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   OLG Köln, 30.10.2019 - 6 U 100/19   

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https://dejure.org/2019,36574
OLG Köln, 30.10.2019 - 6 U 100/19 (https://dejure.org/2019,36574)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.10.2019 - 6 U 100/19 (https://dejure.org/2019,36574)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Oktober 2019 - 6 U 100/19 (https://dejure.org/2019,36574)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Sicherheitslücken bei Smartphones

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bei Verkauf technischer Geräte kein Hinweis auf bestehende Sicherheitslücken nötig

  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Smartphones - Elektronikmarkt muss nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates hinweisen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verkäufer muss nicht über Sicherheitslücken eines Android-Smartphones informieren und nicht auf fehlende Update-Möglichkeit hinweisen

  • heise.de (Pressebericht, 01.11.2019)

    Händler muss nicht auf Handy-Sicherheitslücken hinweisen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Sicherheitslücken bei Smartphones - Muss ein Elektronikmarkt darauf hinweisen?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Smartphones: Elektronikmarkt muss nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates des Betriebssystems Android hinweisen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Lücken im Android-Betriebssystem - Verkäufer von Smartphones müssen nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates hinweisen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Smartphones: Elektronikmarkt muss nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates des Betriebssystems Android hinweisen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Elektronikmarkt muss nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates des Betriebssystems Android hinweisen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Elektronikmarkt muss nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates des Betriebssystems Android hinweisen

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Sicherheitslücken bei Smartphones: Müssen Händler darauf hinweisen?

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Sicherheitslücken bei Smartphones

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hinweispflicht eines Elektronikmarktes bei Sicherheitslücken

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Verkäufer muss nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates von Smartphone-Betriebssystem hinweisen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 110
  • GRUR-RR 2020, 32
  • MMR 2020, 248
  • K&R 2019, 796
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 03.03.2021 - 9 U 1126/18
    Danach ist zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Erwägungsgrund 6 Satz 2 UGP-RL; OLG Köln WRP 2020, 234 Rn. 53) eine Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Einzelfalls erforderlich (Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 39. Aufl. 2021 Rn. 3.14, UWG § 5a Rn. 3.14).
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