Rechtsprechung
OLG Köln, 08.10.2004 - 6 U 113/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- JurPC
UWG n. F. § 3, § 4 Nr. 9 a) und b), Nr. 10
Gleichzeitige Nutzung von Internet und Fernsehprogramm mittels Set-Top-Box
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unlauterer Behinderungswettbewerb im Fernsehgeschäft; Wettbewerbsmäßigkeit einer Set-Top-Box zum Empfang von Fernsehprogrammen über das Internet; Wettbewerbsverhältnis zwischen einem privaten Fernsehanbieter und einem Internet-Service-Provider
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Fernsehen + Internet in einem wettbewerbsgemäß
- beck.de (Leitsatz)
Gleichzeitige Nutzung von Internet und Fernsehprogramm mittels Set-Top-Box
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Fernsehen + Internet in einem wettbewerbsgemäß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
UWG (n.F.) § 3 § 4 Nr. 9 lit. a, b, Nr. 10
Kein unlauterer Wettbewerb bei gleichzeitige Nutzung von Internet und Fernsehprogramm mittels Set-Top-Box
Verfahrensgang
- LG Köln, 18.05.2004 - 33 O 114/04
- OLG Köln, 08.10.2004 - 6 U 113/04
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2005, 228
- MMR 2005, 100
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02
Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee
Auszug aus OLG Köln, 08.10.2004 - 6 U 113/04
Denn ungeachtet der Frage, dass es hier ersichtlich jedenfalls an der im Verfügungsverfahren notwendigen Glaubhaftmachung fehlt, hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Werbeblocker" vom 24.06.2004 (WRP 2004, 1272 ff.) entschieden, dass selbst der Vertrieb eines Werbeblockers und die Ausstrahlung von Befehlssignalen für diesen auch unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Schutzes, den das Fernsehsenderunternehmen aus Art. 5 und Art. 12 GG genießt, weder unter dem Gesichtspunkt einer produktbezogenen Behinderung noch wegen Werbebehinderung gegen § 1 UWG a.F. verstoßen und auch keine nach dieser Bestimmung unzulässige allgemeine Marktbehinderung darstellen.
- OLG Nürnberg, 29.03.2022 - 3 U 3358/21
Wettbewerbs- und markenrechtliche Ansprüche aufgrund einer bestimmten farblichen …
Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Urteil vom 8. Oktober 2004 (6 U 113/04, MMR 2005, 100) lediglich verneint, dass bei gleichzeitiger Nutzung von Internet und Fernsehen, bei der das Fernsehprogramm im Hintergrund läuft, eine unerlaubte Leistungsübernahme gegeben sei, weil das fremde Fernsehprogramm als Vorspann des eigenen Leistungsangebots genutzt werde. - OLG Köln, 11.07.2014 - 6 U 214/13
Anforderungen an die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung; …
Die Frage der Dringlichkeit kann offen gelassen werden, wenn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung schon aus anderen Gründen in der Sache keinen Erfolg hat (Senat, GRUR-RR 2005, 228 - Set-Top-Box;… MünchKomm-ZPO/Drescher, 4. Aufl. 2012, § 917 Rn. 2;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl. 2011, § 54 Rn. 15). - OLG Köln, 28.06.2013 - 6 U 100/12
Schadenersatzbegehren unter dem Aspekt der unbefugten Aneignung von Vorlagen und …
Vielmehr bietet die Beklagte Produkte, die mit den von ihr bisher auch so bezeichneten "Original-C"-Geschossen identisch sind, nunmehr als eigene Erzeugnisse an, was grundsätzlich die Gefahr von Herkunftstäuschungen auszulösen geeignet ist (vgl. Senat, GRUR-RR 2005, 228 [229] - Set-Top-Box). - LG Itzehoe, 17.02.2006 - 3 O 46/06
Wettbewerbswidrige Werbung für Arzneimittel: Preisausschreiben in Fachkreisen; …
Die Frage der Eilbedürftigkeit der Anordnung bedarf keiner Prüfung, da der Antrag mangels Verfügungsanspruch unbegründet ist (OLG Köln GRUR-RR 2005, 228).