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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.12.2003 - 6 U 105/03   

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https://dejure.org/2003,6873
OLG Hamm, 18.12.2003 - 6 U 105/03 (https://dejure.org/2003,6873)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.12.2003 - 6 U 105/03 (https://dejure.org/2003,6873)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 6 U 105/03 (https://dejure.org/2003,6873)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines Radfahrers für Folgen des Sturzes eines anderen Radfahrers im Zuge eines Überholvorgangs; Höhe des Haushaltsführungsschadens; Höhe des Schmerzensgeldes bei Kompressionsfraktur des 12. Brustwirbelkörpers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Überholen von Radfahrern untereinander mit zu geringem Seitenabstand und zur Berechnung des Haushaltsschadens

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Umfang der Schadensersatzpflicht bei Verursachung eines Unfalls durch zu dichtes Überholen eines Radfahrers ohne Berührung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 631
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 183/08

    Schätzung des Haushaltsführungsschadens

    Während der Zeit einer stationären Behandlung ist der Haushaltsführungsschaden in einem Ein-Personen-Haushalt naturgemäß deutlich reduziert und beschränkt sich im Allgemeinen auf notwendige Erhaltungsmaßnahmen (vgl. OLG Hamm NZV 2004, 631, 632 ; Jahnke, Der Verdienstausfall im Schadensersatzrecht, 3. Aufl., Kap. 7 A Rn. 12).
  • OLG Karlsruhe, 30.05.2016 - 9 U 115/15

    Haftung bei Fahrradunfall: Pflichten des Radfahrers beim Überholen eines anderen

    Andererseits muss jedoch auch ein überholender Radfahrer berücksichtigen, dass bei dem anderen Radfahrer grundsätzlich mit mehr oder weniger unvermeidlichen Schwankungen zu rechnen ist (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.03.1980 - 3 U 141/79 - zitiert nach Juris; OLG Hamm, NZV 2004, 631).

    Bei Radwegen mit einer begrenzten Breite ist es oft sinnvoll und in der Praxis auch vielfach üblich, erst dann zu überholen, wenn der Überholer sicher ist, dass er vom anderen Radfahrer wahrgenommen wird, und dass dieser sein Fahrverhalten auf den Überholvorgang einrichtet (vgl. zur Verständigung unter Radfahrern vor einem Überholvorgang OLG München, VRS Band 69, 254, 256; OLG Hamm, NZV 2004, 631, 632).

  • OLG München, 21.05.2010 - 10 U 1748/07

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Vermutung der

    Während der Zeit einer stationären Behandlung ist der Haushaltsführungsschaden jedenfalls in einem Ein-Personen-Haushalt naturgemäß deutlich reduziert und beschränkt sich im Allgemeinen auf notwendige Erhaltungsmaßnahmen (BGH VersR 2009, 515, OLG Hamm NZV 2004, 631).
  • KG, 26.02.2018 - 22 U 146/16

    Kollision zweier Fahrradfahrer bei einem Überholvorgang auf einem Fahrradweg:

    Insoweit muss der Überholende zwar berücksichtigen, dass Radfahrer regelmäßig keine eindeutig klare Fahrlinie haben (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Mai 2016, 9 U 115/15, juris Rdn. 20; OLG Hamm, Urteil vom 18. Dezember 2003, 6 U 105/03, juris Rdn. 11; zu Kraftfahrern: 12. Senat, Urteil vom 12. September 212 U 9590/00, juris Rdn. 42).
  • OLG Oldenburg, 20.06.2008 - 11 U 3/08

    Höhe des Haushaltsführungsschadens bei stationärem Aufenthalt einer

    Dann ist die für diesen Zeitaufwand erforderliche Vergütung anhand der Tabelle 5 bei Schulz-Borck/Hofmann zu ermitteln Die Berechnung erfolgt daher nach folgender Formel: Zeitaufwand x Prozentsatz konkrete Beeinträchtigung Haushaltsführung x Nettostundenlohn einer erforderlichen Haushaltshilfe (vgl. auch OLG Oldenburg, ZfS 1989, 340, VersR 1993, 1491, OLG Hamm NZV 2004, 631. OLG Dresden v.10.03.2005 1 U 2154/04. Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 9. Auflage. Rd. 369).
  • OLG Hamm, 22.11.2022 - 7 U 8/22

    Haftung eines Fahrradfahrers wegen Kollision mit einem anderen Radfahrer im Zuge

    Auf die Möglichkeit geringfügiger seitlicher Fahrbewegungen des zu Überholenden einschließlich der aus unterschiedlichen Gründen oft leicht schwankenden Fahrlinie eines Radfahrers muss er sich einstellen (OLG Hamm Urt. v. 18.12.2003 - 6 U 105/03, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe Beschl. v. 30.5.2016 - 9 U 115/15, juris Rn. 25) .

    Daher kann, wer auf schmalem Radweg einen anderen Radfahrer durch Überholen gefährden würde, zur Abgabe eines Klingelzeichens verpflichtet sein, zumal die vorausfahrende Person an gefährlichen Stellen nicht mit Überholversuchen rechnen muss (OLG Hamm Urt. v. 18.12.2003 - 6 U 105/03, juris Rn. 11) .

  • OLG Hamm, 01.06.2012 - 9 U 199/11
    Er beschränkt sich im Allgemeinen auf notwendige Erhaltungsmaßnahmen (vgl. BGH r+s 2009, 362; OLG Hamm NZV 2004, 631).

    Soweit der 6. Zivilsenat des OLG Hamm mit Urteil vom 18.12.2003 (NZV 2004, 631, 632) einen Stundensatz von 8, 00 EUR netto für erstattungsfähig erachtete, hält der Senat diesen Betrag angesichts der Preissteigerungen, die seit 2003 auch im Lohnbereich zu beobachten sind, für nicht mehr zeitgemäß.

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.12.2003 - 6 U 105/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2462
OLG Celle, 11.12.2003 - 6 U 105/03 (https://dejure.org/2003,2462)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.12.2003 - 6 U 105/03 (https://dejure.org/2003,2462)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 6 U 105/03 (https://dejure.org/2003,2462)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen für Mängelbeseitigung; Notwendigkeit des sicheren Anfallens der Aufwendungen; Betrauen einer Person mit einer Reperatur; Einordnung einer Person als Erfüllungsgehilfe

  • Judicialis

    BGB § 635 a.F.; ; BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 278 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Zum Schadensbegriff bei Bauwerksmangel und zu dessen Beseitigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensbegriff bei Bauwerksmangel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelbeseitigung: Wie hoch dürfen Kosten sein? (IBR 2004, 129)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 526
  • MDR 2004, 806 (Ls.)
  • NZBau 2004, 445
  • BauR 2004, 1018
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.2003 - VII ZR 251/02

    Umfang der Mängelbeseitigungskosten; Hotelunterbringung

    Auszug aus OLG Celle, 11.12.2003 - 6 U 105/03
    Einerseits muss auch in diesen Fällen der Besteller in die Lage versetzt werden, mit dem ihm zur Verfügung gestellten Betrag den Mangel ohne Vermögenseinbuße zu beseitigen (BGH, Urt. v. 10. April 2003- VII ZR 251/02, unter II 3).
  • BGH, 27.03.2003 - VII ZR 443/01

    Umfang des Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 11.12.2003 - 6 U 105/03
    Dadurch, dass der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 27. März 2003 (VII ZR 443/01) nach durchgeführter Mängelbehebung den Schaden damit begründet hat, dass der Bauherr den getriebenen Aufwand für erforderlich hätte halten dürfen, obwohl der erkennende Senat den Schaden in einem solchen Falle schlicht in dem getriebenen Aufwand sieht, ist die Einheitlichkeit der Rechtsprechung nicht gefährdet.
  • OLG Düsseldorf, 21.02.1980 - 10 W 99/79

    Zahlung der Urteilssumme; Hebegebühr; Teilweise Verurteilung;

    Auszug aus OLG Celle, 11.12.2003 - 6 U 105/03
    Personen, welche der Geschädigte mit der Reparatur des Schadens betraut, sind insoweit nicht seine Erfüllungsgehilfen (OLG Düsseldorf VersR 1980, 682; PalandtHeinrichs, BGB, 61. Aufl., § 254 RN 66, 67; Müko/Oetker, BGB, 4. Aufl., § 254 RN 142).
  • OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 107/04

    Beseitigung von Baumängeln: Kostentragungsrisiko bei nicht angemessenen

    Dann besteht der Schaden nicht mehr in dem Aufwand, der voraussichtlich entsteht, um das mangelhafte Werk in einen mangelfreien Zustand zu versetzen, sondern in der Einbuße an Geld, die der Bauherr tatsächlich erlitten hat (OLG Celle, NZBau 2004, 445).

    aa) Die von ihm getroffenen Maßnahmen sind solche, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch vorgenommen hätte (vgl. BGH, NZBau 2003, 433, 434; OLG Celle, NZBau 2004, 445; OLG Hamm, NZV 1995, 442, 443; OLG Frankfurt, NJW-RR 1992, 602, 603).

    Personen, welche der Geschädigte mit der Reparatur des Schadens betraut, sind insoweit nicht seine Erfüllungsgehilfen (OLG Celle, NZBau 2004, 445 m. w. N.).

  • OLG Stuttgart, 13.08.2015 - 13 U 28/15

    Deliktische Produkthaftung: Instruktionspflichtverletzung beim Verkauf eines

    Eine andere Betrachtung würde das Recht des Geschädigten, die Schadensbeseitigung - auch wenn der Schädiger von vorn herein bekannt ist - selbst statt vom Schädiger vornehmen zu lassen, dem Sinn des Gesetzes zuwider verkürzen (BGH, NJW 1975, 160; OLG Celle, NJW-RR 2004, 526, Saarländisches Oberlandesgericht, MDR 2012, 581).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2015 - 22 U 157/14

    Voraussetzungen einer Pflicht des Unternehmers zu Hinweisen wegen der Art der

    Ebenso wie im Rahmen von Kostenerstattungsansprüchen gemäß § 637 Abs. 1 BGB ist auch bei Schadensersatzansprüchen auf Erstattung der der Kosten einer - unterstellt - rechtsmäßigen Selbst- bzw. Ersatzvornahme von Mängelbeseitigungsarbeiten ein mitwirkendes Verschulden des Bestellers oder seines Erfüllungsgehilfen (§§ 254, 278 BGB ) zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.1984, VII ZR 50/82, NJW 1984, 1679 ; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.04.2014, 10 O 127/13, IBR 2014, 475; OLG Rostock, Urteil vom 11.06.2009, 3 U 213/08, NZBau 2010, 110 ; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2111 mwN; vgl. auch Vygen/Joussen, Bauvertragsrecht nach VOB und BGB , 5. Auflage 2013, Rn 1371; abweichend in Bezug auf die Pflicht zur Minderung eines bereits eingetretenen Schadens: OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2004, 17 U 107/04, BauR 2005, 879 ; OLG Celle, Urteil vom 11.12.2003, 6 U 105/03, NZBau 2004, 445 ).
  • OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 1 U 395/12

    Entwässerungsplan gehört zur Ausführungsplanung!

    Vielmehr sollte der Architekt F. dem Kläger nur mit Rat und Tat zu Seite zu stehen, damit dieser sicher sein konnte, ein ordnungsgemäß saniertes Haus zu erhalten (OLG Celle, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 6 U 105/03 - NJW-RR 2004, 526 f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Oktober 2004 - 17 U 107/04 - NJW-RR 2005, 248 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 28. Dezember 1990 - 24 U 32/89 - NJW-RR 1992, 602, 603).
  • OLG München, 18.12.2007 - 13 U 3113/07

    Hausverbot als wichtiger Kündigungsgrund?

    Dabei ist der Drittunternehmer nicht Erfüllungsgehilfe des geschädigten Auftraggebers und nicht wie dieser verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten (Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Auflage, § 254 Rn. 55, 56; OLG Celle NJW-RR 2004, 526 = BauR 2004, 1018).
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