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   LAG Nürnberg, 20.09.2011 - 6 TaBV 9/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10152
LAG Nürnberg, 20.09.2011 - 6 TaBV 9/11 (https://dejure.org/2011,10152)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 20.09.2011 - 6 TaBV 9/11 (https://dejure.org/2011,10152)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 20. September 2011 - 6 TaBV 9/11 (https://dejure.org/2011,10152)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - unzulässige Stimmabgabe - Verletzung des Neutralitätsgebots durch Aushang von Bildern einiger Bewerber - Ausschluss der Öffentlichkeit bei Beschluss über die Gültigkeit von Stimmzetteln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Möglichkeit persönlicher Stimmabgabe im Wahllokal in den außerhalb der Niederlassungen gelegenen Filialen stellt einen Anfechtungsgrund einer Betriebsratswahl dar; Wirksamkeit einer Betriebsratswahl bei unzureichenden Anordnungen des Wahlvorstandes zur Stimmabgabe ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 19 BetrVG; §§ 12, 13, 24 Abs. 3, Abs. 1 WO 2001
    Betriebsratswahl - Anfechtung - Schriftliche Stimmabgabe in kleinen Filialen - Neutralitätsgebot - Änderung der Wählerlisten - Öffentlichkeit bei der Beschlussfassung über ungülltige Stimmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Betriebsratswahl bei unzureichenden Anordnungen des Wahlvorstandes zur Stimmabgabe in Filialen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.09.2011 - 6 TaBV 9/11
    Insoweit folgt die Beschwerdekammer den Ausführungen des Arbeitsgerichts und der in der Entscheidung vom 19.11.2003 (7 ABR 24/03, zitiert nach juris) deutlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

    Dies wäre nur in ganz besonderen Ausnahmenfällen gegeben, wenn gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Ausmaß verstoßen worden wäre, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorläge (so BAG vom 19.11.2003, a.a.O.).

  • BAG, 09.12.1992 - 7 ABR 27/92

    Betriebsratswahl - Vorschlagslisten - Nachfristsetzung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.09.2011 - 6 TaBV 9/11
    Eine solche Verkürzung ist unzulässig jedenfalls dann, soweit das vom Wahlvorstand gewählte Fristende innerhalb der Regelarbeitszeit liegt (BAG vom 09.12.1992, 7 ABR 27/92; LAG Hessen vom 31.08.2006, 9 TaBV 16/06; LAG München vom 18.07.2007, 7 TaBV 79/07, jeweils zitiert nach juris; LAG Nürnberg vom 11.05.2010, 6 TaBVGa 6/10, nicht veröffentlicht).
  • LAG Hessen, 31.08.2006 - 9 TaBV 16/06

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.09.2011 - 6 TaBV 9/11
    Eine solche Verkürzung ist unzulässig jedenfalls dann, soweit das vom Wahlvorstand gewählte Fristende innerhalb der Regelarbeitszeit liegt (BAG vom 09.12.1992, 7 ABR 27/92; LAG Hessen vom 31.08.2006, 9 TaBV 16/06; LAG München vom 18.07.2007, 7 TaBV 79/07, jeweils zitiert nach juris; LAG Nürnberg vom 11.05.2010, 6 TaBVGa 6/10, nicht veröffentlicht).
  • LAG München, 18.07.2007 - 7 TaBV 79/07

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.09.2011 - 6 TaBV 9/11
    Eine solche Verkürzung ist unzulässig jedenfalls dann, soweit das vom Wahlvorstand gewählte Fristende innerhalb der Regelarbeitszeit liegt (BAG vom 09.12.1992, 7 ABR 27/92; LAG Hessen vom 31.08.2006, 9 TaBV 16/06; LAG München vom 18.07.2007, 7 TaBV 79/07, jeweils zitiert nach juris; LAG Nürnberg vom 11.05.2010, 6 TaBVGa 6/10, nicht veröffentlicht).
  • ArbG Bonn, 10.04.2019 - 2 BV 37/18

    Anfechtung der Betriebsratswahlen - wesentliche Wahlvorschrift - Wahlumschlag

    Der Wahlvorstand unterliegt einer Neutralitätspflicht (ArbG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 26.06.2014 - 6 BV 11/14, juris, Rn. 25; vgl. ferner LAG Nürnberg, Beschluss vom 20.09.2011 - 6 TaBV 9/11, Rn. 109).

    Insbesondere ist es dem Wahlvorstand untersagt, für eine Wahlvorschlagsliste einzutreten und für diese Wahlwerbung zu machen oder diese zu begünstigen (ArbG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 26.06.2014 - 6 BV 11/14, juris, Rn. 25; vgl. ferner LAG Nürnberg, Beschluss vom 20.09.2011 - 6 TaBV 9/11, Rn. 109).

    Ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot führt jedoch ebenfalls lediglich zur Anfechtbarkeit der Wahl nach § 19 Abs. 1 BetrVG, nicht hingegen zu dessen Nichtigkeit (vgl. ausdrücklich LAG Nürnberg, Beschluss vom 20.09.2011 - 6 TaBV 9/11, Rn. 117).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 4 TaBV 2/19

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Wahlvorstand - Neutralitätspflicht

    Der Wahlvorstand ist verpflichtet, Wahlvorschläge und konkurrierende Bewerber gleich zu behandeln (LAG Nürnberg 20. September 2011 - 6 TaBV 9/11 -).
  • LAG Köln, 06.10.2023 - 9 TaBV 14/23

    Wahlanfechtung; Grundsatz der Chancengleichheit

    Sie sind verpflichtet, Wahlvorschläge und konkurrierende Bewerber gleich zu behandeln (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2019 - 4 TaBV 2/19 -, Rn. 21, juris; LAG Nürnberg, Beschluss vom 20. September 2011 - 6 TaBV 9/11 -, Rn. 109, juris).
  • LAG Düsseldorf, 03.07.2020 - 10 TaBV 71/18

    Wahlanfechtung

    Der Wahlvorstand verletzt seine Neutralitätspflicht, wenn er einer Liste in ihren Werbemöglichkeiten einen Vorteil verschafft (vgl. für den Fall der Zulassung von Lichtbildern auf einem Teil der Vorschlagslisten: Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 20. September 2011 - 6 TaBV 9/11 -, Rn. 109, juris).
  • LAG München, 25.06.2013 - 9 TaBV 11/13

    Betriebsratswahl; Anfechtung; Nichtigkeit; Zuordnungstarifvertrag;

    Die persönliche Urnenwahl ist der vom Gesetzgeber vorgesehene Regelfall (vgl. LAG Nürnberg, 20.09.2011 - 6 TaBV 9/11, Rn. 100.).
  • ArbG Hagen, 18.06.2014 - 4 BV 4/14

    Unwirksamkeit der Betriebsratswahl; Öffentlichkeitsgrundsatz; Stimmauszählung

    Zu einer Nichtigkeit führt dieser Verstoß dagegen nicht (LAG Nürnberg vom 20.9.2011 - 6 TaBV 9/11, zit. nach juris).
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