Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 22.12.2016 | OLG Köln, 20.05.2016

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 01.12.2015 - 6 U 107/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,69430
OLG Stuttgart, 01.12.2015 - 6 U 107/15 (https://dejure.org/2015,69430)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.12.2015 - 6 U 107/15 (https://dejure.org/2015,69430)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Dezember 2015 - 6 U 107/15 (https://dejure.org/2015,69430)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 355 Abs 2 S 1 BGB, § 355 Abs 2 S 3 BGB, § 14 BGB-InfoV
    Verbraucherdarlehensvertrag: Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung der Sparda-Bank Baden-Württemberg ist rechtswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehung fehlerhaft - Sparda-Bank Baden-Württemberg ohne Erfolg

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Stuttgart, 12.05.2015 - 25 O 221/14

    Widerrufsbelehrung in Darlehensverträgen der Sparda-Bank Baden-Württemberg

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.12.2015 - 6 U 107/15
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 18.05.2015, Az. 25 O 221/14, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass der Beklagten aus dem am 15.04.2008 abgeschlossenen Darlehensvertrag mit der Nr. DE 546... und den am 25.07.2008 abgeschlossenen Darlehensverträgen mit den Nrn. DE 896... und DE 366... bis zum 11.09.2014 keine höhere Forderung als 282.105,22 Euro zusteht.
  • OLG Köln, 24.02.2016 - 13 U 84/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Zwar ist mit der von der Klägerseite in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Stuttgart vom 01.12.2015 (- 6 U 107/15 -, Anlage K1 zum Schriftsatz vom 25.01.2016, GA 351) davon auszugehen, dass die alternative Formulierung in der Fußnote verschiedene Verständnismöglichkeiten erlaubt.
  • OLG Stuttgart, 24.02.2016 - 6 U 189/15
    Indem in der Belehrung der gesetzliche Tatbestand des § 355 Abs. 2 S.2 BGB in nicht eindeutiger Weise mit dem Umstand verknüpft wird, dass die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt werden kann, wird demnach für den Verbraucher ein Interpretationsspielraum eröffnet, der mit dem Gebot, deutlich zu belehren, nicht zu vereinbaren ist (Senat v. 01.12.2015 - 6 U 107/15).

    Sie beruhen ausschließlich darauf, dass die Beklagte - ohne dass dies erforderlich wäre - die Belehrung zur gesetzlichen Regelfrist gemäß § 355 Abs. 2 S. 1 BGB mit der Nachbelehrung gemäß § 355 Abs. 2 S. 2 BGB verbunden hat (Senat v. 01.12.2015 - 6 U 107/15).

    bb) Daneben entspricht auch die Belehrung zum Beginn der Widerrufsfrist nicht den gesetzlichen Anforderungen (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 01.12.2015 - 6 U 107/15).

  • OLG Frankfurt, 08.02.2017 - 23 U 32/16

    Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag mit in Fußnote genannter alternativer

    Teile der Rechtsprechung bejahen einen Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot (OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.11.2016 - 6 U 50/16, zit. nach juris Rn. 15; Urt. v. 13.05.2016 - 17 U 175/15, zit. nach juris Rn. 16; OLG Frankfurt, Urt. v. 07.09.2016 - 17 U 6/16; OLG Hamm, Urt. v. 18.07.2016 - 31 U 284/15, zit. nach juris Rn. 39 ff. [anhängig beim BGH unter Az. XI ZR 432/16]); OLG Stuttgart, Beschl. v. 15.12.2015 - 6 U 185/15; Urt. v. 01.12.2015 - 6 U 107/15; OLG Zweibrücken, Urt. v. 23.11.2016 - 7 U 62/16, zit. nach juris Rn. 75 ff.).
  • OLG Nürnberg, 24.10.2016 - 14 U 1009/15

    Bei der Beurteilung, ob eine erteilte Widerrufsbelehrung dem Deutlichkeitsgebot

    Soweit die Relevanz der konkreten Vertragsabschlusssituation für die Beurteilung der Fußnote grundsätzlich verneint wird (OLG Stuttgart, Urteil vom 01.12.2015 - 6 U 107/15, Seite 16, unveröffentlicht), folgt der Senat dem aus den unter 1. dargestellten Gründen nicht.
  • LG Essen, 07.09.2017 - 6 O 172/17

    Darlehnswiderruf, Widerrufsbelehrung

    Er hat ausdrücklich den Tenor des vorhergehenden Urteils des OLG Stuttgart "... keine höhere Forderung zusteht als ..." (Urteil vom 01.12.2015 - 6 U 107/15) dahingehend ausgedeutet, dass festgestellt werde, "dass der Beklagten aus den näher bezeichneten Darlehensverträgen ab dem Zugang der Widerrufserklärung vom ... kein Anspruch mehr auf den Vertragszins und die vertragsgemäße Tilgung zustehe".
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.12.2016 - 6 U 107/15   

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https://dejure.org/2016,58274
OLG Hamm, 22.12.2016 - 6 U 107/15 (https://dejure.org/2016,58274)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.12.2016 - 6 U 107/15 (https://dejure.org/2016,58274)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Dezember 2016 - 6 U 107/15 (https://dejure.org/2016,58274)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Übertragung von Verkehrssicherungspflichten aufgrund Sondervereinbarung mit Mieter

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.06.2013 - III ZR 326/12

    Amtshaftung bei Verletzung der Räum- und Streupflicht: Überwiegendes

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2016 - 6 U 107/15
    Da Frau L innerhalb der räumlichen und zeitlichen Grenzen der Räum- und Streupflicht gestürzt ist, spricht zudem ein Anscheinsbeweis dafür, dass es ohne die Pflichtverletzung nicht zu einem Unfall gekommen wäre, dass mithin die Pflichtverletzung ursächlich für das Schadensereignis geworden ist (BGH, Urteil vom 20.06.2013, Az. III ZR 326/12, zitiert nach juris, Tz. 16; Beschluss vom 26.02.2009, Az. III ZR 225/08, Tz. 5).
  • BGH, 26.02.2009 - III ZR 225/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2016 - 6 U 107/15
    Da Frau L innerhalb der räumlichen und zeitlichen Grenzen der Räum- und Streupflicht gestürzt ist, spricht zudem ein Anscheinsbeweis dafür, dass es ohne die Pflichtverletzung nicht zu einem Unfall gekommen wäre, dass mithin die Pflichtverletzung ursächlich für das Schadensereignis geworden ist (BGH, Urteil vom 20.06.2013, Az. III ZR 326/12, zitiert nach juris, Tz. 16; Beschluss vom 26.02.2009, Az. III ZR 225/08, Tz. 5).
  • BGH, 12.06.2012 - VI ZR 138/11

    Glatteisunfall eines Fußgängers: Grenzen der Streupflicht eines

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2016 - 6 U 107/15
    Bei Auftreten von Glätte im Laufe des Tages ist allerdings dem Streupflichtigen ein angemessener Zeitraum zuzubilligen, um die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Glätte zu treffen (BGH, Urteil vom 12.06.2012, Az. VI ZR 138/11, Tz. 10 f., zitiert nach juris, m. w. N.).
  • BGH, 22.01.2008 - VI ZR 126/07

    Einbeziehung Dritter in die Schutzwirkung eines die Streupflicht des Vermieters

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2016 - 6 U 107/15
    Entscheidend für die deliktische Einstandspflicht des Übernehmenden ist nicht die Rechtswirksamkeit des mit dem Primärsicherungspflichtigen geschlossenen Vertrages, sondern dass der in die Verkehrssicherungspflicht Eintretende faktisch die Verkehrssicherung für den Gefahrenbereich übernimmt und im Hinblick hierauf Schutzvorkehrungen durch den primär Verkehrssicherungspflichtigen unterbleiben, weil sich dieser auf das Tätigwerden des Beauftragten verlässt (BGH, Urteil vom 22.01.2008, Az. VI ZR 126/07, NJW 2008, 1440, Tz. 9 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.05.2016 - 6 U 107/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,61585
OLG Köln, 20.05.2016 - 6 U 107/15 (https://dejure.org/2016,61585)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.05.2016 - 6 U 107/15 (https://dejure.org/2016,61585)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 2016 - 6 U 107/15 (https://dejure.org/2016,61585)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.06.1998 - VIII ZR 162/97

    Bezugnahme auf in der ersten Instanz nach der mündlichen Verhandlung zu den Akten

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2016 - 6 U 107/15
    Die Bezugnahme darauf ist in 2. Instanz aber zulässig (BGH NJW-RR 98, 1514), soweit das Gericht und der Gegner Kenntnis von diesen Schriftsätzen erhalten haben.
  • KG, 18.08.2009 - 5 W 95/09

    Abwertende Äußerung eines Apothekers in einem Leserbrief einer Apotheker-Zeitung

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2016 - 6 U 107/15
    Dass dies problematisch ist, hat etwa das Kammergericht Berlin in einem Beschluss vom 18.8.2009 (5 W 95/09 - Rn. 9 f., juris) ausgeführt:.
  • BGH, 10.01.2013 - I ZR 190/11

    Standardisierte Mandatsbearbeitung

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2016 - 6 U 107/15
    Das Merkmal des nunmehr geforderten objektiven Zusammenhangs ist funktional zu verstehen und setzt voraus, dass die Handlung bei objektiver Betrachtung darauf gerichtet ist, durch Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidung der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer den Absatz oder Bezug von Waren oder Dienstleistungen des eigenen oder eines fremden Unternehmens zu fördern (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 10.1.2013 - I ZR 190/11 - Standardisierte Mandatsbearbeitung, m.w.N., juris).
  • BGH, 11.12.2014 - I ZR 113/13

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Vorliegen einer geschäftlichen Handlung bei

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2016 - 6 U 107/15
    Eine derartige Zielsetzung schließt indessen nicht aus, dass die Handlung gleichzeitig dem Ziel der Förderung des Absatzes oder Bezugs dient, wobei es nicht genügt, wenn der Zweck der Förderung eigenen oder fremden Wettbewerbs nicht vollständig hinter anderen Beweggründen zurücktritt (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2014 - I ZR 113/13 - Bezugsquelle für Bachblüten, juris, Rn. 22).
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