Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 24.03.2003

Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.12.2002 - 6 U 104/02   

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https://dejure.org/2002,5577
OLG Köln, 20.12.2002 - 6 U 104/02 (https://dejure.org/2002,5577)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.2002 - 6 U 104/02 (https://dejure.org/2002,5577)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 2002 - 6 U 104/02 (https://dejure.org/2002,5577)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsverpflichtung durch Veröffentlichung einer Werbung in einer Zeitungsanzeige; Zustandekommen eines Unterlassungsvertrags durch vertragliche Annahmeerklärung; Verstoß gegen Unterlassungserklärung für die ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unterlassungserklärung - Zustandekommen eines Unterlassungsvertrages

  • info-it-recht.de

    Zur Frage des Zustandekommens eines Unterlassungsvertrages

  • Judicialis

    BGB § 339

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 339 (Vertragsauslegung)
    Strafbewehrte Unterlassungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 6 U 104/02
    Diese Wirkungen treten nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH a.a.O. und WRP 96, 199 - "Wegfall der Wiederholungsgefahr I"; WRP 96, 284 f - "Wegfall der Wiederholungsgefahr II") regelmäßig sofort und nicht etwa - wie das früher angenommen worden ist (vgl. die Darstellung bei Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 8. Auflage, Kap. 8 RZ 35) - erst vom Zeitpunkt der Vertragsannahme an ein, weil es für die Frage, ob der Schuldner die Verletzungshandlung wiederholen wird, maßgeblich auf seinen Willen ankommt.
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 6 U 104/02
    Diese Wirkungen treten nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH a.a.O. und WRP 96, 199 - "Wegfall der Wiederholungsgefahr I"; WRP 96, 284 f - "Wegfall der Wiederholungsgefahr II") regelmäßig sofort und nicht etwa - wie das früher angenommen worden ist (vgl. die Darstellung bei Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 8. Auflage, Kap. 8 RZ 35) - erst vom Zeitpunkt der Vertragsannahme an ein, weil es für die Frage, ob der Schuldner die Verletzungshandlung wiederholen wird, maßgeblich auf seinen Willen ankommt.
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 82/99

    Weit-Vor-Winter-Schluß-Verkauf; Unterlassungserklärung mit aufschiebender

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 6 U 104/02
    Erfüllt die Erklärung die zu stellenden strengen Anforderungen (vgl. hierzu z.B. BGH WRP 01, 1179 f - "Weit-Vor-Winter-Schluss-Verkauf"), so führt ihre Abgabe dazu, dass die Wiederholungsgefahr und damit der bis dahin bestehende gesetzliche Unterlassungsanspruch entfallen.
  • LG Stuttgart, 30.04.2018 - 44 O 2/18

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Frist zur Umsetzung einer strafbewehrten

    Im Übrigen wirkt ein Unterlassungsvertrag grundsätzlich erst ab Zustandekommen, das heißt ab der Annahme (vgl. BGH, GRUR 2006, 878, juris, Rn. 22, entgegen OLG Köln, OLG-R 2003, 150, 151 f.; dem BGH folgend: Köhler/Bornkamm, UWG, 36. Aufl. 2018, § 12, Rn. 1.180).
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   OLG Köln, 24.03.2003 - 6 U 104/02   

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https://dejure.org/2003,26410
OLG Köln, 24.03.2003 - 6 U 104/02 (https://dejure.org/2003,26410)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.03.2003 - 6 U 104/02 (https://dejure.org/2003,26410)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. März 2003 - 6 U 104/02 (https://dejure.org/2003,26410)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2003 - 6 U 104/02
    Diese Wirkungen treten nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH a.a.O. und WRP 96, 199 - "Wegfall der Wiederholungsgefahr I"; WRP 96, 284 f - "Wegfall der Wiederholungsgefahr II") regelmäßig sofort und nicht etwa - wie das früher angenommen worden ist (vgl. die Darstellung bei Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 8. Auflage, Kap. 8 RZ 35) - erst vom Zeitpunkt der Vertragsannahme an ein, weil es für die Frage, ob der Schuldner die Verletzungshandlung wiederholen wird, maßgeblich auf seinen Willen ankommt.
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 82/99

    Weit-Vor-Winter-Schluß-Verkauf; Unterlassungserklärung mit aufschiebender

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2003 - 6 U 104/02
    Erfüllt die Erklärung die zu stellenden strengen Anforderungen (vgl. hierzu z.B. BGH WRP 01, 1179 f - "Weit-Vor-Winter-Schluss-Verkauf"), so führt ihre Abgabe dazu, dass die Wiederholungsgefahr und damit der bis dahin bestehende gesetzliche Unterlassungsanspruch entfallen.
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2003 - 6 U 104/02
    Diese Wirkungen treten nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH a.a.O. und WRP 96, 199 - "Wegfall der Wiederholungsgefahr I"; WRP 96, 284 f - "Wegfall der Wiederholungsgefahr II") regelmäßig sofort und nicht etwa - wie das früher angenommen worden ist (vgl. die Darstellung bei Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 8. Auflage, Kap. 8 RZ 35) - erst vom Zeitpunkt der Vertragsannahme an ein, weil es für die Frage, ob der Schuldner die Verletzungshandlung wiederholen wird, maßgeblich auf seinen Willen ankommt.
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