Rechtsprechung
OLG Hamm, 16.09.1999 - 6 U 103/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkehrssicherungspflichten eines Verpächters bzgl. des Baumbestandes auf einem Pachtgrundstück; Schadensersatzansprüche eines Pächters bzgl. Schäden durch einen umgestürzten Baum
Kurzfassungen/Presse (2)
- baumpruefung.de (Leitsatz)
Baumschaden: Eigentümer & Pächter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 § 254 Abs. 1
Verkehrssicherungspflichten: Vorkehrungen gegen Gefahren durch Umstürzen einer Pappel
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 02.03.1999 - 12 O 493/98
- OLG Hamm, 16.09.1999 - 6 U 103/99
Papierfundstellen
- ZMR 2000, 289
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Karlsruhe, 21.12.1993 - U 5/93
Verkehrssicherungspflicht bei Pappeln im Bereich eines Schiffsliegeplatzes
Auszug aus OLG Hamm, 16.09.1999 - 6 U 103/99
Ebenso wie bei Straßenbäumen wäre grundsätzlich zweimal jährlich durchgeführte Sichtkontrollen ausreichend gewesen (vgl. OLG Hamm - 9. ZS - OLGR 97, 67; OLG Karlsruhe VersR 94, 358 mit Anmerkung Breloer; OLG Hamm, - 9. ZS - VersR 98, 188 mit Anmerkung Breloer).Zum anderen war Sorgfalt auch deswegen geboten, weil Pappeln bekanntermaßen zu den anfälligeren Gehölzen gehören (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 94, 358; OLG München, DAR 85, 25; OLG Düsseldorf, VersR 96, 249 = OLGR 95, 66).
- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus OLG Hamm, 16.09.1999 - 6 U 103/99
Da der Kläger seinen Wohnwagen nicht hat reparieren lassen, sondern ihn in beschädigtem Zustand verkauft hat, ist zwischen den beiden Möglichkeiten der Naturalrestitution - Reparatur oder Ersatzbeschaffung - ein strenger Kostenvergleich vorzunehmen (vgl. BGH NJW 92, 302 = r+s 92, 15; Senat r+s 99, 326). - OLG Hamm, 10.10.1997 - 9 U 106/97
Verkehrssicherungspflicht für an einer Straße stehende Bäume
Auszug aus OLG Hamm, 16.09.1999 - 6 U 103/99
Ebenso wie bei Straßenbäumen wäre grundsätzlich zweimal jährlich durchgeführte Sichtkontrollen ausreichend gewesen (vgl. OLG Hamm - 9. ZS - OLGR 97, 67; OLG Karlsruhe VersR 94, 358 mit Anmerkung Breloer; OLG Hamm, - 9. ZS - VersR 98, 188 mit Anmerkung Breloer). - OLG Zweibrücken, 12.01.1994 - 1 U 178/92
Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht; Anspruch auf Schadensersatz; …
Auszug aus OLG Hamm, 16.09.1999 - 6 U 103/99
Der Beklagte war sowohl als Grundstückseigentümer im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht wie auch als Verpächter gegenüber dem Kläger als Pächter gehalten, Vorkehrungen gegen die Gefahren zu treffen, die durch ein Umstürzen von Pappeln auf dem Gelände entstehen konnten, welches zum Teil vom Beklagten und zum anderen Teil vom Kläger als Pächter genutzt wurde (zur Verkehrssicherungspflicht auf einem verpachteten Grundstück vgl. OLG Zweibrücken, VersR 94, 1489; OLG Düsseldorf, OLGR 94, 147). - OLG München, 07.06.1984 - 24 U 844/83
Verkehrssicherungspflicht; Verkehrssicherungspflichtiger; Baumbestand; Vorsorge …
Auszug aus OLG Hamm, 16.09.1999 - 6 U 103/99
Zum anderen war Sorgfalt auch deswegen geboten, weil Pappeln bekanntermaßen zu den anfälligeren Gehölzen gehören (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 94, 358; OLG München, DAR 85, 25; OLG Düsseldorf, VersR 96, 249 = OLGR 95, 66).
Rechtsprechung
OLG Köln, 19.11.1999 - 6 U 103/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Unterwerfungsvertrag; unzulässige Rechtsausübung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 305, 241, 242, 339; UWG § 7, RabattG §§ 1 ff
Unterwerfungsvertrag; unzulässige Rechtsausübung - Wolters Kluwer
Vertragsstrafe; Unlauterer Wettbewerb; Unterlassungsverpflichtung; Abmahnung; Werbung; Rabatt; Messerabatt
- Judicialis
UWG § 7 Abs. 1; ; BGB § 242; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713
- rewis.io
- rechtsportal.de
Unterwerfungsvertrag; unzulässige Rechtsausübung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Zur treuwidrigen Rechtsausübung bei zu schneller Vertragsstrafenforderung
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Geringfügige Änderung einer zu unterlassenden Werbung
Verfahrensgang
- LG Bonn, 22.04.1999 - 12 O 7/99
- OLG Köln, 19.11.1999 - 6 U 103/99
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2001, 46
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88
"Antwortpflicht des Abgemahnten"
Auszug aus OLG Köln, 19.11.1999 - 6 U 103/99
So ist der abgemahnte Störer zum Beispiel verpflichtet, den Abmahnenden zur Vermeidung eines überflüssigen Rechtsstreits zutreffend und innerhalb angemessener Frist über eine wegen derselben Verletzungshandlung gegenüber einem Dritten abgegebene Unterwerfungserklärung aufzuklären (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BGH GRUR 1987, 641 - "Wiederholte Unterwerfung II" - BGH GRUR 1990, 381 - "Ant- wortpflicht des Abgemahnten" - BGH GRUR 1995, 167 - "Kosten bei unbegründeter Abmahnung" -). - BGH, 01.12.1994 - I ZR 139/92
"Kosten bei unbegründeter Abmahnung"; Aufklärungspflicht des Empfängers einer …
Auszug aus OLG Köln, 19.11.1999 - 6 U 103/99
So ist der abgemahnte Störer zum Beispiel verpflichtet, den Abmahnenden zur Vermeidung eines überflüssigen Rechtsstreits zutreffend und innerhalb angemessener Frist über eine wegen derselben Verletzungshandlung gegenüber einem Dritten abgegebene Unterwerfungserklärung aufzuklären (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BGH GRUR 1987, 641 - "Wiederholte Unterwerfung II" - BGH GRUR 1990, 381 - "Ant- wortpflicht des Abgemahnten" - BGH GRUR 1995, 167 - "Kosten bei unbegründeter Abmahnung" -).
- OLG Stuttgart, 24.02.2011 - 2 U 104/10
Vertragsstrafenanspruch aus strafbewehrter Unterlassungserklärung: Überprüfung …
- der Geltendmachung der Vertragsstrafe ein Verstoß gegen die Rücksichtspflichten des Gläubigers aus dem Abmahnverhältnis zu Grunde liegt, indem er etwa sofort nach Eingang der Unterwerfungserklärung die Vertragsstrafe geltend macht, obwohl er weiß, dass sich der Schuldner nach der Abmahnung um eine Änderung der beanstandeten Werbung bemüht hat, er diesen aber auf die Unzulänglichkeit der Änderung nicht hinweist, obwohl er sich in einem offensichtlichen Rechtsirrtum befindet - etwa OLG Köln, GRUR-RR 2001, 46, 47 - oder.