Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 99 BetrVG, § 1 Abs. 1 AÜG
Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft; Abwendbarkeit des AÜG
- LAG Düsseldorf
§ 99 BetrVG, § 1 Abs. 1 AÜG
Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AÜG § 1 Abs. 1; BetrVG § 99
Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft; Abwendbarkeit des AÜG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- arbrb.de (Kurzinformation)
Rote-Kreuz-Schwestern sind keine Arbeitnehmerinnen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Der Betriebsrat hat bei der Einstellung von DRK-Schwestern kein Zustimmungsverweigerungsrecht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Betriebsrat darf bei Einstellung von DRK-Schwestern nicht mitreden
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 02.02.2012 - 3 BV 94/11
- LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12
- BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 62/12
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2016 - C-216/15
- EuGH, 17.11.2016 - C-216/15
- BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12
Wird zitiert von ... (4)
- BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12
DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren
Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 6. Juli 2012 - 6 TaBV 30/12 - teilweise aufgehoben. - LAG Düsseldorf, 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zum Einsatz von Mitgliedern des …
Die erkennende Beschwerdekammer schließt sich ebenso wie die 17. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (vgl. Beschluss v. 27.03.2012, 17 TaBV 86/11, zitiert nach juris) und die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (vgl. Beschluss vom 06.07.2012, 6 TaBV 30/12, zitiert nach juris) der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die mitgliedschaftlich verbundenen Rote-Kreuz-Schwestern keine Arbeitnehmer/innen sind, an.Dazu hat die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 06.07.2012, a.a.O., ausgeführt:.
Das schiedsrichterliche Verfahren wird vom Gesetzgeber in den §§ 1025 ff. BGB ausdrücklich als ein - bei Vorliegen der dortigen Voraussetzungen - dem staatlichen Gerichtsverfahren gleichwertiges Verfahren anerkannt (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2012, a.a.O.).
- ArbG Essen, 29.09.2015 - 2 BV 88/14
Nichtigkeit einer im Betrieb der antragstellenden DRK-Schwesternschaft …
Unerheblich ist, ob den DRK-Schwestern die Wahlfreiheit eingeräumt wird, die Dienstleistungen alternativ im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zu erbringen (ebenso LAG Düsseldorf vom 06. Juli 2012 - 6 TaBV 30/12 - ).Zuletzt hat die Sechste Kammer des LAG Düsseldorf die Rechtsprechung des BAG in seiner Entscheidung vom 06. Juli 2012 - 6 TaBV 30/12 - ( = ZTR 2012, 650 [LAG Düsseldorf 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12] ) wie folgt zusammengefasst:.
- LAG Düsseldorf, 29.10.2012 - 9 Sa 1168/12
Arbeitnehmereigenschaft; Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes e.V
cc)Dem sind die Instanzgerichte, zuletzt zwei Kammern des LAG Düsseldorf, gefolgt (LAG Düsseldorf v. 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12, juris; LAG Düsseldorf v. 27.03.2012 - 17 TaBV 86/11, juris; LAG Hessen v. 30.07.2009 - 5 Sa 225/09, juris; OLG Hamburg v. 29.10.2007 - 11 W 27/07, DB 2007, 2762).
Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 29.05.2013 - 6 TaBV 30/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 95 Abs 3 S 1 BetrVG, § 99 Abs 1 BetrVG
Mitbestimmung bei Versetzung in den bestreikten Betrieb eines anderen Unternehmens - LAG Schleswig-Holstein
Mitbestimmung, Betriebsrat, Versetzung, Arbeitskampf, Streik, konzernweit, Streik, arbeitgeberübergreifend
- IWW
- Wolters Kluwer
Mitbestimmung des Betriebsrats einer unbestreikten Arbeitgeberin bei der Versetzung von Beschäftigten zur Streikabwehr in anderen Betrieb
- rechtsportal.de
Mitbestimmung des Betriebsrats einer unbestreikten Arbeitgeberin bei der Versetzung von Beschäftigten zur Streikabwehr in anderen Betrieb
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 31.10.2012 - 4 BV 70/12
- LAG Schleswig-Holstein, 29.05.2013 - 6 TaBV 30/12
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamburg, 25.04.2018 - 2 TaBV 1/18
Arbeitskampfbedingte Einschränkung von Mitbestimmungsrechten
Das verdeutlicht nochmals, dass sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur der Arbeitgeber auf die Einschränkung der Beteiligungsrechte nach § 99 BetrVG berufen kann, in dessen Unternehmen, gleich in welchem Betrieb, ein Arbeitskampf geführt wird (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 6 TaBV 30/12 -, Rn. 60, juris). - ArbG Kiel, 27.05.2015 - 1 BV 1b/15
Betriebsversammlung als Arbeitskampf?
Eine Einschränkung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei Maßnahmen zur Abwehr von Arbeitskampffolgen kommt in Betracht, wenn die Mitbestimmung des Betriebsrats unmittelbar und zwangsläufig zur Folge hätte, dass die Freiheit des Arbeitgebers, Arbeitskampfmaßnahmen zu ergreifen oder Folgen eines Arbeitskampfes zu begegnen, ernsthaft beeinträchtigt würde (BAG v. 19.02.1991, Az.: 1 ABR 36/90; LAG Schleswig-Holstein v. 29.05.2013, Az.: 6 TaBV 30/12, jeweils zitiert nach juris).