Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 04.06.2010

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.07.2010 - 6 U 11/10   

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https://dejure.org/2010,8156
OLG Frankfurt, 29.07.2010 - 6 U 11/10 (https://dejure.org/2010,8156)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.07.2010 - 6 U 11/10 (https://dejure.org/2010,8156)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - 6 U 11/10 (https://dejure.org/2010,8156)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 5 UWG
    Täuschende Werbung ist wettbewerbswidrig, auch wenn nur wenige darauf hereinfallen / Branchenbucheintrag

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 UWG
    Irreführungsquote bei auf Täuschung angelegter Werbung; "TCM-Antrag"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit einer auf Täuschung angelegten Werbung; Auswechslung des Streitgegenstands im Berufungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 Abs. 1; UWG § 5; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1
    Wettbewerbswidrigkeit einer auf Täuschung angelegten Werbung; Auswechslung des Streitgegenstands im Berufungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Werbung mit täuschendem Branchenverzeichnis wettbewerbswidrige Handlung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Täuschung durch Zusendung eines Branchenverzeichnisses Wettbewerbsverstoß

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eintrag ins Online-Branchenbuch darf nicht durch List erschlichen werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eintrag ins Online-Branchenbuch darf nicht durch List erschlichen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 145
  • GRUR-RR 2012, 184 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 26.03.2009 - 6 U 242/08

    Irreführende Werbung: Irreführungsgefahr bei Täuschung eines nur geringen Teils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2010 - 6 U 11/10
    (Hauptsacheverfahren zu 6 U 242/08).

    Zur Auswechslung des Streitgegenstands bei einem "TCM-Antrag" im Berufungsverfahren (Hauptsacheverfahren zu 6 U 242/08).

    Die zulässige Berufung hat (wie bereits im vorausgegangenen Eilverfahren, vgl. Senatsurteil vom 26.3.2009 - 6 U 242/08) in der Sache keinen Erfolg.

    Das Fehlen einer solchen Anpreisung, die bei einem werblichen Erstkontakt zu erwarten wäre, ist umso bemerkenswerter, als - wie die Beklagten im vorausgegangenen Eilverfahren selbst vorgetragen haben (vgl. Senatsurteil vom 26.3.2009 - 6 U 242/08, S. 8) - im Internet unzählige Branchenverzeichnisse existieren und dies den angesprochenen Verkehrskreisen auch bekannt ist.

  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 30/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung der für ein Abschlussschreiben entstandenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2010 - 6 U 11/10
    Der vom Landgericht zugesprochene Anspruch auf Erstattung der Kosten für das Abschlussschreiben steht der Klägerin nach den Grundsätzen über die Geschäftsführung ohne Auftrag (vgl. BGH, Urteil vom 4.2.2010 - I ZR 30/08, Tz.26) ebenfalls zu.
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01

    Mindestverzinsung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2010 - 6 U 11/10
    Auch dies kann bei der Beurteilung der situationsadäquaten Aufmerksamkeit, auf die es im Rahmen der Prüfung des § 5 UWG entscheidend ankommt (vgl. BGH GRUR 2004, 162, 163 - Mindestverzinsung - m.w.N.), nicht unberücksichtigt bleiben.
  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2010 - 6 U 11/10
    So ist bei der Verwendung einer objektiv falschen Tatsachenbehauptung ohne vernünftigen Grund ("dreiste Lüge") regelmäßig selbst dann von der Irreführung eines ausreichenden Teils des Verkehrs auszugehen, wenn der größte Teil der Werbeadressaten die Unrichtigkeit dieser Behauptung erkennt (vgl. BGH GRUR 2001, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2005 - 20 U 130/04

    Lauterkeit eines ähnlich einer Rechnung gestalteten Schreibens zur Werbung für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2010 - 6 U 11/10
    In gleicher Weise kann nach Auffassung des erkennenden Senats auch bei anderen Werbeäußerungen bereits eine eher geringe Irreführungsquote für den Tatbestand des § 5 UWG ausreichen, wenn die Werbung gezielt darauf angelegt ist, einen bestimmten - und sei es auch kleinen - Teil des Verkehrs zu täuschen (im Ergebnis ebenso - allerdings unter Rückgriff auf die wettbewerbsrechtliche Generalklausel - OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.2.2005 - I-20 U 130/04; Bl. 75 ff. d.A.).
  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2010 - 6 U 11/10
    Ein solcher Unterlassungsantrag ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 01, 453 - TCM-Zentrum, Rdz. 30) schon dann in vollem Umfang begründet, wenn die Verletzungshandlung nur einen der gerügten Wettbewerbsverstöße enthält; auf die Frage, ob die beanstandete Verletzungshandlung auch im Übrigen wettbewerbswidrig ist, kommt es dann nicht mehr an.
  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten ist erfolglos geblieben (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2011, 145).
  • OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 6 U 110/14

    AGB-Inhaltskontrolle: Unangemessene Benachteilungung durch

    Diese Wahlrecht besteht auch für das Berufungsgericht unabhängig davon, wie das Landgericht ein etwa ausgesprochenes Verbot begründet hat (vgl. Senat GRUR-RR 2011, 145, Tz. 11).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2015 - 15 U 70/14

    Wettbewerbswidrigkeit der unvollständigen Angabe der Inhaltsstoffe bei einem

    Feste Prozentsätze gelten insoweit nicht (BGH GRUR 2012, 1053 - Marktführer Sport; BGH GRUR 2004, 162 - Mindestverzinsung; OLG Köln GRUR-RR 2014, 303 - Feuchtigkeitsspende; OLG Frankfurt GRUR-RR 2011, 145; Ohly/Sosnitza/Sosnitza, UWG, 6. Aufl., § 5 Rn. 148 f.; Harte/Henning/Dreyer, UWG, 3. Aufl., § 5 B. Rn. 9 ff.), weshalb es auch stets eine Frage des Einzelfalls ist, ob und wenn ja welche Irreführungsquote mit welchen Mitteln festzustellen ist.
  • OLG München, 29.09.2011 - 29 U 1747/11

    Wettbewerbsrechtliche, deliktische und/oder kennzeichenrechtliche Haftung eines

    Denn das OLG Frankfurt a. Main hat durch Urteil vom 29. Juli 2010 - wie entsprechend schon im vorangegangenen Verfügungsverfahren (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 26. März 2009, MMR 2009, 553 = Anlage AG 8) - in Bezug auf das geschäftliche Verhalten der Antragstellerin (im dortigen Verfahren: "Beklagte zu 1") Folgendes ausgeführt (zitiert nach GRUR-RR 2011, 145 f. = Anlage EVK 49):.
  • OLG München, 22.12.2011 - 29 U 3463/11

    Unlauterer Wettbewerb: Sittenwidrigkeit des Abkaufs eines titulierten

    Die Antragstellerin hatte für ihr Angebot mit einem Formular Eintragungsantrag geworben, welches das Oberlandesgericht Frankfurt - zunächst in einem Verfügungsverfahren, sodann im Hauptsacheverfahren (vgl. GRUR-RR 2011, 145 f - TCM-Antrag , bestätigt durch BGH, Urt. v. 30. Juni 2011 - I ZR 157/10 - Branchenbuch Berg , juris) - als irreführend und unlauter ansah, weil es den unzutreffenden Eindruck erweckte, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Formulars werde lediglich eine Aktualisierung der Eintragungsdaten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.06.2010 - I-6 U 11/10   

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https://dejure.org/2010,4662
OLG Köln, 04.06.2010 - I-6 U 11/10 (https://dejure.org/2010,4662)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.06.2010 - I-6 U 11/10 (https://dejure.org/2010,4662)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Juni 2010 - I-6 U 11/10 (https://dejure.org/2010,4662)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • aufrecht.de

    Unzulässigkeit von Werbung mit Kopplungsangeboten ohne deutliche Auszeichnung aller Preisbestandteile "LIGA TOTAL"

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit eines Koppelungsangebots zum Empfang der Bundesligaspiele live über einen DSL-Anschluss

  • kanzlei.biz

    Werbung mit Kopplungsangebot muss explizit gekennzeichnet sein

  • info-it-recht.de

    Irreführung mit gekoppelter Werbung bei Nichthinweis auf alle Preisbestandteile (LIGA-TOTAL)

  • rechtsportal.de

    UWG § 3; UWG § 5
    Wettbewerbswidrigkeit eines Koppelungsangebots zum Empfang der Bundesligaspiele live über einen DSL-Anschluss

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 ; UWG § 5
    Wettbewerbswidrigkeit eines Koppelungsangebots zum Empfang der Bundesligaspiele live über einen DSL-Anschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Filesharing - Störereigenschaft des Betreibers

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Telekom-Werbung für "LIGA total!" irreführend - Günstiges Fußball-Angebot war ans Produkt "Entertain" gekoppelt - das wurde nicht deutlich

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Preisbestandteile in Werbung müssen deutlich erkennbar sein

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Preis-Kopplungsangebot in Werbung muss kenntlich gemacht werden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

    Auszug aus OLG Köln, 04.06.2010 - 6 U 11/10
    1.) Der Begriff der Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG ist nach ständiger Rechtsprechung weit auszulegen (vgl. BGH WRP 2007, 778, Rz. 17 -"Sammelmitgliedschaft V"; BGH GRUR 2007, 809, Rz. 14 -"Krankenhauswerbung").

    In der Entscheidung "Krankenhauswerbung" (GRUR 07, 809, Rz. 14) hat der BGH ausdrücklich formuliert, es sei nicht maßgeblich, ob das in jenem Verfahren streitbefangene Klinikum der Beklagten gerade bei den Waren oder Dienstleistungen, die mit den beanstandeten Wettbewerbsmaßnahmen beworben worden seien, mit den Unternehmen im Wettbewerb stehe, die Mitglieder des (gestützt auf § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG) klagenden Verbandes seien.

    Erheblich im Sinne der Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des BGH (WRP 07, 778, Rz. 18 -"Sammelmitgliedschaft V"; GRUR 07, 809, Rz. 15 -"Krankenhauswerbung") die Zahl der Mitglieder des Verbandes auf dem einschlägigen Markt dann, wenn diese Mitglieder als Unternehmer, bezogen auf den maßgeblichen Markt in der Weise repräsentativ sind, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann.

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

    Auszug aus OLG Köln, 04.06.2010 - 6 U 11/10
    1.) Der Begriff der Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG ist nach ständiger Rechtsprechung weit auszulegen (vgl. BGH WRP 2007, 778, Rz. 17 -"Sammelmitgliedschaft V"; BGH GRUR 2007, 809, Rz. 14 -"Krankenhauswerbung").

    Erheblich im Sinne der Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des BGH (WRP 07, 778, Rz. 18 -"Sammelmitgliedschaft V"; GRUR 07, 809, Rz. 15 -"Krankenhauswerbung") die Zahl der Mitglieder des Verbandes auf dem einschlägigen Markt dann, wenn diese Mitglieder als Unternehmer, bezogen auf den maßgeblichen Markt in der Weise repräsentativ sind, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann.

  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03

    Sammelmitgliedschaft IV

    Auszug aus OLG Köln, 04.06.2010 - 6 U 11/10
    Wie der BGH mehrfach entschieden hat (a.a.O. "Sammelmitgliedschaft V" sowie GRUR 2006, 778, Rz. 19 -"Sammelmitgliedschaft IV"), ist, wenn - wie hier - die Werbung für ein Produkt beanstandet wird, nicht das Gesamtsortiment des in Anspruch Genommenen maßgeblich, sondern grundsätzlich auf den Branchenbereich, dem die beanstandete Wettbewerbsmaßnahme zuzurechnen ist, und angrenzende Branchen abzustellen.
  • OLG Nürnberg, 03.01.1995 - 3 U 1258/94

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche gegen den Vertreiber von

    Auszug aus OLG Köln, 04.06.2010 - 6 U 11/10
    Ist der Markt eng und sind dementsprechend nur wenige Mitbewerber vorhanden, so können auch zwei oder sogar nur ein Unternehmen als Mitglied ausreichen (vgl. OLG Nürnberg, GRUR 95, 279, 283 - "Bauträgerwerbung").
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus OLG Köln, 04.06.2010 - 6 U 11/10
    Für Koppelungsangebote hat der BGH in der von dem Antragsteller zu Recht angeführten Entscheidung "Aktivierungskosten II" (GRUR 2006, 164) ausgeführt, dass die Werbung - neben einem angenommenen Verstoß gegen § 1 Abs. 6 PAngV - irreführend sei, wenn für einen Bestandteil des Koppelungsangebotes mit einem besonders günstigen Preis geworben werde, ohne dass der Preis für den anderen Bestandteil des Angebots in der Werbung "deutlich kenntlich" gemacht werde.
  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 72/02

    Sammelmitgliedschaft II

    Auszug aus OLG Köln, 04.06.2010 - 6 U 11/10
    Nach der Interessenlage ist zugrundezulegen, dass die RTL-Gruppe - was die Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung auch nicht bezweifelt hat - mit dem Vorgehen gegen die Antragsgegnerin als unmittelbare Wettbewerberin einverstanden ist (vgl. zu diesem Erfordernis BGH WRP 05, 742 ff - "Sammelmitgliedschaft II").
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