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   OLG Köln, 24.01.2014 - I-6 U 111/13   

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https://dejure.org/2014,7335
OLG Köln, 24.01.2014 - I-6 U 111/13 (https://dejure.org/2014,7335)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.01.2014 - I-6 U 111/13 (https://dejure.org/2014,7335)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Januar 2014 - I-6 U 111/13 (https://dejure.org/2014,7335)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Betriebs-Berater

    Anforderungen an die Schätzung eines Schadens bei markenrechtlichem Schadensersatzanspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 6 S. 1
    Anforderungen an die Darlegung des durch eine Markenverletzung entgangenen Gewinns

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 Abs. 6 S. 1
    Anforderungen an die Darlegung des durch eine Markenverletzung entgangenen Gewinns

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Converse AllStar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    All Stars: Ohne Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen kein Schadensersatz!

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anforderungen an die Schätzung eines Schadens bei markenrechtlichem Schadensersatzanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 329
  • BB 2014, 1025
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2014 - 6 U 111/13
    Dabei sind an Art und Umfang der vom Geschädigten beizubringenden Schätzungsgrundlagen nur geringe Anforderungen zu stellen (BGH, GRUR 1993, 55, 59 - Tchibo/Rolex II), andererseits darf das Gericht auch nicht mit Unterstellungen arbeiten (BGH, GRUR 1982, 489, 490 - Korrekturflüssigkeit).

    c) Auch bei unzureichenden Schätzungsgrundlagen ist allerdings dem Verletzten grundsätzlich ein zu schätzender Mindestschaden zuzusprechen (BGH, GRUR 1993, 55, 59 - Tchibo/Rolex II).

  • BGH, 22.04.1993 - I ZR 52/91

    Kollektion Holiday - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2014 - 6 U 111/13
    Sollte dieser Ursachenzusammenhang in Zweifel gezogen werden, so ist es Sache des Verletzers darzulegen, dass die vom Schadensersatzkläger behauptete Einbuße ganz oder teilweise durch andere Gründe als die Verletzung verursacht ist." (BGH, GRUR 1993, 757, 758 f. - Kollektion Holiday).

    Er ist gehalten, die Kalkulation für seine Markenware zu offenbaren (Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl. 2012, § 14 Rn. 464) und muss insbesondere Erlöse und produktbezogene Kosten einander gegenüberstellen (BGH, GRUR 1980, 841, 842 f. - Tolbutamid; so auch Preu, GRUR 1979, 753, 756, auf den sich der BGH, GRUR 1993, 757, 759 - Kollektion Holiday, ausdrücklich bezogen hat).

  • BGH, 06.03.1980 - X ZR 49/78

    Tolbutamid

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2014 - 6 U 111/13
    Er ist gehalten, die Kalkulation für seine Markenware zu offenbaren (Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl. 2012, § 14 Rn. 464) und muss insbesondere Erlöse und produktbezogene Kosten einander gegenüberstellen (BGH, GRUR 1980, 841, 842 f. - Tolbutamid; so auch Preu, GRUR 1979, 753, 756, auf den sich der BGH, GRUR 1993, 757, 759 - Kollektion Holiday, ausdrücklich bezogen hat).

    Die Angabe der Gewinnmargen reicht dafür ebensowenig aus wie der Vortrag "innerbetrieblicher Erfahrungssätze" (BGH, GRUR 1980, 841, 842 - Tolbutamid).

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 52/10

    CONVERSE I

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2014 - 6 U 111/13
    Das Landgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angenommen, dass die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast dafür treffe, dass es sich bei den die von ihr vertriebenen Schuhen um Originalware des Markeninhabers handele, die mit dessen Zustimmung in den EWR verbracht worden sei (BGH, GRUR 2012, 626 Tz. 26 - CONVERSE I).

    Im Übrigen besteht die sekundäre Darlegungslast einer Partei nur im Rahmen des Zumutbaren, weshalb sie Betriebsgeheimnisse grundsätzlich nicht offenzulegen braucht." (BGH, GRUR 2012, 626 Tz. 28 - CONVERSE I).

  • BGH, 12.10.1993 - X ZR 65/92

    Schätzung des Schadens bei feststehendem Haftungsgrund und Schadenseintritt;

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2014 - 6 U 111/13
    Ferner kann die Klägerin nicht unter Hinweis auf Betriebsgeheimnisse jeglichen näheren Vortrag zu den tatsächlichen Schätzungsgrundlagen verweigern, da dies dazu führen würde, dass für eine Schadensschätzung keinerlei Grundlage vorhanden wäre und deshalb deren Ergebnis weitgehend in der Luft hängen würde (vgl. BGH, NJW 1994, 663, 664 f.).
  • BGH, 04.03.1982 - I ZR 19/80

    Korrekturflüssigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2014 - 6 U 111/13
    Dabei sind an Art und Umfang der vom Geschädigten beizubringenden Schätzungsgrundlagen nur geringe Anforderungen zu stellen (BGH, GRUR 1993, 55, 59 - Tchibo/Rolex II), andererseits darf das Gericht auch nicht mit Unterstellungen arbeiten (BGH, GRUR 1982, 489, 490 - Korrekturflüssigkeit).
  • OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 89/12

    Markenverletzungsstreit: Inverkehrbringen markenmäßig gekennzeichneter Ware im

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2014 - 6 U 111/13
    Ferner hat das Landgericht in Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof (a. a. O. Tz. 36 ff.), dem Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 29.11.2012 - 2 U 89/12, von der Klägerin vorgelegt als Anlage K 34, Bl. 547 ff.) und dem Oberlandesgericht Düsseldorf (a. a. O.) angenommen, dass das Vertriebssystem der Klägerin keine Gefahr der Marktabschottung begründet, die zu einer Beweislastumkehr hinsichtlich der fehlenden Zustimmung führen würde.
  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 93/04

    Windsor Estate

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2014 - 6 U 111/13
    Daneben kann der Markeninhaber allerdings auch den Schaden seines Lizenznehmers im Wege der Drittschadensliquidation geltend machen (BGH, GRUR 2007, 877 Tz. 32 - Windsor Estate), wie es hier seitens der Klägerin geschieht.
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 135/05

    Schmiermittel

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2014 - 6 U 111/13
    Die Umsatzzahlen des Verletzers können allerdings indiziell insbesondere dann von Bedeutung sein, wenn es sich hierbei um Produkte handelt, die vom Verkehr dem Verletzten zugerechnet werden (a. a. O. S. 759; BGH, GRUR 2008, 933 Tz. 20 - Schmiermittel).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 20 U 157/10

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Erschöpfung einer Marke durch

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2014 - 6 U 111/13
    Es ist daher unerheblich, ob es sich bei den Schuhen tatsächlich um Fälschungen oder um Importe aus einem Drittstaat handelt (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 323, 324 - Converse).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 24/05

    ACERBON

  • OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 6 U 147/20

    Ersatz des entgangenen Gewinns erfordert Darlegung der Kalkulationsgrundlagen

    Er ist gehalten, die Kalkulation für seine Ware zu offenbaren (Ströbele/Hacker MarkenG, 10. Aufl. 2012, § 14 MarkenG Rn 464) und muss insbesondere Erlöse und produktbezogene Kosten einander gegenüberstellen (BGH GRUR 1980, 841, 842 f. - Tolbutamid; BGH GRUR 1993, 757, 759 - Kollektion Holiday; OLG Köln GRUR-RR 2014, 329; BeckOK MarkenR/Goldmann, 26. Ed. 1.7.2021, MarkenG § 14 Rn 750.3).
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