Rechtsprechung
OLG Köln, 21.09.2012 - I-6 U 106/12, 6 U 106/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Unternehmen und Geschäftsführer sind im Zweifel als Gesamtschuldner für eine Vertragsstrafe anzusehen
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Gesamtschuldnerische Haftung von juristischer Person und deren Geschäftsführer für eine Vertragsstrafe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung einer juristischen Person und deren Geschäftsführers als Gesamtschuldner bei Versprechen einer Vertragsstrafe für jeden Fall des Verstoßes gegen eine Unterlassungsverpflichtung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsstrafe des Geschäftsführers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Unterlassungserklärung von juristischer Person und Geschäftsführer - trotzdem nur eine Vertragsstrafe
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Keine doppelte Vertragsstrafe bei Unterlassungserklärungen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Vertragsstrafe des Geschäftsführers
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Geschäftsführer
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Geschäftsführer und juristische Person können als Gesamtschuldner für eine Vertragsstrafe haften
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Vertragsstrafe gegen Unternehmen und Geschäftsführer fällt nur einmal an
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Zuwiderhandlung einer Unterlassungserklärung führt nicht zur Verdoppelung von Vertragsstrafe
- dopatka.eu (Kurzinformation)
Vertragsstrafe: Geschäftsführer muss neben der juristischen Person nicht auch noch zahlen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Geschäftsführer zahlt keine eigene Vertragsstrafe, wenn er für Unternehmen handelt
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.04.2012 - 31 O 693/119
- OLG Köln, 21.09.2012 - I-6 U 106/12, 6 U 106/12
Papierfundstellen
- MDR 2012, 1455
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.05.2014 - I ZR 210/12
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In der Regel ist daher davon auszugehen, dass bei Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafeversprechen durch Gesellschaft und Organ bei einem Verstoß, welcher der Gesellschaft nach § 31 BGB zuzurechnen ist, nur eine Vertragsstrafe anfällt (OLG Köln, WRP 2013, 195, 196;… Köhler in GroßKomm.UWG, 1. Aufl., Vorb. § 13 B Rn. 118; Jestaedt, GRUR 2012, 542, 543).Der Unterlassungsvertrag lässt sich dagegen nicht dahin auslegen, dass sich bei jedem der juristischen Person als Unternehmensträger zurechenbaren Verstoß eines ihrer Organe die Vertragsstrafe verdoppelt (OLG Köln, WRP 2013, 195, 196).
- BGH, 17.07.2014 - I ZR 210/12
Berichtigung eines Urteils wegen offensichtlicher Unrichtigkeit
In der Regel ist daher davon auszugehen, dass bei Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafeversprechen durch Gesellschaft und Organ bei einem Verstoß, welcher der Gesellschaft nach § 31 BGB zuzurechnen ist, nur eine Vertragsstrafe anfällt (OLG Köln, WRP 2013, 195, 196;… Köhler in GroßKomm.UWG, 1. Aufl., Vorb. § 13 B Rn. 118; Jestaedt, WRP 2013, 542, 543).Der Unterlassungsvertrag lässt sich dagegen nicht dahin auslegen, dass sich bei jedem der juristischen Person als Unternehmensträger zurechenbaren Verstoß eines ihrer Organe die Vertragsstrafe verdoppelt (OLG Köln, WRP 2013, 195, 196).