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   KG, 09.07.2021 - 6 U 1139/20   

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KG, 09.07.2021 - 6 U 1139/20 (https://dejure.org/2021,69317)
KG, Entscheidung vom 09.07.2021 - 6 U 1139/20 (https://dejure.org/2021,69317)
KG, Entscheidung vom 09. Juli 2021 - 6 U 1139/20 (https://dejure.org/2021,69317)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Berlin, 22.10.2020 - 24 O 26/20
    Auszug aus KG, 09.07.2021 - 6 U 1139/20
    Kammergericht Z < 3%u3 Az.: 6U 1139/20 24 O 26/20 LG Berlin.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 22.10.2020, Aktenzeichen 24 O 26/20, wird zurückgewiesen.

    : Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 22.10.2020, Aktenzeichen 24 O 26/20, ist gemäß 8& 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine.

    Az.: 6 U 113920 24 O 26/20 LG Berlin Beschluss In dem Rechtsstreit.

    am 15.06.2021 beschlossen: 1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen .das Urteil des Landgerichts Berlin vom 22.10.2020, Az. 24 O 26/20, gemäß 8 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • EuGH, 19.12.2019 - C-357/18

    Rückabwicklung von Lebensversicherungen: Prämienrückzahlung

    Auszug aus KG, 09.07.2021 - 6 U 1139/20
    Dieser könne auch nicht mit der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH -(Urteil vom 19.12.2019 - C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18) auf einen geringfügigen Belehrungsmangel gestützt werden, da bei der nach dieser Rechtsprechung erforderlichen Gesamtwürdigung insbesondere dem nationalen Rechtsrahmen und den Umständen des Einzelfalls Rechnung zu tragen sei.

    aus der oben unter I. genannten Entscheidung des EuGH vom 19.12.2019 - C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18.

    Jedenfalls soll das Widerspruchsrecht nach der vorgenannten Entscheidung lediglich dazu dienen, die Wahlfreiheit des Versicherungsnehmers zu schützen, nicht aber, ihm eine höhere Rendite zu ermöglichen (vergl. EUGH, Urteil vom 19.12.2019 - C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18, Rn. 120 f., siehe auch Senatsbeschluss vom 22. Mai _ 2020 - 6 U 112/19 -, Rn. 48, juris).

  • EuGH, 19.12.2019 - C-355/18

    Rust-Hackner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Auszug aus KG, 09.07.2021 - 6 U 1139/20
    Dieser könne auch nicht mit der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH -(Urteil vom 19.12.2019 - C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18) auf einen geringfügigen Belehrungsmangel gestützt werden, da bei der nach dieser Rechtsprechung erforderlichen Gesamtwürdigung insbesondere dem nationalen Rechtsrahmen und den Umständen des Einzelfalls Rechnung zu tragen sei.

    aus der oben unter I. genannten Entscheidung des EuGH vom 19.12.2019 - C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18.

    Jedenfalls soll das Widerspruchsrecht nach der vorgenannten Entscheidung lediglich dazu dienen, die Wahlfreiheit des Versicherungsnehmers zu schützen, nicht aber, ihm eine höhere Rendite zu ermöglichen (vergl. EUGH, Urteil vom 19.12.2019 - C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18, Rn. 120 f., siehe auch Senatsbeschluss vom 22. Mai _ 2020 - 6 U 112/19 -, Rn. 48, juris).

  • BGH, 14.10.2015 - IV ZR 211/14

    Altvertrag über eine Kapitallebensversicherung im Policenmodell: Unwirksamkeit

    Auszug aus KG, 09.07.2021 - 6 U 1139/20
    Der BGH habe aber betont, dass die Textform gegenüber der Schriftform eine Erleichterung darstelle und habe deshalb die Belehrung über die Schriftform des Widerspruchs trotz ausreichender Textform als inhaltlich fehlerhaft eingestuft (Urteile vom 14.10.2015 - IV ZR 211/14 und vom 28.9.2016 - IV ZR 210/14).

    ausreichenden Textform für fehlerhaft erachtet (BGH, Urteil vom 14.10.2015 - IV ZR 211/14 Rn. U 1139/20 -Seite 8 -.

  • BGH, 27.09.2017 - IV ZR 506/15

    Altvertrag über eine Rentenversicherung im Policenmodell: Drucktechnisch nicht

    Auszug aus KG, 09.07.2021 - 6 U 1139/20
    (BGH, Beschluss vom 27.9.2017 - IV ZR 506/15 Rn. 10).
  • OLG Nürnberg, 22.02.2021 - 8 U 3888/20

    Kein ewiges Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht trotz unzureichender Belehrung

    Auszug aus KG, 09.07.2021 - 6 U 1139/20
    Unabhängig von der Frage, ob auf der Grundlage dieser Rechtsprechung eine richtlinienkonforme Auslegung der Vorschrift des § 5a Abs. 2 S. 4 VVG a. F. schon zu dem Ergebnis führen würde, dass die fehlerhafte Belehrung über die Schriftform anstelle der nach dem Gesetz seit dem 1.8.2001 ausreichenden Textform einem Erlöschen des Widerspruchsrechtes nach einem Jahr nicht entgegen stünde (so OLG Nürnberg, Urteil vom 22.02.2021 - 8 U 3888/20), stellt es jedenfalls eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn der Versicherungsnehmer ein fortbestehendes Widerspruchsrecht auf den Gesichtspunkt stützt, dass in der Belehrung die Schriftform des Widerspruchs vorgesehen war und die Textform ausgereicht hätte.
  • BGH, 21.12.2016 - IV ZR 217/15

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung im Policenmodell:

    Auszug aus KG, 09.07.2021 - 6 U 1139/20
    Soweit der BGH entschieden hat, der Umstand, dass der Versicherungsnehmer wiederholt Vertragsänderungen und eine Übertragung des Vertrags auf einen Versicherungsmakler vorgenommen hat, führe im Fall einer nicht ordnungsgemäßen Widerspruchsbelehrung noch nicht zur Treuwidrigkeit der Ausübung des Widerspruchsrechts nach § 5a VVG a. F. (Urteil vom 21.12.2016 - IV ZR 217/15, Orientierungssatz und Rn. 14), steht dies der vorstehenden Würdigung der hier vorliegenden Umstände als Treuwidrigkeit nicht entgegen, weil vertragliche Änderungen innerhalb des einmal abgeschlossenen Vertrages, wie etwa Änderungen an den ausge- U 1139/20 - Seite 10 -.
  • KG, 21.05.2021 - 6 U 16/21

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Altvertrages über eine

    Auszug aus KG, 09.07.2021 - 6 U 1139/20
    Danach kann hier auch berücksichtigt werden, dass auch die Erleichterung der Erklärung durch Textform gemäß § 126b BGB gewissen Anforderungen und Beweisschwierigkeiten unterliegt (vgl. Senat, Hinweisbeschluss vom 23.3.2021 - 6 U 16/21 Rn. 19 zitiert nach Juris).
  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 448/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und

    Auszug aus KG, 09.07.2021 - 6 U 1139/20
    12 m.w.N.) und die bloße Belehrung darüber, dass die rechtzeitige Absendung genügt, als nicht ausreichend erachtet (BGH, Urteil vom 29. Juli 2015 - IV ZR 448/14 -, Rn. 24), hierbei aber offengelassen, ob der Verwirkungseinwand schon allein darauf zu stützen sein könnte, dass eine Widerspruchsbelehrung nur marginale Fehler aufweist (BGH a.a.O. Rn. 30).
  • BGH, 11.05.2016 - IV ZR 334/15

    Fortbestehen des Widerspruchsrechts bei der Kapitallebensversicherung wegen nicht

    Auszug aus KG, 09.07.2021 - 6 U 1139/20
    des Vertrages kommt nach Treu und Glauben jedoch dann in Betracht, wenn Umstände vorliegen, die den Schluss darauf zulassen, dass der Versicherungsnehmer auch in Kenntnis seines Lösungsrechtes vom Vertrag an diesem festgehalten und von seinem Recht keinen Gebrauch gemacht hätte (vgl. u. a. BGH, Urteil vom 11.5.2016 - IV ZR 334/15 Rn. 16).
  • BGH, 28.09.2016 - IV ZR 210/14

    Rückabwicklung einer Lebensversicherung im Policenmodell nach Widerspruch:

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG -

  • OLG Hamm, 25.08.2022 - 20 U 155/22

    Ewiges Widerspruchsrecht; EuGH; Vorlagepflicht; VerfGH Rheinland-Pfalz -

    Der Umstand, dass der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 22. Juni 2022 (IV ZR 353/21) die Revision gegen einen Beschluss des Kammergerichts vom 15. Juni 2021 (6 U 1139/20) zugelassen hat, zieht diese Rechtsprechung nicht in Zweifel.
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