Rechtsprechung
OLG Hamm, 08.12.1997 - 6 U 103/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5220) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 7 § 17
Haftungsverteilung bei Kollision im Zuge eines Spurwechsels auf der Autobahn
Papierfundstellen
- MDR 1998, 712
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 30.11.2010 - VI ZR 15/10
Anscheinsbeweis bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall beim Verlassen der Autobahn
In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird zum Teil bei Auffahrunfällen auf der Autobahn bereits ein Anscheinsbeweis für das Verschulden des Auffahrenden verneint und - in der Regel - eine hälftige Schadensteilung angenommen, wenn vor dem Auffahren ein Fahrspurwechsel stattgefunden hat, aber streitig und nicht aufklärbar ist, ob die Fahrspur unmittelbar vor dem Anstoß gewechselt worden ist und sich dies unfallursächlich ausgewirkt hat (vgl. etwa OLG München…, Urteil vom 4. September 2009 - 10 U 3291/09, juris, Rn. 21; KG, Beschluss vom 14. Mai 2007 - 12 U 195/06, NZV 2008, 198, 199 und Urteil vom 21. November 2005 - 12 U 214/04, NZV 2006, 374, 375; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 8. März 2004 - 1 U 97/03, juris, 2. Orientierungssatz, Rn. 10, 19; OLG Hamm, Urteil vom 8. Dezember 1997 - 6 U 103/97, MDR 1998, 712, 713 und OLG Celle, Urteil vom 26. November 1981 - 5 U 79/81, VersR 1982, 960 f.). - LG Aachen, 08.01.2010 - 6 S 168/09
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall und ungeklärtem Spurwechsel
Besteht nämlich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des typischen Geschehensablaufs, dann führt die Gesamtschau zur Verneinung des Anscheinsbeweises (OLG Köln NZV 2007, 141; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 809; OLG Hamm MDR 1998, 712; KG Berlin MDR 1997, 1123). - OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 178/02
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall
Besteht aber die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des typischen Geschehensablaufs, dann führt die Gesamtschau zur Verneinung des Anscheinsbeweises (OLG Hamm MDR 1998, 712, 713; im Ergebnis ebenso: KG MDR 1997, 1123 [allerdings mit der Begründung, dass in einem solchen Fall der Anscheinsbeweis erschüttert ist]).
- OLG Köln, 29.06.2004 - 9 U 176/03
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zusammenhang mit einem …
Es müssen sich aus den unstreitigen oder bewiesenen Umständen zumindest konkrete Anhaltspunkte und Indizien ergeben, dass dies so gewesen ist (BGH MDR 1989, 150; Senat r + s 2004, 214; KG MDR 2001, 808; anders OLG Naumburg NJW-RR 2003, 809; OLG Hamm MDR 1998, 712). - LG Coburg, 23.09.2009 - 11 O 650/08
Zur Haftung bei einem ungeklärten Auffahrunfall auf der Autobahn
Besteht aber die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des typischen Geschehensablaufes, den die Klägerin vorträgt, führt die Gesamtschau zur Verneinung des Anscheinsbeweises (OLG Hamm, MDR 1998, 712, 713). - LG Itzehoe, 12.04.2011 - 7 O 318/10
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall; …
Besteht die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des typischen Geschehensablaufs, dann führt die Gesamtschau zur Verneinung des Anscheinsbeweises (OLG Hamm, Urt. v. 8.12.1997 - 6 U 103/97, MDR 1998, 712, 713;…OLG Naumburg, Urt. v. 17.12.2002 - U 178/02, NJW-RR 2003, 809).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 10.12.1997 - 6 U 103/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,36503) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)