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   LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 21/17   

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LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 21/17 (https://dejure.org/2018,11244)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.04.2018 - 6 TaBV 21/17 (https://dejure.org/2018,11244)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. April 2018 - 6 TaBV 21/17 (https://dejure.org/2018,11244)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 76 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG, § 92 BetrVG, § 3 Abs 1 ArbSchG, § 5 ArbSchG
    Mitbestimmung bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Einigungsstelle, Einigungsstellenspruch, Wirksamkeit, Spruchkompetenz, Einigungsstellengegenstand, Klinik, Gesundheitsgefährdung, Gefährdungsbeurteilung, Personalplanung, Personalbemessung, Mindestbesetzung

  • IWW

    § 76 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, § 92 BetrVG, § 3 Abs 1. ArbSchG, § 5 ArbSchG Vorschriften

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Eingriffs in die Personalplanung des Arbeitgebers durch Vorgabe einer Mindestbesetzung im Wege des Einigungsstellensspruchs

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 7 ; ArbSchG § 3 Abs. 1
    Zulässigkeit eines Eingriffs in die Personalplanung des Arbeitgebers durch Vorgabe einer Mindestbesetzung im Wege des Einigungsstellensspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Vorgaben zur personellen Mindestbesetzung durch die Einigungsstelle

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Besetzungsregelung durch Spruch der Einigungsstelle

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorgaben zur personellen Mindestbesetzung durch die Einigungsstelle

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Vorgaben zur personellen Mindestbesetzung durch die Einigungsstelle

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorgaben zur personellen Mindestbesetzung durch die Einigungsstelle

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mitbestimmung bei der Personalplanung - Einigungsstelle kann dem Arbeitgeber keine Mindestbesetzung für bestimmte Abteilungen vorschreiben

  • templin-thiess.de (Kurzinformation)

    Beschluss zur Mindestbesetzung im Krankenhaus aufgehoben

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Arbeits- und Gesundheitsschutz: Keine Mitbestimmung bei Mindestpersonalbesetzung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Einigungsstelle kann keine Mindestzahlen für Pflegepersonal beschließen

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 29.05.2018)

    Klinikmanagement: Klinik bestimmt über Personalstärke

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Personalplanung wegen Gesundheitsschutz?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einigungsstelle darf keine Vorgaben zur personellen Mindestbesetzung beschließen - Betriebsrat kann bei Personalplanung des Arbeitgebers nicht erzwingbar mitbestimmen

Besprechungen u.ä. (2)

  • christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Massiver Personalmangel in Kliniken: Kein Problem für Gericht

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Personelle Mindestbesetzungsregelungen in Krankenhäusern - Kein Betätigungsfeld für Betriebsräte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 2488
  • NZA-RR 2018, 543
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 21/17
    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des 1. Senats des BAG vom 28.03.2017 (1 ABR 25/15) hat das Arbeitsgericht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. §§ 3, 5 ArbSchG für den Fall angenommen, dass durch eine Gefährdungsbeurteilung eine entsprechende Gefährdung festgestellt worden ist.

    Richtig ist allerdings, dass die fehlende Spruchkompetenz zur Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung führt (vgl. BAG 28.03.2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 9 ff.).

    Der 1. Senat des BAG hat in seinem Beschluss vom 28.03.2017 (1 ABR 25/15) darauf hingewiesen, dass der Regelungsgegenstand der Einigungsstelle zwar weit gefasst werden kann und hat das mit dem im Einigungsstellenverfahren angelegten Einigungsvorrang (§ 76 Abs. 3 Satz 3 BetrVG) begründet.

    Unerheblich ist, ob die Rahmenvorschriften dem Gesundheitsschutz mittelbar oder unmittelbar dienen (BAG 28.03.2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 18).

    Erst wenn feststeht, dass eine Handlungspflicht des Arbeitgebers besteht, können angemessene und geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden, die der Betriebsrat mitzubestimmen hat (BAG 28.03.2011 - 1 ABR 25/15 - Rn 20 ff.).

    Die Einigungsstelle selbst darf nicht beurteilen, ob eine Gefährdung vorliegt (BAG 28.03.2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 23).

  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03

    Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 21/17
    Die Unwirksamkeit dieser Bestimmungen des Einigungsstellenspruchs hat hier die Unwirksamkeit des gesamten Spruchs zur Folge, weil der verbleibende Teil ohne die unwirksamen Bestimmungen keine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung mehr enthält (vgl. BAG 24.08.2004 - 1 ABR 23/03 - Rn. 58).

    Diese Vorschrift ist ihrem Rechtsgedanken nach auch auf Betriebsvereinbarungen anzuwenden (BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02 - Rn. 50; BAG 24.08.2008 - 1 ABR 23/03 - Rn. 58).

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen eines Einigungsstellenspruchs hat nur dann die Unwirksamkeit des gesamten Spruchs zur Folge, wenn der verbleibende Teil ohne die unwirksamen Bestimmungen keine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung mehr enthält (BAG 24.08.2004 - 1 ABR 23/03 - Rn. 58).

    Er gebietet es ebenso wie bei Tarifverträgen und Gesetzen, im Interesse der Kontinuität und Rechtsbeständigkeit der durch sie geschaffenen Ordnung, diese soweit aufrecht zu erhalten, wie sie auch ohne den unwirksamen Teil ihre Ordnungsfunktion noch entfalten kann (BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02 - Rn. 66; BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03 - Rn. 58).

  • BAG, 11.02.2014 - 1 ABR 72/12

    Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen - Wirksamkeit eines

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 21/17
    Änderungen oder Erweiterungen des Regelungsgegenstandes sind im laufenden Einigungsstellenverfahren grundsätzlich zulässig (vgl. BAG 09.11.2010 - 1 ABR 75/09 - Rn. 21; BAG 11.02.2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 16).

    Der 1. Senat des BAG hat demgemäß Einigungsstellensprüche regelmäßig als unwirksam beurteilt, wenn die Einigungsstelle ihrem Regelungsauftrag nicht ausreichend nachgekommen ist und keine abschließende Regelung getroffen hat (BAG 11.02.2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 14; 11.01.2011 - 1 ABR 104/09 - Rn. 21) .

  • BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 60/89

    Unterrichtung und Beratung bei der Personalplanung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 21/17
    Sie umfasst die Planung des Personalbedarfs, der Personalbeschaffung, des Personaleinsatzes sowie der Personalentwicklung (BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 60/89 - Rn. 23; BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 81/08 - Rn. 23).

    Sie befasst sich mit der Frage, wieviele Arbeitnehmer mit welcher Qualifikation an welchen Orten und für welche Zeit gebraucht werden, um die Unternehmensziele unter Beachtung der personalpolitischen Grundsätze zu verwirklichen (BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 60/89 - Rn. 23).

  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 4/92

    Zulässigkeit von Punktsystemen bei Auswahlrichtlinien für Versetzungen -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 21/17
    Der Kompetenzrahmen und damit die Spruchkompetenz kann nur einvernehmlich geändert oder erweitert werden (BAG 27.10.1992 - 1 ABR 4/92 - Rn. 34; Jacobs GK-BetrVG, 11. Auflage, § 76 Rn. 100).

    Allein aus dem Umstand, dass im Rahmen der Einigungsbemühungen auch über weitere Sachverhalte verhandelt wurde, lässt sich noch nicht schließen, dass die Betriebsparteien damit einverstanden waren, diese Sachverhalte zum formellen Gegenstand des Einigungsstellenverfahrens zu erheben und damit (auch) zur Entscheidung zu stellen (BAG 27.10.1992 - 1 ABR 4/92 - Rn. 34).

  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 21/17
    Der Betriebsrat hat hinsichtlich der Einzelheiten der Gefährdungsbeurteilung mitzubestimmen (BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12 -  Rn. 13 ff.).
  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 4/16

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 21/17
    Diese Beeinträchtigung ist vielmehr die im Gesetz angelegte Folge des Bestehens von Mitbestimmungsrechten (BAG 22.08.2017 - 1 ABR 4/16 - Rn. 30).
  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 21/17
    Er gebietet es ebenso wie bei Tarifverträgen und Gesetzen, im Interesse der Kontinuität und Rechtsbeständigkeit der durch sie geschaffenen Ordnung, diese soweit aufrecht zu erhalten, wie sie auch ohne den unwirksamen Teil ihre Ordnungsfunktion noch entfalten kann (BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02 - Rn. 66; BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03 - Rn. 58).
  • BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02

    Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 21/17
    Diese Vorschrift ist ihrem Rechtsgedanken nach auch auf Betriebsvereinbarungen anzuwenden (BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02 - Rn. 50; BAG 24.08.2008 - 1 ABR 23/03 - Rn. 58).
  • BAG, 11.01.2011 - 1 ABR 104/09

    Unterweisung zum Arbeitsschutz

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 21/17
    Der 1. Senat des BAG hat demgemäß Einigungsstellensprüche regelmäßig als unwirksam beurteilt, wenn die Einigungsstelle ihrem Regelungsauftrag nicht ausreichend nachgekommen ist und keine abschließende Regelung getroffen hat (BAG 11.02.2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 14; 11.01.2011 - 1 ABR 104/09 - Rn. 21) .
  • BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 81/08

    Betriebsrat - Unterrichtungsanspruch

  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 73/12

    Mitbestimmung beim Arbeitsschutz

  • BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 75/09

    Einigungsstellenspruch zur Arbeitszeit

  • BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 22/18

    Mindestpersonalbesetzung als Maßnahme des Gesundheitsschutzes

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 25. April 2018 - 6 TaBV 21/17 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamburg, 16.07.2020 - 8 TaBV 8/19

    Formelle Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs Mitwirkungs- und

    Dies habe auch das LAG Schleswig-Holstein im Beschluss vom 28.03.2011 ( 6 TaBV 21/17) so gesehen und darüber habe sich die Einigungsstelle hinweggesetzt.

    Der Rechtsauffassung des LAG Schleswig-Holstein im Beschluss vom 25.04.2018 ( 6 TaBV 21/17), welcher sich das erstinstanzliche Gericht angeschlossen habe, sei nicht zu folgen.

    Dies habe das LAG Schleswig-Holstein im Beschluss vom 25.04.2018 ( 6 TaBV 21/17) zutreffend erkannt.

    Die vom Arbeitsgericht und der Arbeitgeberin vertretene Auffassung, die Festlegung der für die Erfüllung der für die Erledigung von Aufgaben erforderlichen Personals obliege allein dem Arbeitgeber und sei jeglicher über § 92 BetrVG hinausgehenden Beteiligung durch den Betriebsrat entzogen (ebenso LAG Schleswig-Holstein v. 25.04.2018 - 6 TaBV 21/17 - Tz 156; ErfK-Kania 20. Aufl. 2020 § 87 Tz 67; a.A.: ArbG Kiel v. 26.07.2017 - 7 BV 67c/16 - NZA-RR 2018, 549 ; Fitting/Engels/Schmidt 30. Aufl. 2020, § 87 Tz 300; Kohte RdA 2019, 347 ) vermag die Kammer nicht zu teilen.

  • LAG Köln, 20.08.2018 - 9 TaBV 32/18

    Zuständigkeit einer Einigungsstelle für Regelungen zur Abwendung von Übergriffen

    (1) Zutreffend ist allerdings, dass eine konkrete gesetzliche Handlungspflicht des Arbeitgebers, deren Umsetzung einer Mitwirkung des Betriebsrats bedarf, nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erst dann ausgelöst wird, wenn Gefährdungen, denen abgeholfen werden muss, festgestellt sind (BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 -, BAGE 159, 12-24, Rn. 20; dem folgend Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. April 2018 - 6 TaBV 21/17 -, Rn. 156, juris).

    So hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, dass die Anwendung von § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG - alternativ - "das Vorliegen von Gefährdungen verlangt, die entweder feststehen oder im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzustellen sind" (BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 -, BAGE 159, 12-24, Rn. 20 (Unterstreichung durch die hier erkennende Kammer); so auch Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. April 2018 - 6 TaBV 21/17 -, Rn. 156, juris; Fitting, 29. Aufl 2018, § 87 BetrVG, Rn. 295; so schon früher zur BildscharbV Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 11. Januar 2017 - 13 TaBV 09/15 -, Rn. 81, juris; dem folgend HK-ArbSchR/Nitsche, 2. Aufl. 2018, § 87 BetrVG, Rn. 33).

    Ob dazu auch, wie vom Betriebsrat vorgeschlagen, Mindestbesetzungsregelungen gehören können (insoweit ablehnend Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. April 2018 - 6 TaBV 21/17 -, Rn. 156, juris, n. rkr.), ist ggf. von der Einigungsstelle selbst zu prüfen.

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