Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 10/06   

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OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 10/06 (https://dejure.org/2012,9874)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.01.2012 - 6 U 10/06 (https://dejure.org/2012,9874)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Januar 2012 - 6 U 10/06 (https://dejure.org/2012,9874)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Wortmarke "Toto" durch Verwendung des Begriffs "Supertoto"

  • kanzlei.biz

    "TOTO" vs. "Supertoto"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Wortmarke "Toto" durch Verwendung des Begriffs "Supertoto"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    §§ 8, 14, 23 MarkenG
    Bezeichnung "Supertoto" für Fußballwette zulässig - kein Verstoß gegen Rechte der Marke "TOTO"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Toto gegen Supertoto

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 336
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 209/06

    POST/RegioPost

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 10/06
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. z.B. GRUR 09, 678 - "POST/Regiopost", Rz. 30) kommt die Bestimmung auch demjenigen zugute, der - wie es regelmäßig der Fall sein dürfte - seine Ware bzw. Dienstleistung auch auf andere Weise kennzeichnen könnte.

    Bei der Beurteilung der in Betracht kommenden Sittenwidrigkeit der markenmäßigen Benutzung einer beschreibenden Angabe im Rahmen des § 23 MarkenG sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (EuGH GRUR 07, 971 - "Celine" Rz 35; GRUR 04, 234 - "Gerolsteiner Brunnen", Rz 26; BGH GRUR 09, 1162 - "DAX", Rz 29; GRUR 09, 678 - "POST/Regio Post", Rz 22; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 23, Rz 26).

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 78/06

    OSTSEE-POST

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 10/06
    Der Grundsatz, dass Ausgangspunkt der auf der Grundlage der dargestellten Determinanten zu beurteilenden Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Marken vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (vgl. z.B. BGH GRUR 09, 1055 - "airdsl" Rz 23; GRUR 09, 672 - "OSTSEE-POST" Rz 33; GRUR 06, 859 f - "Malteserkreuz"; GRUR 06, 60 Rz. 17 - "coccodrillo").

    Dies setzt zwar voraus, dass der übernommene Zeichenbestandteil trotz der Verbindung mit anderen Zeichenelementen noch als eigenständige beschreibende Angabe aufgefasst wird (vgl. z.B. BGH GRUR 09, 672 - "OSTSEE-POST", Rz. 44).

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 10/06
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH GRUR 10, 235 - "AIDA/AIDU"; GRUR 09, 772 - "Augsburger Puppenkiste"; GRUR 07, 1066, 1067 f - "Kinderzeit"; GRUR 05, 523 f - "MEY/Ella May"; GRUR 05, 419, 422, - "Räucherkate"; GRUR 05, 326 - "il Padone/Il Portone"; GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze").

    Ihr kommt damit grundsätzlich durchschnittliche Kennzeichnungskraft zu (vgl. BGH GRUR 2007, 1066 - "Kinderzeit", Rz. 34).

  • LG Köln, 02.12.2005 - 81 O 28/05
    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 10/06
    1.) Auf die Berufung der Beklagten zu 1) - 3) wird das am 2.12.2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 28/05 - weiter abgeändert und die Klage auch insoweit abgewiesen, als sie nicht bereits abgewiesen worden ist.

    Mit am 02.12.2005 verkündetem Urteil - 81 O 28/05 - hat das Landgericht die Beklagten zu 1) - 3) hinsichtlich des Veranstaltens, Bewerbens und Vermittelns von Wetten und Casinospielen gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 284 StGB und hinsichtlich der Verwendung der Bezeichnung "Supertoto" gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zur Unterlassung sowie im wesentlichen antragsgemäß nach den weiter gestellten, auf Aufkunftserteilung und Schadenersatzfeststellung gerichteten Annexanträgen verurteilt und die Klage abgewiesen, soweit sie gegen den Beklagten zu 4) gerichtet war.

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 10/06
    Der Grundsatz, dass Ausgangspunkt der auf der Grundlage der dargestellten Determinanten zu beurteilenden Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Marken vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (vgl. z.B. BGH GRUR 09, 1055 - "airdsl" Rz 23; GRUR 09, 672 - "OSTSEE-POST" Rz 33; GRUR 06, 859 f - "Malteserkreuz"; GRUR 06, 60 Rz. 17 - "coccodrillo").
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 10/06
    Der Grundsatz, dass Ausgangspunkt der auf der Grundlage der dargestellten Determinanten zu beurteilenden Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Marken vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (vgl. z.B. BGH GRUR 09, 1055 - "airdsl" Rz 23; GRUR 09, 672 - "OSTSEE-POST" Rz 33; GRUR 06, 859 f - "Malteserkreuz"; GRUR 06, 60 Rz. 17 - "coccodrillo").
  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 10/06
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH GRUR 10, 235 - "AIDA/AIDU"; GRUR 09, 772 - "Augsburger Puppenkiste"; GRUR 07, 1066, 1067 f - "Kinderzeit"; GRUR 05, 523 f - "MEY/Ella May"; GRUR 05, 419, 422, - "Räucherkate"; GRUR 05, 326 - "il Padone/Il Portone"; GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze").
  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 10/06
    Der Grundsatz, dass Ausgangspunkt der auf der Grundlage der dargestellten Determinanten zu beurteilenden Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Marken vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (vgl. z.B. BGH GRUR 09, 1055 - "airdsl" Rz 23; GRUR 09, 672 - "OSTSEE-POST" Rz 33; GRUR 06, 859 f - "Malteserkreuz"; GRUR 06, 60 Rz. 17 - "coccodrillo").
  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 42/07

    DAX

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 10/06
    Bei der Beurteilung der in Betracht kommenden Sittenwidrigkeit der markenmäßigen Benutzung einer beschreibenden Angabe im Rahmen des § 23 MarkenG sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (EuGH GRUR 07, 971 - "Celine" Rz 35; GRUR 04, 234 - "Gerolsteiner Brunnen", Rz 26; BGH GRUR 09, 1162 - "DAX", Rz 29; GRUR 09, 678 - "POST/Regio Post", Rz 22; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 23, Rz 26).
  • EuGH, 11.09.2007 - C-17/06

    Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 10/06
    Bei der Beurteilung der in Betracht kommenden Sittenwidrigkeit der markenmäßigen Benutzung einer beschreibenden Angabe im Rahmen des § 23 MarkenG sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (EuGH GRUR 07, 971 - "Celine" Rz 35; GRUR 04, 234 - "Gerolsteiner Brunnen", Rz 26; BGH GRUR 09, 1162 - "DAX", Rz 29; GRUR 09, 678 - "POST/Regio Post", Rz 22; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 23, Rz 26).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2004 - 20 U 109/04

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses i.S.d. § 2 Abs.

  • EuGH, 07.01.2004 - C-100/02

    Gerolsteiner Brunnen

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 258/98

    GERRI/KERRY Spring

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07

    AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher

  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 165/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

  • OLG Köln, 20.11.2015 - 6 U 40/15

    Haftung für Markenverletzung durch Suchergebnisse bei Amazon

    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (EuGH, GRUR 1998, 922 Tz. 17 f. - Canon; GRUR Int. 2009, 911 Tz. 31 - Waterford Wedgwood; BGH, GRUR 2011, 826 Tz. 11 - Enzymax/Enzymix; GRUR 2012, 1040 Tz. 25 - pjur/pure; GRUR 2013, 833 Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria; Senat, GRUR-RR 2012, 336, 337 - SUPERTOTO).
  • OLG Köln, 25.07.2014 - 6 U 197/13

    "L-Thyrox"

    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (EuGH, GRUR 1998, 922 Tz. 17 f. - Canon; GRUR Int. 2009, 911 Tz. 31 - Waterford Wedgwood; BGH, GRUR 2011, 826 Tz. 11 - Enzymax/Enzymix; GRUR 2012, 1040 Tz. 25 - pjur/pure; GRUR 2013, 833 Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria; Senat, GRUR-RR 2012, 336, 337 - SUPERTOTO).
  • OLG Köln, 24.10.2014 - 6 U 211/13

    Verwechslungsgefahr des Titels einer Print-Zeitschrift mit der Bezeichnung für

    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (EuGH, GRUR 1998, 922 Tz. 17 f. - Canon; GRUR Int. 2009, 911 Tz. 31 - Waterford Wedgwood; BGH, GRUR 2011, 826 Tz. 11 - Enzymax/Enzymix; GRUR 2012, 1040 Tz. 25 - pjur/pure; GRUR 2013, 833 Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria; Senat, GRUR-RR 2012, 336, 337 - SUPERTOTO).
  • OLG Köln, 21.03.2014 - 6 U 181/13

    "Aztekenofen"

    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (EuGH, GRUR 1998, 922 Tz. 17f. - Canon; GRUR Int. 2009, 911 Tz. 31 - Waterford Wedgwood; BGH, GRUR 2011, 826 Tz. 11 - Enzymax/Enzymix; GRUR 2012, 1040 Tz. 25 - pjur/pure; GRUR 2013, 833 Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria; Senat, GRUR-RR 2012, 336, 337 - SUPERTOTO).
  • OLG Köln, 27.01.2017 - 6 U 73/16
    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (EuGH, GRUR 1998, 922 Tz. 17 f. - Canon; GRUR Int. 2009, 911 Tz. 31 - Waterford Wedgwood; BGH, GRUR 2011, 826 Tz. 11 - Enzymax/Enzymix; GRUR 2012, 1040 Tz. 25 - pjur/pure; GRUR 2013, 833 Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria; Senat, GRUR-RR 2012, 336, 337 - SUPERTOTO).
  • OLG Köln, 12.11.2014 - 6 U 187/14

    Abmahnung der Abnehmer von Schuhen wegen der Verletzung einer Bildmarke;

    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (EuGH, GRUR 1998, 922 Tz. 17 f. - Canon; GRUR Int. 2009, 911 Tz. 31 - Waterford Wedgwood; BGH, GRUR 2011, 826 Tz. 11 - Enzymax/Enzymix; GRUR 2012, 1040 Tz. 25 - pjur/pure; GRUR 2013, 833 Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria; Senat, GRUR-RR 2012, 336, 337 - SUPERTOTO).
  • BPatG, 08.04.2013 - 33 W (pat) 35/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "TOTO" - keine wesentlichen

    Soweit das OLG Köln (GRUR-RR 2012, 336) die Verwendung des Zeichens "Supertoto" zugelassen hat, ist das erst nach der hier relevanten Verkehrsbefragung aus dem Jahr 2009 geschehen.
  • LG Köln, 29.03.2016 - 33 O 206/15
    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (EuGH, GRUR 1998, 922 Tz. 17 f. - Canon; GRUR Int. 2009, 911 Tz. 31 - Waterford Wedgwood; BGH, GRUR 2011, 826 Tz. 11 - Enzymax/Enzymix; GRUR 2012, 1040 Tz. 25 - pjur/pure; GRUR 2013, 833 Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria; Senat, GRUR-RR 2012, 336, 337 - SUPERTOTO).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 10/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11446
OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 10/06 (https://dejure.org/2007,11446)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.09.2007 - 6 U 10/06 (https://dejure.org/2007,11446)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. September 2007 - 6 U 10/06 (https://dejure.org/2007,11446)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Verbots des Veranstaltens, Vermittelns und Bewerbens von durch das Internet aus dem Ausland angebotenen Sportwetten; Aktivlegitimation eines Mitbewerbers zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bei unzulässigen geschäftlichen Sportwetten; ...

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Marke "Toto" hat keinen Unterlassungsanspruch gegen "Supertoto"

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 10/06
    Dementsprechend werden Sportwetten sowohl in der strafrechtlichen (BGH NStZ 03, 372) als auch in der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 02, 636 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693,695 - "Schöner Wetten") einhellig als Glückspiele im Sinne des § 284 StGB angesehen (vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 284 Rz 7 m.w.N.).

    Die Zulässigkeit der Durchführung von Glücksspielen in Deutschland setzt die Erteilung einer Erlaubnis durch eine inländische zuständige Behörde voraus (vgl. BGH GRUR 02, 636, 637 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693, 695 - "Schöner Wetten"; OVG Münster NVwZ-RR 03, 351 f.).

  • BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 117/06

    Unzulässige Benachteiligung des Tankstellenhalters

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 10/06
    Die Grundsätze dieser Entscheidung beanspruchen auch für die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen Geltung, weil durch §§ 1, 2 Sportwettengesetz NW auch hier ein staatliches Monopol für die Durchführung von Sportwetten gesetzlich normiert ist und die von dem Bundesverfassungsgericht beanstandete tatsächliche Ausgestaltung der staatlich durchgeführten Sportwetten sich nicht auf das Land Bayern beschränkt, sondern durch die insgesamt 16 Landeslotteriegesellschaften bundesweit einheitlich bzw. ähnlich praktiziert wird (BGH WRP 07, 977 RZ 45 m.w.N.).

    Diese Feststellung, die angesichts der bundesweit zumindest ganz ähnlichen Handhabung durch die Inhaber von Genehmigungen in den einzelnen Bundesländern ohne Weiteres auch für Nordrhein-Westfalen Geltung beansprucht (vgl. BGH WRP 07, 977), begründet ebenfalls die aus demselben Vorwurf hergeleitete Europarechtswidrigkeit der damaligen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland.

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 10/06
    Dementsprechend werden Sportwetten sowohl in der strafrechtlichen (BGH NStZ 03, 372) als auch in der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 02, 636 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693,695 - "Schöner Wetten") einhellig als Glückspiele im Sinne des § 284 StGB angesehen (vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 284 Rz 7 m.w.N.).

    Die Zulässigkeit der Durchführung von Glücksspielen in Deutschland setzt die Erteilung einer Erlaubnis durch eine inländische zuständige Behörde voraus (vgl. BGH GRUR 02, 636, 637 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693, 695 - "Schöner Wetten"; OVG Münster NVwZ-RR 03, 351 f.).

  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 10/06
    Ein Glücksspiel im Sinne dieser Vorschriften liegt vor, wenn bei einem Spiel ein nicht unerheblicher Einsatz erbracht werden muss und die Entscheidung über Gewinn und Verlust zumindest im Wesentlichen nicht von Fähigkeiten, Kenntnissen oder dem Grade der Aufmerksamkeit des Spielers, sondern vom Zufall abhängt (vgl. BGHSt 2, 274,276; 29, 152,157; 36, 74,80; NStZ 03, 372).

    Dementsprechend werden Sportwetten sowohl in der strafrechtlichen (BGH NStZ 03, 372) als auch in der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 02, 636 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693,695 - "Schöner Wetten") einhellig als Glückspiele im Sinne des § 284 StGB angesehen (vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 284 Rz 7 m.w.N.).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 10/06
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat seiner Entscheidung vom 28.3.2006 (NJW 06, 1261) zugrundegelegt, dass Sportwetten ungeachtet der verfassungsrechtlichen Problematik den Tatbestand des § 284 StGB erfüllen (a.a.O., Rz. 121, 129, 159).

    aa) Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seiner grundlegenden Entscheidung vom 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 - (NJW 06, 1261) bezüglich des bayerischen Staatslotteriegesetzes vom 29.4.1999 entschieden, dass das darin festgeschriebene staatliche Wettmonopol einen rechtfertigungsbedürftigen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG darstelle und angesichts der derzeitigen Ausgestaltung des Wettmonopols in Bayern verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt sei (a.a.O. Rz 92 f).

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 10/06
    Sie meinen, insbesondere aus europarechtlichen Gründen zur Durchführung der streitgegenständlichen Sportwetten berechtigt zu sein, die sich nach ihrer Auffassung u.a. aus der Entscheidung "Q." des EuGH vom 06.03.2007 in den verbundenen Rechtssachen C-338/04, C-359/04 und C-360/04 (WRP 07, 525) ergeben.

    Den Beklagten ist einzuräumen, dass auf der Grundlage der inzwischen ergangenen EuGH-Entscheidung "Q." (WRP 07, 525) zweifelhaft sein kann, ob (auch) sie entsprechend dieser Rechtsauffassung des Senats auf den Verwaltungs-(Rechts-)weg verwiesen werden könnten.

  • BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77

    Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 10/06
    Sie darf eigenverantwortlich Sportwetten weder durchführen noch bewerben und kann daher einen Schaden - etwa in Form eines Gewinnverlustes - nicht dadurch erlitten haben, dass die Beklagten ihrerseits in der Vergangenheit in Nordrhein-Westfalen ebenfalls Sportwetten angeboten und Kunden veranlasst haben, bei ihnen und nicht bei ihr, der Klägerin, Wettangebote abzugeben (vgl. BGH NJW 80, 775; Palandt-Heinrichs, 66. Aufl., § 252 Rz 2).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 10/06
    Auch die frühere Entscheidung in der Rechtssache "H." (NJW 2004, 139 ff) betraf das italienische Konzessionssystem.
  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 10/06
    Dort hat der EuGH (Rz. 63) im Anschluss an die Feststellung, dass die in Rede stehenden Beschränkungen unter Artikel 43 und 49 EGV fielen, bei der Erörterung der Ausnahmevorschriften der Artikel 45 und 46 EGV unter Bezugnahme auf seine früheren Entscheidungen "Schindler" (NJW 94, 2013), "Läärä" (EuZW 2000, 148) und "Zenatti" (EuZW 2000, 151) ausgeführt, dass unter anderem die sittlich und finanziell schädlichen Folgen für den Einzelnen wie für die Gesellschaft, die mit Spielen und Wetten einhergehen, es rechtfertigen könnten, dass die staatlichen Stellen über ein ausreichendes Ermessen verfügen, um festzulegen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben.
  • EuGH, 21.09.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 10/06
    Dort hat der EuGH (Rz. 63) im Anschluss an die Feststellung, dass die in Rede stehenden Beschränkungen unter Artikel 43 und 49 EGV fielen, bei der Erörterung der Ausnahmevorschriften der Artikel 45 und 46 EGV unter Bezugnahme auf seine früheren Entscheidungen "Schindler" (NJW 94, 2013), "Läärä" (EuZW 2000, 148) und "Zenatti" (EuZW 2000, 151) ausgeführt, dass unter anderem die sittlich und finanziell schädlichen Folgen für den Einzelnen wie für die Gesellschaft, die mit Spielen und Wetten einhergehen, es rechtfertigen könnten, dass die staatlichen Stellen über ein ausreichendes Ermessen verfügen, um festzulegen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben.
  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2002 - 4 B 2124/02

    ODDSET-Wetten dürfen in NRW weiterhin nur von Lotto vermittelt werden

  • OVG Hamburg, 09.03.2007 - 1 Bs 378/06

    Vermittlungen von privaten Sportwetten bleiben weiter vorläufig verboten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2006 - 13 B 2594/06

    Streit um die Rechtmäßigkeit einer Allgemeinverfügung zur Untersagung der Werbung

  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • VG Gießen, 07.05.2007 - 10 E 13/07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen über eine österreichische

  • OLG Rostock, 24.04.2006 - 3 W 20/06

    Anhörung im Beschwerdeverfahren gegen die Bestellung eines Betreuers -

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sofortige Vollziehung

  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 757/05

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung der Sportwettvermittlung -

  • OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05

    Sportwetten ohne inländische Genehmigung; zur Rechtslage nach der Entscheidung

  • OLG Köln, 09.12.2005 - 6 U 91/05

    Sportwetten dürfen in NRW nur mit behördlicher Erlaubnis betrieben werden

  • BGH, 02.07.1971 - I ZR 43/70

    Kopplung im Kaffeehandel

  • BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65

    Grabsteinaufträge I

  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 739/51

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines verbotenen Glücksspiels - Maßgeblichkeit

  • BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79

    Verkauf von Doppeloptionen auf Warenterminkontrakte - Vorspiegelung des Erwerbs

  • BGH, 11.01.1989 - 2 StR 461/88

    Anforderungen an die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels - Rechtliche

  • BGH, 26.11.1976 - I ZR 86/75

    Schutzfilme und Tauchmassen, die dazu dienen, Fleisch und Fleischwaren länger

  • KG, 16.02.1999 - 5 U 9177/97

    Anspruch auf Unterlassung der Zugabe zu einer Ware oder Leistung im

  • OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 187/05

    Glückspielverbot aufgrund von § 284 Strafgesetzbuch (StGB) im Falle des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2005 - L 6 U 194/05
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 20.01.2010 - L 6 U 10/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,68236
LSG Sachsen-Anhalt, 20.01.2010 - L 6 U 10/06 (https://dejure.org/2010,68236)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.01.2010 - L 6 U 10/06 (https://dejure.org/2010,68236)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - L 6 U 10/06 (https://dejure.org/2010,68236)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.01.2010 - L 6 U 10/06
    Hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die für den Ursachenzusammenhang sprechenden so stark überwiegen, dass darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2008 - L 6 U 10/06   

Zitiervorschläge
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LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2008 - L 6 U 10/06 (https://dejure.org/2008,119268)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.10.2008 - L 6 U 10/06 (https://dejure.org/2008,119268)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - L 6 U 10/06 (https://dejure.org/2008,119268)
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