Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 6 U 103/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Keine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Wettbewerbsverstöße im Ausland, wenn sich diese nicht bestimmungsgemäß auf das Inland richten
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 5 EuGVVO, § 4 Nr 7 UWG, § 4 Nr 11 UWG, Art 23 EGV 1008/2008
Internationale Zuständigkeit bei Internetveröffentlichung; Herabsetzung des Mitbewerbers durch Presseerklärung; Verpflichtung zur Angabe des Flugendpreises
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für einen Rechtsverstoß im Internet
- unalex.eu
Art. 5 Nr. 3 Brüssel I-VO
Gerichtsstand für Deliktsklagen - Internet-Deliktsrecht - Rechtsverletzungen über das Internet - Anwendung von Art. 5 Nr. 3 Brüssel I-VO in besonderen Rechtsbereichen - Wirtschaftsdeliktsrecht - Unerlaubter Wettbewerb - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für einen Rechtsverstoß im Internet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)
Vermittler von Flugdiensten muss Vermittlungsgebühr in den Endpreis einbeziehen / Wann ist der Flugpreis als Endpreis anzugeben?
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Warum ein deutsches Gericht englische Pressemitteilungen nicht lesen muss
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Zur internationalen Zuständigkeit bei Internetveröffentlichung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur internationalen Zuständigkeit bei Internetveröffentlichung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Buchungsgebühren für Online-Flugreisen müssen von Beginn an angezeigt werden
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Buchungsgebühren für Online-Flugreisen
Besprechungen u.ä.
- it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Wettbewerbsverletzungen im (fremdsprachigen) Internet
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 18.05.2011 - 6 O 85/10
- LG Frankfurt/Main, 12.07.2011 - 6 O 85/10
- OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 6 U 103/11
- BGH, 12.12.2013 - I ZR 131/12
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2012, 392
- MMR 2012, 745
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 30.07.2015 - I ZR 29/12
Zur Preisdarstellung bei Flugbuchungen im Internet
Das Berufungsgericht hat zutreffend angenommen, dass es sich bei dieser Servicegebühr um ein im Sinne von Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 unvermeidbares und im Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbares und daher in den Endpreis einzubeziehendes Entgelt handelte (…vgl. BGH, GRUR 2013, 1247 Rn. 9 - Buchungssystem I; OLG Dresden, GRUR 2011, 248, 249; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2012, 392, 395; KG, MMR 2012, 813, 814). - BGH, 12.12.2013 - I ZR 131/12
Zuständigkeit deutscher Gerichte bei englischsprachiger Pressemitteilung
Das Berufungsgericht hat auf die Berufung der Beklagten unter Zurückweisung der Rechtsmittel der Parteien im Übrigen das landgerichtliche Urteil teilweise abgeändert und die Klage hinsichtlich der englischsprachigen Fassung der Pressemitteilung als unzulässig abgewiesen (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2012, 392). - BGH, 18.09.2013 - I ZR 29/12
Buchungssystem
Das Berufungsgericht hat angenommen, eine Servicegebühr wie die von der Beklagten erhobene "Service Charge" sei ein im Sinne von Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG unvermeidbares und im Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbares und daher in den Endpreis einzubeziehendes Entgelt (ebenso etwa OLG Dresden, GRUR 2011, 248, 249; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2012, 392, 395; KG, MMR 2012, 813, 814;… Köhler in Köhler/Bornkamm aaO PAngV Vorb Rn. 16; aA OLG Wien, Urteil vom 13. Oktober 2009 - 5 R 103/09t, Urteilsumdruck S. 14).Bei einem solchen Verständnis des Art. 23 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG erscheint es zweifelhaft, ob die von Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG geforderte Ausweisung des Endpreises anhand des Tatbestandsmerkmals "am Beginn jedes Buchungsvorgangs" auszulegen ist oder daraus Rückschlüsse für die Auslegung von Absatz 1 Satz 2 der Bestimmung zu ziehen sind (im letzteren Sinne OLG Frankfurt, GRUR-RR 2012, 392, 395; Deutsch, GRUR 2011, 187, 190; implizit auch Müggenborg/Frenz, NJW 2012, 1537 f.; Frenz/Müggenborg, EuZW 2012, 681, 682).
Die so verstandene Pflicht zu einer frühzeitigen Endpreisangabe könnte es erfordern, dass der Endpreis schon bei der erstmaligen Anzeige eines mit den Kundenangaben zu Ziel und Datum korrespondierenden Flugdienstes angegeben wird (so im Ergebnis OLG Frankfurt, GRUR-RR 2012, 392, 395).
- OLG Hamburg, 30.03.2016 - 5 U 16/14
Serviceentgelt für Flugbuchung - Wettbewerbsverstoß bei Flugreisenwerbung: …
So haben wenigstens zwei Oberlandesgerichte entschieden, dass es der Annahme einer "Unvermeidbarkeit" im Sinne des Art. 23 I 2 LVO nicht entgegen steht, wenn sich eine Gebühr - mit der Möglichkeit gänzlichen Entfalls - danach bemisst, ob der Kunde weitere Zusatzleistungen wie einen Mietwagen oder eine Versicherung in Anspruch nimmt (vgl. OLG Dresden GRUR 2011, 248, 249 - Flugendpreis OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2012, 392, 395 - Screen Scraping).
Rechtsprechung
KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 9 Abs 1b EGV 44/2001
Internationale Zuständigkeit: Schadensersatzklage eines Zessionars des Versicherungsnehmers gegen eine englische Lebensversicherung - Wolters Kluwer
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- LG Berlin, 10.05.2011 - 7 O 335/10
- KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11
Papierfundstellen
- VersR 2014, 1020
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 30.11.2016 - 5 U 14/16
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche eines deutschen …
Das Kammergericht Berlin (KG Berlin, VersR 2014, 1020) hat bereits entschieden, dass Abschnitt 3 des Kapitels 3 dieser Verordnung ein eigenständiges System der Verteilung gerichtlicher Zuständigkeiten in Versicherungssachen errichtet und der Zweck dieses Abschnitts laut Erwägungsgrund 13 der Verordnung darin besteht, die schwächere Partei durch Zuständigkeitsvorschriften zu schützen, die für sie günstiger sind als die allgemeine Regelung.