - Freistellung

    Hierzu gehört die Prüfung anhand der Ausschreibungen, ob eine früher besuchte Schulung nicht dieselben oder ähnliche Kenntnisse vermittelt hat (vgl. LArbG Nürnberg Beschluss vom 01. September 2009 - 6 TaBV 18/09 - juris).
  • LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12

    Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung zu Verfahren der

    Hierzu gehört die Prüfung anhand der Ausschreibungen, ob eine früher besuchte Schulung nicht dieselben oder ähnliche Kenntnisse vermittelt hat (LAG Nürnberg, Beschl. v. 01. September 2009, Az. 6 TaBV 18/09, Juris).
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