Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 30.01.2017

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.09.2016 - 6 U 110/16   

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https://dejure.org/2016,37011
OLG Frankfurt, 29.09.2016 - 6 U 110/16 (https://dejure.org/2016,37011)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.09.2016 - 6 U 110/16 (https://dejure.org/2016,37011)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. September 2016 - 6 U 110/16 (https://dejure.org/2016,37011)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5a UWG
    Verbotsbefugnis des Gerichts bei einem gegen die konkrete Verletzungsform gerichteten Unterlassungsantrag; Informationspflichten bei Angebot eines Produktschlüssel zum Herunterladen eines Computerprogramms

  • damm-legal.de

    Geht das Gericht mit seinem Verbotstenor über die konkrete Verletzungsform hinaus, kann sich der Unterlassungsgläubiger dies später nicht zu eigen machen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbotsbefugnis des Gerichts bei einem gegen die konkrete Verletzungsform gerichteten Unterlassungsantrag; Informationspflichten bei Angebot eines Produktschlüssel zum Herunterladen eines Computerprogramms

  • kanzlei.biz

    Dringlichkeit bei einer gebrauchten Software

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5a
    Wettbewerb; Produktschlüssel; Eilverfahren; Verfügungsgrund; Streitgegenstand

  • rechtsportal.de

    UWG § 5a
    Rechtsfolgen der Zugrundelegung eines vom Antragsteller nicht vorgetragenen Sachverhalts im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wegen wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Informationspflichten bei Angebot eines Software-Produktschlüssels und Verbotsbefugnis des Gerichts bei einem gegen die konkrete Verletzungsform gerichteten Unterlassungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Geht das Gericht mit seinem Verbotstenor über die konkrete Verletzungsform hinaus, kann sich der Unterlassungsgläubiger dies später nicht zu eigen machen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Gerichtliche Verbotsbefugnis auf Beanstandungen des Klägers beschränkt

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    IT-Recht: Darlegungslast beim Vorgehen gegen Handel mit Product Keys

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ohne Beanstandung kein Verbot der konkreten Verletzungsform

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2017, 364
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.12.2014 - I ZR 8/13

    UsedSoft III

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2016 - 6 U 110/16
    Die Frage, ob das Angebot eines Produktschlüssels, mit dessen Hilfe ein Computerprogramm von der Internetseite des Rechteinhabers heruntergeladen werden kann, im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2015, 772 [BGH 11.12.2014 - I ZR 8/13] - UsedSoft III, Tz. 64) Informationen darüber enthalten muss, wie die Rechte zur bestimmungsgemäßen Benutzung des Programms ausgestaltet sind, stellt sich nur dann, wenn die Nennung des Produktschlüssels der unkörperlichen Weitergabe eines bereits existierenden Vervielfältigungsstücks mit den sich daraus ergebenden Anforderungen an die urheberrechtliche Zulässigkeit dient (im Streitfall verneint).

    Der Antragsteller macht geltend, dass das beanstandete Angebot eines Produktschlüssels für ein Computerprogramm sich auf "gebrauchte Software" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2015, 1108 [BGH 19.03.2015 - I ZR 4 /14] - Green-IT; GRUR 2015, 772 [BGH 11.12.2014 - I ZR 8/13] - UsedSoft III; GRUR 2014, 264 - UsedSoft II) und des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. GRUR 2012, 904 - UsedSoft/Oracle) bezieht.

  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 4/14

    ZPO § 524; UrhG § 69 Nr. 3 Satz 2, § 69d Abs. 1; EGV 207/2009 Art. 13 Abs. 2

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2016 - 6 U 110/16
    Der Antragsteller macht geltend, dass das beanstandete Angebot eines Produktschlüssels für ein Computerprogramm sich auf "gebrauchte Software" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2015, 1108 [BGH 19.03.2015 - I ZR 4 /14] - Green-IT; GRUR 2015, 772 [BGH 11.12.2014 - I ZR 8/13] - UsedSoft III; GRUR 2014, 264 - UsedSoft II) und des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. GRUR 2012, 904 - UsedSoft/Oracle) bezieht.
  • OLG Frankfurt, 04.04.2013 - 6 W 85/12

    Streitgegenstand bei gegen die konkrete Verletzungsform gerichtetem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2016 - 6 U 110/16
    Denn auch dann kann das Verbot der konkreten Verletzungsform nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. WRP 2014, 1482, juris-Tz. 3; GRUR-RR 2013, 302 - Zählrate, juris-Tz. 5) wegen des Grundsatzes der Dispositionsmaxime nur auf solche Beanstandungen gestützt werden, auf die der Kläger oder Antragsteller sich im Verfahren berufen hat.
  • OLG Hamburg, 16.06.2016 - 5 W 36/16

    Wettbewerbsverstoß: Unlauterkeit des Angebots von Gebrauchtsoftware

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2016 - 6 U 110/16
    Dies wirft die Frage auf, wann eine solche Information erfolgen muss, welchen Inhalt sie konkret haben muss und ob in ihrer Vorenthaltung eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne von § 5a II UWG liegt (vgl. hierzu OLG Hamburg, Beschl. v. 16.6.2016 - 5 W 36/16).
  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 129/08

    Zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2016 - 6 U 110/16
    Der Antragsteller macht geltend, dass das beanstandete Angebot eines Produktschlüssels für ein Computerprogramm sich auf "gebrauchte Software" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2015, 1108 [BGH 19.03.2015 - I ZR 4 /14] - Green-IT; GRUR 2015, 772 [BGH 11.12.2014 - I ZR 8/13] - UsedSoft III; GRUR 2014, 264 - UsedSoft II) und des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. GRUR 2012, 904 - UsedSoft/Oracle) bezieht.
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2016 - 6 U 110/16
    Dies gilt auch unabhängig davon, ob - wovon das Landgericht ausgegangen ist - nach dem vom Bundesgerichtshof entwickelten weiten Streitgegenstandsbegriff (vgl. GRUR 2013, 401 - Biomineralwasser, juris-Tz. 19) auch diese Beanstandung zum Streitgegenstand des gegen die konkrete Verletzungsform gerichteten Unterlassungsantrags gehörte.
  • EuGH, 03.07.2012 - C-128/11

    Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2016 - 6 U 110/16
    Der Antragsteller macht geltend, dass das beanstandete Angebot eines Produktschlüssels für ein Computerprogramm sich auf "gebrauchte Software" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2015, 1108 [BGH 19.03.2015 - I ZR 4 /14] - Green-IT; GRUR 2015, 772 [BGH 11.12.2014 - I ZR 8/13] - UsedSoft III; GRUR 2014, 264 - UsedSoft II) und des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. GRUR 2012, 904 - UsedSoft/Oracle) bezieht.
  • OLG Frankfurt, 27.05.2016 - 6 W 42/16

    Irreführung bei Verkauf eines Computerprogramms durch Bekanntgabe eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2016 - 6 U 110/16
    Schon daraus ergibt sich nicht ohne weiteres, dass das Verkaufsangebot gemäß Anlage AST 1 überhaupt "gebrauchte Software" im Sinne der Rechtsprechung des BGH und des EUGH betraf, d.h. dass die Nennung des Schlüssels der unkörperlichen Weitergabe eines bereits existierenden Vervielfältigungsstücks mit den sich daraus ergebenden Anforderungen an die Zulässigkeit diente; vielmehr ist jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass der Produktschlüssel auch zur erstmaligen Herstellung eines Vervielfältigungsstücks gedient haben könnte (vgl. hierzu Senat WRP 2016, 1025, Tz. 3).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2014 - 6 U 92/14

    Streitgegenstand bei Unterlassungsantrag gegen die konkrete Verletzungsform

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2016 - 6 U 110/16
    Denn auch dann kann das Verbot der konkreten Verletzungsform nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. WRP 2014, 1482, juris-Tz. 3; GRUR-RR 2013, 302 - Zählrate, juris-Tz. 5) wegen des Grundsatzes der Dispositionsmaxime nur auf solche Beanstandungen gestützt werden, auf die der Kläger oder Antragsteller sich im Verfahren berufen hat.
  • OLG Frankfurt, 13.07.2021 - 6 W 43/21

    Fachinformation keine ausreichende Fundstellenangabe bei der Werbung mit Studien

    Für die Dringlichkeit hat das in ständiger Rechtsprechung des Senats zur Folge, dass ein nachträglich nach Ablauf der Dringlichkeitsfrist geltend gemachter Gesichtspunkt der konkreten Verletzungsform als dringlichkeitsschädlich anzusehen ist ( OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 8.11.2018 - 6 U 77/18 = BeckRS 2018, 30032; OLG Frankfurt am Main PharmR 2020, 492; OLG Frankfurt am Main WRP 2017, 94, Rn 9 ff.).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2020 - 6 U 23/20

    Eilverfahren: Mangelnde Glaubhaftmachung der Tatbestandswirkung eines Bescheides

    Dies kann aber im Ergebnis dahinstehen, da es jedenfalls an der insoweit erforderlichen Dringlichkeit fehlt ( OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.9.2016 - 6 U 110/16 = WRP 2017, 94 = GRUR-RS 2016, 19017, Rnr. 13 f; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 8.11.2018 - 6 U 77/18 = BeckRS 2018, 30032).
  • OLG Frankfurt, 08.11.2018 - 6 U 77/18

    Eilverfahren: Fehlender Verfügungsgrund bei Erhebung weiterer Beanstandungen;

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. WRP 2017, 94; Rn. 13 f.) ist die Dringlichkeitsvermutung auch dann widerlegt, wenn das Verbot der beanstandeten konkreten Verletzungsform erst im Lauf des Eilverfahrens auf einen Gesichtspunkt gestützt wird, der dem Antragsteller bereits zu Beginn des Verfahrens bekannt war.
  • OLG Hamburg, 09.11.2017 - 3 U 246/16

    Heilmittelwerbung: Wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit des

    Auch das Verbot der konkreten Verletzungsform, die als solche Streitgegenstand ist, kann wegen des Grundsatzes der Dispositionsmaxime nur auf solche Beanstandungen gestützt werden, auf die Antragsteller sich im Verfahren berufen hat (Senat, a.a.O., Ls. 1 und juris Rn. 59 - Kindermilch; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2013, 302, Ls. und juris Rn. 5 - Zählrate; WRP 2017, 94, Ls. 1 und juris Rn. 13).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.01.2017 - 6 U 110/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,9079
OLG Hamm, 30.01.2017 - 6 U 110/16 (https://dejure.org/2017,9079)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.01.2017 - 6 U 110/16 (https://dejure.org/2017,9079)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Januar 2017 - 6 U 110/16 (https://dejure.org/2017,9079)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 08 § 29
    Rechtsschutzversicherung als Eigentümer ist streng eigenschafts- und objektbezogen

  • rechtsportal.de

    ARB 2008 § 29
    ARB; Antragsauslegung; Eigenschaftsbezug der Rechtsschutzversicherung

  • rechtsportal.de

    ARB 2008 § 29
    Auslegung eines Leistungsantrags als Feststellungsantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang des Versicherungsschutzes einer Rechtsschutzversicherung als Eigentümer

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht: Rechtsschutzversicherung für Eigentümer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 601
  • VersR 2017, 686
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 226/01

    Eintrittspflicht der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2017 - 6 U 110/16
    Verbindet allerdings die Rechtssprache mit dem verwendeten Ausdruck einen fest umrissenen Begriff, ist anzunehmen, dass darunter auch die Versicherungsbedingungen nichts anderes verstehen wollen (exemplarisch BGH, Urteil vom 11.12.2002 - IV ZR 226/01, NJW 2003, 826).
  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 197/98

    Verjährung der Ansprüche auf Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2017 - 6 U 110/16
    In diesem Sinne können Klageanträge als Feststellungsanträge aufzufassen sein (BGH, Urteil vom 14.04.1999, Az. IV ZR 197/98, NJW-RR 1999, 1037 zu den ARB 75).
  • LG Dortmund, 08.06.2016 - 2 O 284/14

    Leistungsbegehren aus einer Rechtsschutzversicherung; Befreiung des Versicherten

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2017 - 6 U 110/16
    Die Beklagte beantragt, das am 08.06.2016 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des LG Dortmund, Az. 2 O 284/14, abzuändern und die Klage unter Zurückweisung der Anschlussberufung insgesamt abzuweisen.
  • OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 9 U 11/18

    Rechtsschutzversicherung: Belehrungspflicht bei Teilablehnung der

    Solange die Klägerin nicht selbst wegen bestimmter Kosten einer Rechtsverfolgung in Anspruch genommen wird, kann sie Ansprüche aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag im Wege einer Feststellungsklage geltend machen (vgl. OLG Hamm, Versicherungsrecht 2017, 686).
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