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   OLG München, 01.12.1983 - 6 U 1082/83   

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https://dejure.org/1983,4909
OLG München, 01.12.1983 - 6 U 1082/83 (https://dejure.org/1983,4909)
OLG München, Entscheidung vom 01.12.1983 - 6 U 1082/83 (https://dejure.org/1983,4909)
OLG München, Entscheidung vom 01. Dezember 1983 - 6 U 1082/83 (https://dejure.org/1983,4909)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung nach übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärtem Verfahren ; Auskunftsanspruch nach Treu und Glauben; Ungewissheit des Auskunftsbegehrenden über das Bestehen oder den Umfang des Rechts in entschuldbarer Weise; Anwendung der so genannten ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Sex- und Pornofilme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 21 O 11996/82
  • OLG München, 01.12.1983 - 6 U 1082/83

Papierfundstellen

  • GRUR 1984, 122
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.06.1955 - I ZR 178/53

    GEMA-Aufschlag

    Auszug aus OLG München, 01.12.1983 - 6 U 1082/83
    Danach wird mit Rücksicht auf das umfassende In- und Auslandsrepertoire der Klägerin - ähnlich wie bei einem Beweis des ersten Anscheins - angenommen, daß die benutzten Musikstücke Werkcharakter besitzen, im Inland urherberrechtlich geschützt sind und zu dem von der Klägerin verwalteten Musikbestand gehören (vgl. dazu BGHZ 17, 376/378 - Betriebsfeiern; BGH GRUR 1961, 97/98 - Sportheim; BGH Schulze BGHZ 107 S. 4 - Tonbänder-Werbung I; OLG Karlsruhe Schulze OLGZ 202 S. 5; Landgericht Berlin GRUR 1955, 552/553).

    Bei dieser Sachlage kann die von der Rechtsprechung anerkannte GEMA-Vermutung, daß die Klägerin bei öffentlichen Aufführungen oder Vorführungen von Musikstücken an den verwendeten Musikstücken urheberrechtliche Nutzungsrechte wahrnimmt (vgl. BGH GRUR 1961, 97/98 - Sportheim; vgl. auch BGHZ 17, 376/378 - Betriebsfeiern) nicht mit den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins begründet werden.

  • BGH, 07.10.1960 - I ZR 17/59

    GEMA als Treuhänderin der Aufführungsrechte des Urhebers - Erlaubnis der GEMA als

    Auszug aus OLG München, 01.12.1983 - 6 U 1082/83
    Danach wird mit Rücksicht auf das umfassende In- und Auslandsrepertoire der Klägerin - ähnlich wie bei einem Beweis des ersten Anscheins - angenommen, daß die benutzten Musikstücke Werkcharakter besitzen, im Inland urherberrechtlich geschützt sind und zu dem von der Klägerin verwalteten Musikbestand gehören (vgl. dazu BGHZ 17, 376/378 - Betriebsfeiern; BGH GRUR 1961, 97/98 - Sportheim; BGH Schulze BGHZ 107 S. 4 - Tonbänder-Werbung I; OLG Karlsruhe Schulze OLGZ 202 S. 5; Landgericht Berlin GRUR 1955, 552/553).

    Bei dieser Sachlage kann die von der Rechtsprechung anerkannte GEMA-Vermutung, daß die Klägerin bei öffentlichen Aufführungen oder Vorführungen von Musikstücken an den verwendeten Musikstücken urheberrechtliche Nutzungsrechte wahrnimmt (vgl. BGH GRUR 1961, 97/98 - Sportheim; vgl. auch BGHZ 17, 376/378 - Betriebsfeiern) nicht mit den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins begründet werden.

  • OLG München, 19.05.1983 - 6 U 3773/82

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Urheberrechtsverletzung;

    Auszug aus OLG München, 01.12.1983 - 6 U 1082/83
    Die Musikverwerter werden durch diese Erleichterung der Rechtswahrnehmung der Klägerin nicht unbillig belastet, da sie ohnehin verpflichtet sind, sich genauestens über die Rechtslage zu vergewissern und sich dabei nicht allein auf Zusicherungen ihrer Vertragspartner verlassen dürfen (OLG München GRUR 1983, 571 - Spielfilm-Videogramme; vgl. auch OLG Köln GRUR 1983, 568/570 - Video-Kopieranstalt, jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 24.06.1983 - 6 U 11/83

    Video-Kopieranstalt

    Auszug aus OLG München, 01.12.1983 - 6 U 1082/83
    Die Musikverwerter werden durch diese Erleichterung der Rechtswahrnehmung der Klägerin nicht unbillig belastet, da sie ohnehin verpflichtet sind, sich genauestens über die Rechtslage zu vergewissern und sich dabei nicht allein auf Zusicherungen ihrer Vertragspartner verlassen dürfen (OLG München GRUR 1983, 571 - Spielfilm-Videogramme; vgl. auch OLG Köln GRUR 1983, 568/570 - Video-Kopieranstalt, jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 14.11.1977 - 7 W 26/77
    Auszug aus OLG München, 01.12.1983 - 6 U 1082/83
    Zum Teil folgt dies daraus, daß der Klageantrag von Anfang an unbegründet war (vgl. dazu oben II 2 b), zum Teil hat die Klägerin die Kosten des Berufungsverfahrens deswegen zu tragen, weil sie den Rechtsstreit trotz der Erledigung der Hauptsache durch eine in erster Instanz erteilte Auskunft des Beklagten weiter betrieben hat und die Berufung des Beklagten deshalb auch insoweit ohne die übereinstimmende Erledigterklärung der Parteien Erfolg gehabt hätte (vgl. OLG Köln MDR 1979, 408 [OLG Köln 14.11.1977 - 7 W 26/77] ).
  • BGH, 19.02.1982 - V ZR 234/81

    Auskunftsanspruch - Vertrag zugunsten Dritter - Tod des Versprechensempfängers -

    Auszug aus OLG München, 01.12.1983 - 6 U 1082/83
    Nach ständiger Rechtsprechung kann gemäß § 242 BGB ein Auskunftsanspruch zuerkannt werden, wenn sich aus den Besonderheiten der zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen ergibt, daß der Auskunftsbegehrende in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete unschwer in der Lage ist, Auskunft zu erteilen (BGH NJW 1982, 1807 f. m.w.Nachw.).
  • LG Berlin, 10.03.1955 - 17 O 15/55
    Auszug aus OLG München, 01.12.1983 - 6 U 1082/83
    Danach wird mit Rücksicht auf das umfassende In- und Auslandsrepertoire der Klägerin - ähnlich wie bei einem Beweis des ersten Anscheins - angenommen, daß die benutzten Musikstücke Werkcharakter besitzen, im Inland urherberrechtlich geschützt sind und zu dem von der Klägerin verwalteten Musikbestand gehören (vgl. dazu BGHZ 17, 376/378 - Betriebsfeiern; BGH GRUR 1961, 97/98 - Sportheim; BGH Schulze BGHZ 107 S. 4 - Tonbänder-Werbung I; OLG Karlsruhe Schulze OLGZ 202 S. 5; Landgericht Berlin GRUR 1955, 552/553).
  • OLG Hamm, 13.01.1983 - 4 U 97/82

    Musikuntermalung bei Pornokasetten

    Auszug aus OLG München, 01.12.1983 - 6 U 1082/83
    Die Frage, ob diese sog. GEMA-Vermutung auch im Fall - der öffentlichen Vorführung von Sex- und Pornofilmen anzuwenden ist, wird allerdings in der Rechtsprechung bisher nicht einheitlich beurteilt (bejahend: OLG Karlsruhe Schulze OLGZ Nr. 202 S. 5; Landgericht Berlin Schulze LGZ 164 S. 3 f. - OLG Frankfurt Film und Recht 1983, 447/448; OLG Köln, Urteil vom 10.4.1981 - 6 U 160/80 - S. 4; LG Berlin, Urteil vom 8.4.1982 - 16 O 592/80 - S. 7; ablehnend: OLG Hamm GRUR 1983, 575 ff. - Musikuntermalung bei Pornokassetten).
  • BGH, 26.04.1966 - VI ZR 221/64

    Ausgleichspflicht von Fahrer und Halter desselben Kraftfahrzeugs gegenüber einem

    Auszug aus OLG München, 01.12.1983 - 6 U 1082/83
    Der Beweis des ersten Anscheins bezieht sich insbesondere auf den Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs und des Verschuldens; er gründet sich auf die Anwendung von Erfahrungssätzen über typische Geschehensabläufe (vgl. dazu BGH NJW 1966, 1262/1264; vgl. zum Anscheinsbeweis neuerdings Musielak, Die Grundlagen der Beweislast im Zivilprozeß, 1975, S. 83 ff.; Kur, Beweislast und Beweisführung im Wettbewerbsprozeß, 1981, S. 85 ff.; Greger VersR 1980, 1091 ff.).
  • OLG Frankfurt, 09.10.1969 - 6 U 10/69
    Auszug aus OLG München, 01.12.1983 - 6 U 1082/83
    Eine Notwendigkeit, bei der Kostenentscheidung auch über die im landgerichtlichen Verfahren entstandenen Kosten zu entscheiden, soweit sie den nunmehr in der Berufungsinstanz erledigten Teil des Rechtsstreits betreffen, besteht nicht (vgl. dazu OLG Frankfurt, NJW 1970, 334/335; a.A., Thomas-Putzo, ZPO, 12. Aufl. 1982, § 91 a Anm. 6 b cc).
  • BGH, 13.06.1985 - I ZR 35/83

    GEMA-Vermutung II; Geltung der GEMA-Vermutung für die musikalische Vertonung

    Auch die bisherige Rechtsprechung hat bislang ganz überwiegend angenommen, daß die GEMA-Vermutung hinsichtlich der bei pornographischen Filmen verwendeten Musik anzuwenden ist (vgl. OLG Karlsruhe in Schulze OLGZ Nr. 202; OLG Köln in Schulze OLGZ Nr. 241; OLG Frankfurt FuR 1983, 447, 448; OLG München GRUR 1984, 122, 123; LG Berlin in Schulze LGZ Nr. 164 und 175; LG Karlsruhe in Schulze LGZ Nr. 171; LG Frankfurt in Schulze LGZ Nr. 187 und 189; LG Köln in Schulze LGZ Nr. 188).
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