Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.10.2005 - 6 U 106/05   

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https://dejure.org/2005,3738
OLG Köln, 21.10.2005 - 6 U 106/05 (https://dejure.org/2005,3738)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.10.2005 - 6 U 106/05 (https://dejure.org/2005,3738)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Oktober 2005 - 6 U 106/05 (https://dejure.org/2005,3738)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG §§ 3, 5, 8 Abs. 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs bei Klagehäufung; Verstoß gegen Wettbewerbsrecht durch Alleinstellungsbehauptung "Bester Preis der Stadt"; Irreführung durch Angebot bei zeitnahem Erscheinen günstigerer Angebote durch Konkurrenzunternehmen

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 5; ; UWG § 8 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 5 § 8 Abs. 4
    Kein rechtsmissbräuchliches Vorgehen gegen Schwestergesellschaft bei irreführender Werbung durch Alleinstellungsbehauptung - "Der beste Preis der Stadt"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Slogan "Der beste Preis der Stadt" wettbewerbswidrig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Werbung mit Slogan "Der Beste Preis der Stadt”

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Slogan "Der beste Preis der Stadt" wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 203
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2005 - 6 U 106/05
    Allerdings sind eine Klage bzw. ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als unzulässig abzuweisen, wenn ihre Erhebung selbst (dazu BGH WRP 2000, 1263 ff. - Neu in Bielefeld I) oder die vorausgegangene Abmahnung (dazu BGH WRP 2002, 320 ff. - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung) rechtsmissbräuchlich sind (BGH WRP 2000, 1263, 1264; WRP 2002, 320, 323).

    Rechtsmissbrauch in diesem Sinne liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde Ziele - wie das Interesse, Gebühren zu erzielen oder den Gegner mit erheblichen Gebühren zu belasten oder generell zu schädigen - verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH WRP 2000, 1263, 1264 - Neu in Bielefeld I).

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2005 - 6 U 106/05
    Allerdings sind eine Klage bzw. ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als unzulässig abzuweisen, wenn ihre Erhebung selbst (dazu BGH WRP 2000, 1263 ff. - Neu in Bielefeld I) oder die vorausgegangene Abmahnung (dazu BGH WRP 2002, 320 ff. - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung) rechtsmissbräuchlich sind (BGH WRP 2000, 1263, 1264; WRP 2002, 320, 323).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 15/98

    Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2005 - 6 U 106/05
    Ein solcher vernünftiger sachlicher Grund kann darin liegen, dass nicht identische, sondern lediglich gleichartige, ähnliche Fälle verfolgt werden, etwa Fälle, die sich durch einen zweigliedrigen Sachverhalt (überregionale Anzeigenwerbung, unterschiedliche Vorratsmengen in einzelnen Filialen) auszeichnen (BGH WRP 2002, 980, 981 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung).
  • OLG Köln, 09.06.1989 - 6 U 246/88
    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2005 - 6 U 106/05
    Ohne Erfolg beruft die Antragsgegnerin sich demgegenüber auf die Entscheidung des Senats GRUR 1990, 131 ff. - "Tiefstpreise", in der der Senat in der Formulierung "Tiefstpreise" nur die Behauptung einer Spitzengruppenstellung gesehen hat.
  • LG Würzburg, 29.07.2004 - 1 IH O 908/04

    "Der beste Preis der Stadt"

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2005 - 6 U 106/05
    So versteht der durchschnittliche Kunde die formulierte Aussage, die durch die Verwendung des Superlativ und die Wahl der Singularform die Einzigartigkeit des Angebots betont (vgl. auch LG Würzburg WRP 2004, 1516, 1517).
  • OLG Hamm, 04.06.2009 - 4 U 19/09

    Irreführende Werbung in Google AdWords

    Sie sehen darin allerdings keine Alleinstellungswerbung wie bei "Der beste Preis der Stadt" oder "Best price in town" (vgl. Senat 4 U 126/05; 4 U 175/06; OLG Köln OLGR 2006, 318).
  • OLG Hamm, 27.05.2010 - 4 U 213/09

    Zur Werbung mit der Garantie einer "24-Stunden-Lieferung" und zur Werbung mit

    Sie sehen darin freilich keine Alleinstellungswerbung wie bei "Der beste Preis der Stadt" oder "Best price in town" (vgl. Senat 4 U 126/05; 4 U 175/06; OLG Köln OLGR 2006, 318) oder "Simply the best" (OLG Hamburg, Urt. v. 10.12.2008, 5 U 129/07).
  • LG München I, 16.07.2008 - 21 O 15035/07

    Wettbewerbsverstoß im Bereich des Glücksspiels: Nichtmitteilung des

    Dagegen kann ein vernünftiger sachlicher Grund für eine Mehrfachverfolgung darin liegen, dass nicht identische, sondern lediglich gleichartige, ähnliche Fälle verfolgt werden (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2006, 203, 204 - " Der beste Preis der Stadt ").
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.11.2006 - 6 U 106/05   

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https://dejure.org/2006,5569
OLG Hamm, 27.11.2006 - 6 U 106/05 (https://dejure.org/2006,5569)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.11.2006 - 6 U 106/05 (https://dejure.org/2006,5569)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. November 2006 - 6 U 106/05 (https://dejure.org/2006,5569)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer

    Namensrechtlicher Unterlassungsanspruch betreffend die Verwendung einer Domain; Persönlicher Schutzbereich des § 12 BGB; Reichweite des Schutzes einer Unternehmensbezeichnung; Interessenverletzung wegen Sperrwirkung

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BGB § 12; ; BGB § 12 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 12 Abs. 2
    Kein namensrechtlicher Anspruch wegen möglicher Verwechslungsgefahr ähnlicher Domain-Bezeichnungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    "Ringlockschuppen.com" - "Ringlokschuppen.com"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 391
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2006 - 6 U 106/05
    In den vom BGH zu § 12 BGB entschiedenen Fällen ergab sich die Interessenverletzung regelmäßig daraus, dass der fragliche Name unter der jeweiligen Top-Level-Domain (hier .com) eben nur einmal vergeben werden kann, so dass die Registrierung der Domain durch jemand anders eine Sperrwirkung erzeugte (BGHZ 149, 191, 198 - shell-de).

    Nichts anderes ergibt sich aus der von der Klägerin auf Bl. 5 der Berufungserwiderung zitierten Passage aus dem Urteil des BGH zur Domain t.de (BGHZ 149, 191, 199).

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 207/01

    weltonline. de

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2006 - 6 U 106/05
    Diese Annahme wird gestützt durch die Entscheidung des BGH zu weltlonline.de (I ZR 207/01 - GRUR 05, 687 = VersR 05, 1151).
  • OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 36/05

    combit/kompit.de

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2006 - 6 U 106/05
    Das kann aber nicht zu einer Interessenverletzung führen, solange nicht der Eindruck entsteht, es handele sich um eine Seite der Klägerin (was dann bedeuten würde, dass die Internetbenutzer den Fehler nicht bemerken und nicht weitersuchen) bzw. eine Seite, die sich mit der Klägerin befasst oder die Ähnlichkeit mit den Dienstleistungen der Klägerin hat (wobei es sich im letzteren Fall um eine kennzeichenrechtliche Streitigkeit handeln würde, vgl. OLG Hamburg MMR 06, 226, 227; combit.de/kompit.de) und zwar in einer Weise, die geschäftsschädigend ist, die also ein schutzwürdiges geschäftliches Interesse verletzt.
  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 65/02

    mho. de

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2006 - 6 U 106/05
    Der aus § 12 BGB abgeleitete namensrechtliche Schutz einer Unternehmensbezeichnung ist auf den Funktionsbereich des betreffenden Unternehmens beschränkt und reicht nur soweit, wie geschäftliche Beeinträchtigungen zu befürchten sind (vgl. BGH I ZR 65/02, GRUR 05, 430).
  • OLG Köln, 10.02.2012 - 6 U 187/11

    "Tippfehlerdomain"; Begriff des Behinderungswettbewerbs

    Damit weicht der Senat nicht von der Entscheidung des OLG Hamm vom 27.11.2006 (6 U 106/05) ab, weil dort ein anderer Sachverhalt zugrundelag.
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - L 6 U 106/05   

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https://dejure.org/2010,59170
LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - L 6 U 106/05 (https://dejure.org/2010,59170)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.03.2010 - L 6 U 106/05 (https://dejure.org/2010,59170)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. März 2010 - L 6 U 106/05 (https://dejure.org/2010,59170)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 29.08.1980 - 8a RU 72/79

    Atemwegserkrankung - Entschädigungsleistung - Hinterbliebene - Schädigende

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - L 6 U 106/05
    Auch wenn sie nicht subjektiv wegen des entstandenen Zwanges aufgegeben worden sein muss (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 RU 33/82 - BSGE 56, 94), muss das Ende der Tätigkeit objektiv durch gesundheitlichen Zwang und die tatsächliche Unterlassung wesentlich durch die Krankheit verursacht worden sein (BSG, Urteil vom 29. August 1980 - 8a RU 72/79 - BSGE 50, 187).
  • BSG, 08.12.1983 - 2 RU 33/82

    Berufsbedingte Hauterkrankung - Aufgabe der beruflichen Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - L 6 U 106/05
    Auch wenn sie nicht subjektiv wegen des entstandenen Zwanges aufgegeben worden sein muss (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 RU 33/82 - BSGE 56, 94), muss das Ende der Tätigkeit objektiv durch gesundheitlichen Zwang und die tatsächliche Unterlassung wesentlich durch die Krankheit verursacht worden sein (BSG, Urteil vom 29. August 1980 - 8a RU 72/79 - BSGE 50, 187).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - L 6 U 106/05
    Dies vorausgeschickt, ist eine Dermatitis mercurialis vor Aufgabe der Tätigkeit des Klägers am 17. Februar 1997, die Prof. Dr. G. für seine Schlussfolgerungen vorausgesetzt hat und von deren Vorliegen sich der Senat volle Überzeugung bilden können müsste (vgl. zu diesem Beweismaßstab BSG, Urteil vom 20. Januar 1987 - 2 RU 27/86 - SozR § 548 Nr. 84; Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 5/05 R - SozR 4-5671 § 6 Nr. 2), nicht ansatzweise nachzuweisen.
  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 48/96

    Anscheinsbeweis bei der Feststellung einer Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - L 6 U 106/05
    Allein hieraus kann jedoch nicht auf eine berufsbedingte Krankheitsent-stehung geschlossen werden (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 48/96 - SGb 1999, 39 ff.; Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 46/03 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 3).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - L 6 U 106/05
    Allein hieraus kann jedoch nicht auf eine berufsbedingte Krankheitsent-stehung geschlossen werden (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 48/96 - SGb 1999, 39 ff.; Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 46/03 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 3).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - L 6 U 106/05
    Gesichtspunkte hierfür sind insbesondere die Art und das Ausmaß der versicherten Einwirkung sowie der konkurrierenden Ursachen, der zeitliche Verlauf und die Krankheitsgeschichte unter Berücksichtigung der aktuellen medizinischen Erkenntnisse sowie ergänzend auch der Schutzzweck der Norm (siehe BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - L 6 U 106/05
    Gesichtspunkte hierfür sind insbesondere die Art und das Ausmaß der versicherten Einwirkung sowie der konkurrierenden Ursachen, der zeitliche Verlauf und die Krankheitsgeschichte unter Berücksichtigung der aktuellen medizinischen Erkenntnisse sowie ergänzend auch der Schutzzweck der Norm (siehe BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 5/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Quasi-Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - L 6 U 106/05
    Dies vorausgeschickt, ist eine Dermatitis mercurialis vor Aufgabe der Tätigkeit des Klägers am 17. Februar 1997, die Prof. Dr. G. für seine Schlussfolgerungen vorausgesetzt hat und von deren Vorliegen sich der Senat volle Überzeugung bilden können müsste (vgl. zu diesem Beweismaßstab BSG, Urteil vom 20. Januar 1987 - 2 RU 27/86 - SozR § 548 Nr. 84; Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 5/05 R - SozR 4-5671 § 6 Nr. 2), nicht ansatzweise nachzuweisen.
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - L 6 U 106/05
    Die näheren Einzelheiten zum Erlass der BKV regelt § 9 Abs. 1 Sätze 2 und 3 sowie Abs. 6 SGB VII. Der Versicherungsfall einer in der Anlage 1 zur BKV aufgelisteten BK setzt voraus, dass die Verrichtung der versicherten Tätigkeit eine belastende berufliche Einwirkung auf die Gesundheit bewirkt (Einwirkungskausalität) und diese Einwirkung die vom jeweiligen BK-Tatbestand erfasste Erkrankung wesentlich verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 9/08 R - juris).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 28.10.2005 - 6 U 106/05   

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https://dejure.org/2005,38626
OLG Oldenburg, 28.10.2005 - 6 U 106/05 (https://dejure.org/2005,38626)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.10.2005 - 6 U 106/05 (https://dejure.org/2005,38626)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2005 - 6 U 106/05 (https://dejure.org/2005,38626)
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