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   LAG Thüringen, 20.10.2011 - 6 TaBV 8/10   

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LAG Thüringen, 20.10.2011 - 6 TaBV 8/10 (https://dejure.org/2011,76646)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 20.10.2011 - 6 TaBV 8/10 (https://dejure.org/2011,76646)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 6 TaBV 8/10 (https://dejure.org/2011,76646)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Baden-Württemberg, 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13

    Unternehmensübergreifende Matrixstrukturen - betriebliche Eingliederung der

    Maßgeblich für eine Eingliederung ist eine weisungsgebundene Tätigkeit, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muss (BAG 10. März 2004 aaO; BAG 30. August 1994 - 1 ABR 3/94 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 6; Thüringer LAG 20. Oktober 2011 - 6 TaBV 8/10 - juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.06.2015 - 17 TaBV 277/15

    Übertragung von Führungsaufgaben - Mitarbeiter eines anderen Betriebs -

    Eine Eingliederung ist jedenfalls gegeben, wenn ein Arbeitsverhältnis des einzustellenden Arbeitnehmers zum Betriebsinhaber besteht und der Arbeitnehmer innerhalb der Betriebsorganisation des Arbeitgebers abhängige Arbeitsleistungen erbringt, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs zu dienen bestimmt sind (BAG, Beschluss vom 05.12.2012 - 7 ABR 48/11 - AP Nr. 81 zu § 5 BetrVG 1972; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.05.2014 - BB 2014, 2298; Thüringer LAG, Beschluss vom 20.10.2011 - 6 TaBV 8/10 - juris; zur Eingliederung ohne Bestehen eines Arbeitsverhältnisses vgl. BAG, Beschluss vom 13.05.2014 - 1 ABR 50/12 - NZA 2014, 1149).

    Zum Betrieb gehören vielmehr auch diejenigen Arbeitnehmer, die zur Erreichung des Betriebszwecks außerhalb des Betriebs eingesetzt werden; dies kann zur Folge haben, dass ein Arbeitnehmer in mehrere Betriebe des Arbeitgebers eingegliedert ist (Thüringer LAG, Beschluss vom 20.10.2011, a.a.O.; LAG Köln, Beschluss vom 22.10.2013 - 12 TaBV 64/13 - LAGE Nr. 7a zu § 78 BetrVG 2001).

  • LAG Köln, 22.10.2013 - 12 TaBV 64/13

    Betriebsratsmitglied kann zwei Betrieben angehören

    Teilweise wird die Ausübung des Weisungsrechts als nicht ausschlaggebend angesehen (Thüringer LAG, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 6 TaBV 8/10, juris-Rz. 36) und eine auch nur geringe tatsächliche, d.h. arbeitsmäßige (tätigkeitsbezogene) Verknüpfung mit dem Betrieb als ausreichend angesehen (LAG Hamm (Westfalen), Beschluss vom 16. März 2012 - 13 TaBV 48/11, juris-Rz. 43).

    Da die Eingliederung in einen Betrieb keine Mindestanwesenheitszeiten voraussetzt (vgl. etwa Thüringer LAG, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 6 TaBV 8/10, juris-Rz. 37; zum Außendienstler: BAG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 ABR 36/03, juris-Rz. 12) und ein Anteil von ca. 1/8 der Arbeitszeit auch nicht ganz unwesentlich ist, dürften bereits die durch dieses Aufgabenfeld gewährleisteten Anwesenheitszeiten verhindern, dass die tatsächliche Eingliederung von Herrn B in den Betrieb der Regionaldirektion verloren gehen könnte.

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