Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 29.05.2008 - 6 U 108/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,28189) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 UWG, § 5 Abs 1 UWG, § 5 Abs 2 S 1 Nr 1 UWG, § 5 Abs 2 S 2 UWG
Irreführende Werbung durch Telefondienstanbieter - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Irreführende Werbung durch Telefondienstanbieter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 04.05.2007 - 12 O 181/06
- OLG Frankfurt, 29.05.2008 - 6 U 108/07
- BGH, 22.10.2009 - I ZR 124/08
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09
Leistungspakete im Preisvergleich
Auf die Berufung der Beklagten hatte das Oberlandesgericht (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 29. Mai 2008 - 6 U 108/07, juris) unter Abweisung der Klage mit dem vom Landgericht zugesprochenen Antrag zu 1 e die Beklagte auf den Hilfsantrag der Klägerin verurteilt, es zu unterlassen,. - OLG Frankfurt, 05.02.2009 - 6 U 54/08
Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei Unterlassungsantrag
19 Das zwischen den Parteien geführte Verfahren 3/12 O 181/06 (Landgericht Frankfurt am Main) = 6 U 108/07 (Oberlandesgericht Frankfurt am Main) = I ZR 124/08 (Bundesgerichtshof) sowie das in jenem Verfahren ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 29.5.2008 stehen der Geltendmachung des vorliegenden Klagebegehrens - sei es unter dem Gesichtspunkt der anderweitigen Rechtshängigkeit oder unter demjenigen der materiellen Rechtskraft - nicht entgegen.Die entscheidungserhebliche Frage stellte sich auch in dem vorausgegangenen Verfahren 6 U 108/07.
Ob der Klägerin ein Unterlassungsanspruch entsprechend dem Hilfsantrag zu 1. e) aus dem Verfahren 6 U 108/07 zustünde, ist nicht zu entscheiden.
- OLG München, 29.07.2010 - 29 U 1589/10
Wettbewerbsverstoß: Unterlassener Hinweis auf Ausschluss von Call-by-Call und …
Diese Entscheidung betraf - wie der Streitfall - eine Flatrate, die Telefongespräche ins Ausland und in die Mobilfunknetze nicht umfasste, wie dem ihr zu Grunde liegenden Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 29. Mai 2008 - 6 U 108/07, juris, dort Tz. 57 entnommen werden kann. - OLG München, 15.09.2011 - 29 U 982/11
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines Internet-Dienstleistungsanbieters …
Zudem hat die Beklagte in der angegriffenen Werbung gemäß Anlage K 1 in keiner Weise auf das Festnetzangebot der Klägerin Bezug genommen und auf diese Weise eine entsprechende Verkehrserwartung geweckt; darin unterscheidet sich der Streitfall signifikant von den Sachverhalten, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (GRUR 2011, 846 - Kein T-Anschluss nötig ; MMR 2010, 184 [auch diese Entscheidung betraf einen Fall, in dem unter Bezugnahme auf die Klägerin geworben worden war, wie der Vorentscheidung des OLG Frankfurt, Urt. v. 29. Mai 2008 - 6 U 108/07, juris, dort Tz. 62, entnommen werden kann]) und des Senats (…a.a.O., - Ausschluss von Call-by-Call und Preselection und MMR 2009, 562 - Kein T-Anschluss notwendig ) zu Grunde lagen.
Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2007 - L 6 U 108/07 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.06.2007 - L 6 U 108/07 (https://dejure.org/2007,115278)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Juni 2007 - L 6 U 108/07 (https://dejure.org/2007,115278)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,115278) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung