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   OLG Koblenz, 15.04.2010 - 6 U 1000/09   

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https://dejure.org/2010,23074
OLG Koblenz, 15.04.2010 - 6 U 1000/09 (https://dejure.org/2010,23074)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.04.2010 - 6 U 1000/09 (https://dejure.org/2010,23074)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. April 2010 - 6 U 1000/09 (https://dejure.org/2010,23074)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Architekt hat Anspruch auf Zahlung des Architektenlohnes im Falle der nicht vollständigen Fertigstellung des Bauwerkes mangels Mitwirkung des Vertragspartners; Zahlung von Architektenlohn im Falle der nicht vollständigen Fertigstellung des Bauwerkes mangels Mitwirkung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherheit nach § 648a BGB: Auch für Architekten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorzeitig beendeter Architektenvertrag: Wie wird Pauschalhonorar abgerechnet? (IBR 2011, 598)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1867
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.2010 - 6 U 1000/09
    Der Architekt muss daher seine Schlussrechnung entsprechend den Bestimmungen der HOAI in der Weise aufschlüsseln, dass der Auftraggeber die Schlussrechnung auf ihre rechtliche und rechnerische Richtigkeit überprüfen kann (BGH NJW-RR 2004, 445, 446).

    Soweit die Beklagte dennoch geltend macht, der Schlussrechnung vom 05.03.2008 fehle die Prüffähigkeit, ist sie damit bereits deshalb nicht zu hören, weil sie nicht spätestens innerhalb einer Frist von zwei Monaten seit Zugang der Rechnung Einwendungen gegen die Prüffähigkeit vorgebracht hat (BGH NJW-RR 2004, 445, 447).

  • BGH, 14.03.1979 - IV ZR 80/78

    Sachdienlichkeit einer in der Berufungsinstanz vorgenommenen Klageänderung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.2010 - 6 U 1000/09
    Neuer Sachvortrag, der hierüber hinausgeht, ist dagegen nicht zuzulassen (BGH FamRZ 1979, 573, 575).
  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 2/04

    Berufung auf die fehlende Prüffähigkeit der Architektenschlussrechnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.2010 - 6 U 1000/09
    Die entsprechende Anwendung dieser Methode wird in der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BauR 2006, 693, 696) nur für Fälle abgelehnt, in denen der Architekt statt mit einem Teil der Grundleistungen einer Leistungsphase für das gesamte Objekt mit allen Grundleistungen für einen Teil des Gesamtobjekts beauftragt worden ist.
  • BGH, 19.06.1986 - VII ZR 221/85

    Fälligkeit des Architektenhonorars bei vorzeitiger Beendigung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.2010 - 6 U 1000/09
    Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag oder Kündigung wie hier ist die Leistung eines Architekten "vertragsgemäß" i. S. des § 8 Abs. 1 HOAI a. F., wenn er keine weiteren Leistungen mehr zu erbringen hat; die von ihm geschuldeten Leistungen beschränken sich dem Umfang nach auf das erstellte Teilwerk, das damit die "vertragsgemäße" Leistung darstellt (BGH NJW-RR 1986, 1279).
  • BGH, 27.09.2007 - VII ZR 80/05

    Erlass eines Vorbehaltsurteils bei gegenseitigen Forderungen von Bauherr und

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.2010 - 6 U 1000/09
    Allerdings kann ein Unternehmer nur dann Sicherheit nach § 648 a BGB verlangen, wenn er bereit und in der Lage ist, die geschuldete Werkleistung zu erbringen, insbesondere vorhandene Mängel zu beseitigen (BGH NJW-RR 2008, 31, 34; Münchener Kommentar / Busche § 648 a Rdnr. 5).
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 91/98

    Berechnung des Vergütungsanspruchs; Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.2010 - 6 U 1000/09
    Deren Höhe ist in der Weise zu ermitteln, dass das Ausmaß der tatsächlich erbrachten Leistung zur geschuldeten vertragsgemäßen Leistung in Beziehung gesetzt wird, womit sich aus dieser Relation die Teilvergütung im Verhältnis zur vertragsgemäßen Vergütung errechnet (vgl. BGH NJW 1999, 2036; Münchener Kommentar / Busche, BGB, 5. Aufl., § 645 Rdnr. 12).
  • BGH, 11.11.1999 - VII ZR 73/99

    Fälligkeit des Architektenhonorars

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.2010 - 6 U 1000/09
    Auch nach einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses hier gemäß § 643 BGB bleibt es allerdings bei den Fälligkeitsvoraussetzungen des § 8 Abs. 1 HOAI a. F. (BGH NJW-RR 2000, 386).
  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 225/03

    Rechte des Auftragnehmers bei endgültiger Erfüllungsverweigerung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.2010 - 6 U 1000/09
    Nach § 648 a Abs. 5 BGB a. F., der auf § 645 Abs. 1 BGB verweist, steht dem Architekten nicht, wie in § 649 Satz 2 BGB und § 648 a Abs. 5 Satz 2 BGB n. F. geregelt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen, sondern eine Teilvergütung zu (BGH NJW 2005, 1650).
  • OLG Naumburg, 29.01.2014 - 12 U 149/13

    Bauhandwerkersicherung: Berechtigter Personenkreis

    Dies gilt selbst dann, wenn die Planung nicht umgesetzt und nicht im Bauwerk verwirklicht wird, weil es nach § 648a BGB keine implizite Verknüpfung zwischen der von dem Unternehmer erbrachten Leistung, insbesondere der hierdurch verursachten Wertsteigerung des Grundstücks und der zu gewährenden Sicherheit gibt (OLG Düsseldorf NZBau 2005, 164, 165; OLG Koblenz, Urteil vom 15. April 2010 - Gesch.- Nr. 6 U 1000/09 - zitiert nach Juris; Münchener Kommentar/Busche, Rn. 8 zu § 648a BGB; Juris-PK/Rösch, Rn. 8 zu § 648a BGB; ibr-online-Kommentar/Kniffka, Rn. 18 zu § 648a BGB; für andere vergleichbare Berufsgruppen (z. B. Gerüstbauer) auch Erman/ Schwenker, Rn. 5 zu § 648a BGB).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2018 - 29 U 10/17

    Ansprüche aus Bauleitervertrag und Vertrag für Erbringung von Tragswerksplanung

    Zwar fallen in den Anwendungsbereich von § 648 BGB alter Fassung auch die planenden Architekten und Sonderfachleute (OLG Koblenz, 6 U 1000/09, BauR 2011, 1867, bestätigt durch BGH VII ZR 82/10; OLG Düsseldorf, 21 U 26/04, BauR 2005, 585).
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