Weitere Entscheidung unten: OLG München, 16.02.2012

Rechtsprechung
   OLG München, 25.08.2016 - 6 U 1092/11   

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https://dejure.org/2016,29022
OLG München, 25.08.2016 - 6 U 1092/11 (https://dejure.org/2016,29022)
OLG München, Entscheidung vom 25.08.2016 - 6 U 1092/11 (https://dejure.org/2016,29022)
OLG München, Entscheidung vom 25. August 2016 - 6 U 1092/11 (https://dejure.org/2016,29022)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Zustimmung des Berechtigten zur erstmaligen öffentlichen Zugänglichmachung eines schutzfähigen Werks

  • kanzlei.biz

    Kein Eingriff in Nutzungsrecht durch "framenden" Link bei Zustimmung zu erstmaliger Zugänglichmachung eines geschützten Werks

  • rewis.io

    Die Realität III

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG §§ 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 2, 19a, 97
    Rechtsfolgen der Zustimmung des Berechtigten zur erstmaligen öffentlichen Zugänglichmachung eines schutzfähigen Werks

  • rechtsportal.de

    UrhG §§ 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 2, 19a, 97
    Rechtsfolgen der Zustimmung des Berechtigten zur erstmaligen öffentlichen Zugänglichmachung eines schutzfähigen Werks

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Realität III

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    "Framing" verletzt keine Urheberrechte

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung wegen Wiedergabe eines Videos im Wege des so genannten Framings

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2016, 1300
  • GRUR-RR 2016, 495
  • MMR 2017, 554
  • K&R 2016, 758
  • ZUM 2016, 993
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 11/16

    Keine Urheberrechtsverletzung bei der Bildersuche durch Suchmaschinen

    Die Frage, ob der Rechtsinhaber der öffentlichen Wiedergabe des geschützten Werks zugestimmt hat, betrifft ein Tatbestandsmerkmal, das einen Eingriff in sein Ausschließlichkeitsrecht verhindert (vgl. BGHZ 185, 291 Rn. 28 - Vorschaubilder I; Fuchs/Farkas, ZUM 2016, 370, 372; Leistner in Schricker/Loewenheim aaO § 97 UrhG Rn. 25; aA OLG München, WRP 2016, 1415 Rn. 26; vgl. auch Rauer/Ettig, WRP 2016, 1319 Rn. 18).
  • OLG Hamburg, 28.02.2019 - 5 U 146/16

    Darlegungslast eines Softwareentwicklers bei Bearbeiterurheberrechten an Software

    (3) Ausgehend von diesen Fragestellungen gibt es keinen Grund, hier von dem Grundsatz (vgl. auch OLG München GRUR-RR 2016, 495, 497 Rn. 32 - Die Realität III) abzuweichen, dass derjenige, der einen Anspruch geltend macht, die Darlegungs- und Beweislast für alle Tatsachen trägt, aus denen sich sein Anspruch herleitet; der Anspruchsgegner hat demgegenüber die rechtsvernichtenden, rechtshindernden und rechtshemmenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen (vgl. Wimmers in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 5. Aufl., § 97 Rn. 349).
  • VG Schwerin, 04.05.2022 - 4 A 3080/15

    Bemessung und Steuerschuldner der Übernachtungssteuer; Satzungsbekanntmachung im

    Die Kammer hat sich im Hinblick auf die Frage nach Gestalt und Inhalt der hier in Betracht kommenden Internetseiten (Startseite der Landeshauptstadt Schwerin ohne und mit Einbeziehung eines weiterführenden Links) der sog. Wayback Machine bedient (vgl. insoweit zur Frage des Beweiswertes auch BPatG München, Beschluss vom 28. August 2018 - 29 W (pat) 571/17 -, juris Rn. 27; EuG, Urteil vom 20.10.2021, T-823/19, juris Rn. 56; OLG München, Urteil vom 25. August 2016 - 6 U 1092/11 -, juris Rn. 28).
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Rechtsprechung
   OLG München, 16.02.2012 - 6 U 1092/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19959
OLG München, 16.02.2012 - 6 U 1092/11 (https://dejure.org/2012,19959)
OLG München, Entscheidung vom 16.02.2012 - 6 U 1092/11 (https://dejure.org/2012,19959)
OLG München, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 6 U 1092/11 (https://dejure.org/2012,19959)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "Framing" stellt eventuell eine Urheberrechtsverletzung dar

  • new-media-law.net (Kurzinformation)

    Framende Links stellen keine Urheberrechtsverletzung dar

  • new-media-law.net (Kurzinformation)

    Framende Links stellen keine Urheberrechtsverletzung dar

  • urheberrecht.org (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlung: »›Framing‹ stellt möglicherweise Urheberrechtsverletzung dar«

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 09.07.2015 - I ZR 46/12

    Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing"

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen und die Kosten des übereinstimmend für erledigt erklärten Teils der Klage hälftig zwischen den Parteien verteilt (OLG München, ZUM-RD 2013, 398).
  • LG München I, 30.06.2015 - 33 O 9639/14

    Urheberrechtliche Haftung der Betreiberin einer Plattform für Videoclips -

    Erforderlich ist also eine eigene Nutzungshandlung (vgl. BGH GRUR 2013, 818 - Die Realität, vorgehend OLG München, Urteil vom 16.02.2012, Az.: 6 U 1092/11 unter Verweis auf v. Ungern-Sternberg in: Schricker/Loewenheim, UrhG, 4. Auflage, § 19 a Rdnr. 46).
  • LG München I, 09.10.2015 - 21 O 1173/15

    Urheberrechtsverstoß - Unbefugte Vervielfältigung und öffentliches

    Dies setzt voraus, dass sich die dazu benutzte Vervielfältigung des Werkes in der Zugriffssphäre des Vorhaltenden befindet (vgl. OLG München, Urteil vom 16.02.2012, Az.: 6 U 1092/11 unter Verweis auf BGH NJW 2010, 2731 - Vorschaubilder, BGH GRUR 2009, 845 - Internet-Videorecorder und BGH GRUR 2009, 864 - CAD-Software sowie v. Ungern-Sternberg in: Schricker/Loewenheim, UrhG, 4. Auflage, § 19a Rdnr. 42 f. und OLG Köln ZUM-RD 2013, 8 - Kirschkerne).

    Der Tatbestand einer urheberrechtlichen Nutzungshandlung wird nur durch die Vornahme der Nutzungshandlung selbst erfüllt, nicht dadurch, dass deren Merkmale vorgetäuscht werden (so OLG München, Urteil vom 16.02.2012, Az.: 6 U 1092/11 unter Verweis auf v. Ungern-Sternberg in: Schricker/Loewenheim, UrhG, 4. Auflage, § 19a, Rdnr. 46).

    Auf die konkreten Unterschiede zur Entscheidung des OLG München, Urteil vom 16.02.2012, Az.: 6 U 1092/11 hat das OLG Köln auch ausdrücklich hingewiesen.

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