Weitere Entscheidung unten: KG, 19.07.2013

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 6 U 103/11   

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https://dejure.org/2012,15984
OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 6 U 103/11 (https://dejure.org/2012,15984)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.05.2012 - 6 U 103/11 (https://dejure.org/2012,15984)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 6 U 103/11 (https://dejure.org/2012,15984)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Wettbewerbsverstöße im Ausland, wenn sich diese nicht bestimmungsgemäß auf das Inland richten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 5 EuGVVO, § 4 Nr 7 UWG, § 4 Nr 11 UWG, Art 23 EGV 1008/2008
    Internationale Zuständigkeit bei Internetveröffentlichung; Herabsetzung des Mitbewerbers durch Presseerklärung; Verpflichtung zur Angabe des Flugendpreises

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für einen Rechtsverstoß im Internet

  • unalex.eu

    Art. 5 Nr. 3 Brüssel I-VO
    Gerichtsstand für Deliktsklagen - Internet-Deliktsrecht - Rechtsverletzungen über das Internet - Anwendung von Art. 5 Nr. 3 Brüssel I-VO in besonderen Rechtsbereichen - Wirtschaftsdeliktsrecht - Unerlaubter Wettbewerb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für einen Rechtsverstoß im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Vermittler von Flugdiensten muss Vermittlungsgebühr in den Endpreis einbeziehen / Wann ist der Flugpreis als Endpreis anzugeben?

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Warum ein deutsches Gericht englische Pressemitteilungen nicht lesen muss

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur internationalen Zuständigkeit bei Internetveröffentlichung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur internationalen Zuständigkeit bei Internetveröffentlichung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Buchungsgebühren für Online-Flugreisen müssen von Beginn an angezeigt werden

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Buchungsgebühren für Online-Flugreisen

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Wettbewerbsverletzungen im (fremdsprachigen) Internet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 392
  • MMR 2012, 745
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.11.1992 - VI ZR 344/91

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen - Sorgfaltspflichten bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 6 U 103/11
    Die schlagwortartige Bewertung eines bestimmten Verhaltens als "illegal" oder "rechtswidrig", hier also das Betreiben einer Website mit rechtswidrigen Inhalten, wäre nur dann eine Tatsachenbehauptung, wenn der Vorwurf durch den weiteren Text der Erklärung erläutert und festgelegt würde (BGH GRUR 1993, 409, 410 bei juris Tz.13 - Illegaler Fellhandel).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2009 - 6 U 221/08

    Zur Zulässigkeit von Screen Scraping

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 6 U 103/11
    Tatsächlich ist die Zulässigkeit des "Screen Scraping" aber höchstrichterlich noch nicht geklärt und nach der Rechtsprechung des Senats nicht zu beanstanden (Senat vom 5. März 2009, 6 U 221/08 = MMR 2009, 400, 401).
  • OLG Nürnberg, 13.06.2006 - 3 U 517/06

    Unterlassung von Störungen des Gewerbebetriebs ; Nachträglicher Wegfall des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 6 U 103/11
    Aus diesem Grund ist der Sachverhalt nicht mit der von der Beklagten vorgebrachten Konstellation vergleichbar, die der Entscheidung des OLG Nürnberg vom 13.6.2006 (GRUR-RR 2007, 45, 46 - Spenglerei und Installation) zugrunde lag.
  • OLG Frankfurt, 20.07.2004 - 6 W 182/03
    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 6 U 103/11
    Im Übrigen hat der Senat bereits entschieden, dass der Kernbereich des Verbots einer in deutscher Sprache geäußerten Behauptung auch durch andere Sprachfassungen verletzt sein kann, wenn die Aussage mit der verbotenen inhaltlich zumindest hinsichtlich des Teils übereinstimmt, auf den das Verbot ausweislich der Urteilsbegründung gestützt ist (Senat vom 20.7. 2004 - 6 W 182/03).
  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 6 U 103/11
    Auch die in der Entscheidung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 2.3.2010 aufgestellten Grundsätze der internationalen Zuständigkeit bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch Internet-Veröffentlichungen führen nicht zu einer anderen Beurteilung (VI ZR 23/09 - New York Times - Tz. 20 = GRUR 2010, 461).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 6 U 103/11
    16 Bei Wettbewerbsverletzungen im Internet ist der Erfolgsort nur dann im Inland belegen, wenn sich der Internet-Auftritt bestimmungsgemäß dort auswirken soll (BGH GRUR 2006, 513, Tz. 21 - Arzneimittelwerbung im Internet).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 168/10

    Flugbuchungsportal muss "Servicegebühr" als Teil des Endpreises angeben / Opt-out

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 6 U 103/11
    Die Entscheidung des OLG Dresden ist mittlerweile rechtskräftig, nachdem der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen hat (Az.: I ZR 168/10).
  • OLG Dresden, 17.08.2010 - 14 U 551/10

    Zur Werbung mit Flugpreisen ohne Angabe von Zusatzkosten in Form eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 6 U 103/11
    Das Landgericht hat sich an den Erwägungen des Oberlandesgerichts Dresden in dessen Entscheidung vom 17.8.2010 (14 U 551/10 = GRUR 2011, 248 Tz. 11 bei juris,) orientiert.
  • BGH, 30.07.2015 - I ZR 29/12

    Zur Preisdarstellung bei Flugbuchungen im Internet

    Das Berufungsgericht hat zutreffend angenommen, dass es sich bei dieser Servicegebühr um ein im Sinne von Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 unvermeidbares und im Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbares und daher in den Endpreis einzubeziehendes Entgelt handelte (vgl. BGH, GRUR 2013, 1247 Rn. 9 - Buchungssystem I; OLG Dresden, GRUR 2011, 248, 249; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2012, 392, 395; KG, MMR 2012, 813, 814).
  • BGH, 12.12.2013 - I ZR 131/12

    Zuständigkeit deutscher Gerichte bei englischsprachiger Pressemitteilung

    Das Berufungsgericht hat auf die Berufung der Beklagten unter Zurückweisung der Rechtsmittel der Parteien im Übrigen das landgerichtliche Urteil teilweise abgeändert und die Klage hinsichtlich der englischsprachigen Fassung der Pressemitteilung als unzulässig abgewiesen (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2012, 392).
  • BGH, 18.09.2013 - I ZR 29/12

    Buchungssystem

    Das Berufungsgericht hat angenommen, eine Servicegebühr wie die von der Beklagten erhobene "Service Charge" sei ein im Sinne von Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG unvermeidbares und im Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbares und daher in den Endpreis einzubeziehendes Entgelt (ebenso etwa OLG Dresden, GRUR 2011, 248, 249; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2012, 392, 395; KG, MMR 2012, 813, 814; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO PAngV Vorb Rn. 16; aA OLG Wien, Urteil vom 13. Oktober 2009 - 5 R 103/09t, Urteilsumdruck S. 14).

    Bei einem solchen Verständnis des Art. 23 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG erscheint es zweifelhaft, ob die von Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG geforderte Ausweisung des Endpreises anhand des Tatbestandsmerkmals "am Beginn jedes Buchungsvorgangs" auszulegen ist oder daraus Rückschlüsse für die Auslegung von Absatz 1 Satz 2 der Bestimmung zu ziehen sind (im letzteren Sinne OLG Frankfurt, GRUR-RR 2012, 392, 395; Deutsch, GRUR 2011, 187, 190; implizit auch Müggenborg/Frenz, NJW 2012, 1537 f.; Frenz/Müggenborg, EuZW 2012, 681, 682).

    Die so verstandene Pflicht zu einer frühzeitigen Endpreisangabe könnte es erfordern, dass der Endpreis schon bei der erstmaligen Anzeige eines mit den Kundenangaben zu Ziel und Datum korrespondierenden Flugdienstes angegeben wird (so im Ergebnis OLG Frankfurt, GRUR-RR 2012, 392, 395).

  • OLG Hamburg, 30.03.2016 - 5 U 16/14

    Serviceentgelt für Flugbuchung - Wettbewerbsverstoß bei Flugreisenwerbung:

    So haben wenigstens zwei Oberlandesgerichte entschieden, dass es der Annahme einer "Unvermeidbarkeit" im Sinne des Art. 23 I 2 LVO nicht entgegen steht, wenn sich eine Gebühr - mit der Möglichkeit gänzlichen Entfalls - danach bemisst, ob der Kunde weitere Zusatzleistungen wie einen Mietwagen oder eine Versicherung in Anspruch nimmt (vgl. OLG Dresden GRUR 2011, 248, 249 - Flugendpreis OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2012, 392, 395 - Screen Scraping).
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Rechtsprechung
   KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21902
KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11 (https://dejure.org/2013,21902)
KG, Entscheidung vom 19.07.2013 - 6 U 103/11 (https://dejure.org/2013,21902)
KG, Entscheidung vom 19. Juli 2013 - 6 U 103/11 (https://dejure.org/2013,21902)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EuGVVO Art. 1 Abs. 3; EuGVVO Art. 2 Abs. 1; EuGVVO Art. 9 Abs. 1; EuGVVO Art. 13; EuGVVO Art. 23
    Art. 9 Abs. 1 b EuGVVO gilt weder unmittelbar noch analog für Zessionare

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Art. 9 Abs. 1 lit. b EuGVVO gilt weder unmittelbar noch analog für Zessionare

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 1020
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 17.09.2009 - C-347/08

    Vorarlberger Gebietskrankenkasse - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 9 Abs. 1

    Auszug aus KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11
    Folglich können diese abweichenden Zuständigkeitsregeln nicht zu einer über die in der Verordnung explizit vorgesehenen Fälle hinausgehenden Auslegung führen (EuGH, Urteil vom 17.9.2009 - C-347/08, Vorarlberger Gebietskrankenkasse /WGV Schwäbische Allgemeine Versicherungs AG, EuZW 2009, 855).

    Demgegenüber sieht der EuGH den Legalzessionar der Ansprüche des Geschädigten im Sinne des Art. 11 Abs. 2 der Verordnung, der selbst als schwächere Partei angesehen werden kann, als von den Bestimmungen über die besonderen Zuständigkeiten umfasst an (EuGH Urt. vom 17.9.2009 a.a.O., Rz. 44).

    Soweit der EuGH in der Entscheidung vom 17.9.2009 a.a.O. Rz. 44 den "Legalzessionar", der selbst als schwächere Partei angesehen werden kann, als von der besonderen Zuständigkeitsregelung des Art. 9 Abs. 1 b) i. V. m. Art. 11 Abs. 2 EuGVVO umfasst ansieht, lässt sich hieraus für den Zessionar, der aufgrund vertraglicher Vereinbarung den isolierten Anspruch aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Zedenten und dem Schuldner erworben hat, nichts herleiten.

  • BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 256/04

    Rechtsfolgen der Rüge der internationalen Unzuständigkeit; Bestimmung des

    Auszug aus KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11
    Allerdings kann in der Rüge der örtlichen Zuständigkeit zugleich auch die Rüge der internationalen Zuständigkeit liegen, was im Wege der Auslegung der Prozesserklärungen zu ermitteln ist (BGH, Urt. vom 1.6.2005 - VIII ZR 256/04, NJW-RR 2005, 1519).
  • OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 4 U 233/04

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Zuständigkeitsbegründung durch

    Auszug aus KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11
    Auch wenn der Beklagte lediglich andere verfahrensrechtliche Einwände erhebt, wie etwa die Rüge der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit, ohne den Mangel der internationalen Zuständigkeit zu rügen, hat er sich rügelos im Sinne des Art. 24 EuGVVO eingelassen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 20.4.2005 - 4 U 233/04, NJW-RR 2005, 935; Kropholler/von Hein a.a.O. Rz. 7; Musielak-Stadler, ZPO, 9. Auflage Art. 24 EuGVVO Rz. 3).
  • EuGH, 19.01.1993 - C-89/91

    Shearson Lehman Hutton / TVB

    Auszug aus KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11
    Auch zu den Sonderregeln bei Verbraucherverträgen hat der EuGH festgestellt, dass einem Legalzessionar, der in Ausübung seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit die aus einem Verbrauchervertrag stammende Forderung einklagt, nicht die besonderen Zuständigkeitsregeln bei Verbraucherverträgen zu Gute kommen, da diese den Schutz der wirtschaftlich schwächeren und rechtlich weniger erfahrenen Partei bezwecken (Urt. vom 19.1.1993 C-89/91 Shearson Lehman Hutton Rz. 18 ff.).
  • EuGH, 24.06.1981 - 150/80

    Elefanten Schuh GmbH / Jacqmain

    Auszug aus KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11
    Demnach ist unter Einlassung auf das Verfahren jede Verteidigung zu verstehen, die unmittelbar auf Klageabweisung zielt im Unterschied zu Handlungen im Vorfeld der Verteidigung (vgl. EuGH, Urteil vom 24.6.1981 RS 150/80 "Elefanten-Schuh GmbH/Pierre Jaqmain, IPrax 1982, 234; Kropholler/von Hein, Europäisches Zivilprozessrecht, 9. Auflage 2011, Art. 24 EuGVVO Rz. 7).
  • EuGH, 20.05.2010 - C-111/09

    CPP Vienna Insurance Group - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Klage eines

    Auszug aus KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11
    Die Regelungen über besondere Zuständigkeiten und eine Zuständigkeitsvereinbarung stehen der Zuständigkeit aufgrund rügeloser Einlassung nicht entgegen (EuGH, Urteil vom 20.5.2010 C-111/09 CPP ./. Bilas, IPrax 2011, 580).
  • BGH, 20.04.1993 - XI ZR 17/90

    Gerichtsstand des Vermögens - Inanspruchnahme internationaler

    Auszug aus KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11
    Für die Lösung der Frage, ob ein aufgrund freier rechtsgeschäftlicher Vereinbarung der Parteien neuer Forderungsinhaber sich auf die besonderen Zuständigkeitsregeln berufen kann, die die schwächere Partei schützen sollen, ist daher die für vergleichbare Rechtsfragen in Verbrauchersachen ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof und des Bundesgerichtshofs heranzuziehen (EuGH Urteil vom 19.01.1993 a.a.O.; BGH Urteil vom 20.04.1993, XI ZR 17/90).
  • BGH, 31.05.2011 - VI ZR 154/10

    Auslegung des LugÜ I obliegt den deutschen Gerichten; Zuständigkeit deutscher

    Auszug aus KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11
    Die Frage, wann eine unmittelbar auf Klageabweisung zielende Prozesshandlung vorliegt, ist wegen des unterschiedlichen innerstaatlichen Prozessrechts hingegen nach diesem zu bestimmen (BGH, Urt. vom 31.5.2011 - VI ZR 154/10, NJW 2011, 2809, 2812 zu Art. 18 LugÜ I).
  • EuGH, 26.05.2005 - C-77/04

    GIE Réunion européenne u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung des Artikels 6

    Auszug aus KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11
    Aus dem Schutzzweck dieser Vorschriften ergibt sich, dass die von der Verordnung vorgesehenen besonderen Zuständigkeitsregelungen nicht auf Personen ausgedehnt werden dürfen, die dieses Schutzes nicht bedürfen (EuGH a.a.O.) Allgemein ist durch die Rechtsprechung des EuGH geklärt, dass ein besonderer Schutz im Rahmen der Beziehung zwischen gewerblich Tätigen des Versicherungssektors, von denen keiner als der Schwächere angesehen werden kann, nicht gerechtfertigt ist (EuGH, Urt. vom 26.5.2005 - C-77/04 GIE Réunion européenne u.a.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 26.08.2009 - 10 O 1374/09

    Verbrauchergerichtsstand für Klage eines Verbrauchers aus abgetretenem Recht

    Auszug aus KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11
    Der Auffassung, dass in den Schutzbereich von Art. 9 EuGVVO jedenfalls an Familienangehörige abgetretene Ansprüche fallen sollen (vgl. etwa Tiedemann, EWiR 2010, 487, 488 in dessen kritischem Kurzkommentar zur Verfügung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26.08.2009 - 10 O 137/09), kann sich der Senat daher nicht anschließen.
  • OLG Saarbrücken, 30.11.2016 - 5 U 14/16

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche eines deutschen

    Das Kammergericht Berlin (KG Berlin, VersR 2014, 1020) hat bereits entschieden, dass Abschnitt 3 des Kapitels 3 dieser Verordnung ein eigenständiges System der Verteilung gerichtlicher Zuständigkeiten in Versicherungssachen errichtet und der Zweck dieses Abschnitts laut Erwägungsgrund 13 der Verordnung darin besteht, die schwächere Partei durch Zuständigkeitsvorschriften zu schützen, die für sie günstiger sind als die allgemeine Regelung.
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