Rechtsprechung
OLG Köln, 30.10.2019 - 6 U 100/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Keine Hinweispflicht auf Sicherheitsmängel des Betriebssystems beim Smartphone-Kauf
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
UWG § 5a Abs. 2 S. 1 Nr. 1
Verkauf von Smartphones ohne Hinweis auf bestehende Sicherheitslücken und fehlende Sicherheitsupdates - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Smartphone mit Sicherheitslücken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (15)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Sicherheitslücken bei Smartphones
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Bei Verkauf technischer Geräte kein Hinweis auf bestehende Sicherheitslücken nötig
- wbs-law.de (Kurzinformation)
Smartphones - Elektronikmarkt muss nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates hinweisen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Verkäufer muss nicht über Sicherheitslücken eines Android-Smartphones informieren und nicht auf fehlende Update-Möglichkeit hinweisen
- heise.de (Pressebericht, 01.11.2019)
Händler muss nicht auf Handy-Sicherheitslücken hinweisen
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Sicherheitslücken bei Smartphones - Muss ein Elektronikmarkt darauf hinweisen?
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Smartphones: Elektronikmarkt muss nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates des Betriebssystems Android hinweisen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Lücken im Android-Betriebssystem - Verkäufer von Smartphones müssen nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates hinweisen
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Smartphones: Elektronikmarkt muss nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates des Betriebssystems Android hinweisen
- datev.de (Kurzinformation)
Elektronikmarkt muss nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates des Betriebssystems Android hinweisen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Elektronikmarkt muss nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates des Betriebssystems Android hinweisen
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Sicherheitslücken bei Smartphones: Müssen Händler darauf hinweisen?
- st-sozien.de (Kurzinformation)
Sicherheitslücken bei Smartphones
- anwalt.de (Kurzinformation)
Hinweispflicht eines Elektronikmarktes bei Sicherheitslücken
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Verkäufer muss nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates von Smartphone-Betriebssystem hinweisen
Verfahrensgang
- LG Köln, 30.04.2019 - 31 O 133/17
- OLG Köln, 30.10.2019 - 6 U 100/19
Papierfundstellen
- MDR 2020, 110
- GRUR-RR 2020, 32
- MMR 2020, 248
- K&R 2019, 796
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 03.03.2021 - 9 U 1126/18 Danach ist zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Erwägungsgrund 6 Satz 2 UGP-RL; OLG Köln WRP 2020, 234 Rn. 53) eine Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Einzelfalls erforderlich (…Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 39. Aufl. 2021 Rn. 3.14, UWG § 5a Rn. 3.14).