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   OLG Nürnberg, 04.01.2006 - 6 U 114/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,27614
OLG Nürnberg, 04.01.2006 - 6 U 114/03 (https://dejure.org/2006,27614)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04.01.2006 - 6 U 114/03 (https://dejure.org/2006,27614)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04. Januar 2006 - 6 U 114/03 (https://dejure.org/2006,27614)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem gekündigten Werkvertrag durch den Insolvenzverwalter; Wirksamkeit einer Kündigung ; Ansprüche im Fall einer Auftragsentziehung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Volle Vergütung des Baunternehmers, wenn er kündigt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bauherr lehnt grundlos Arbeiten ab - Handwerker kann Vertrag kündigen und die vereinbarte Vergütung verlangen

Besprechungen u.ä. (2)

  • streifler.de (Kurzanmerkung)

    Wann kann der Bauherr die Leistung des Bauunternehmers ablehnen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung nach unberechtigter Baueinstellung durch den Bauherrn: Kann Bauunternehmer volle Vergütung verlangen? (IBR 2006, 542)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.03.1995 - VII ZR 23/93

    Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nach Kündigung aus wichtigem Grund; Begriff

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.01.2006 - 6 U 114/03
    Da mit der Klage auch Vergütung für nicht erbrachte Leistungen (unfertige Sonnenschutzanlage, nicht aufgeklebte Fenstersprossen) verlangt wird und ein dahingehender Anspruch im Fall der Auftragsentziehung nach § 8 Nr. 3 VOB/B grundsätzlich nicht besteht (vgl. BGH BauR 95, 545), kann entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht offen bleiben, ob die Kündigung der Schuldnerin vom 5.2.2002 berechtigt war.

    Soweit die Schuldnerin Material beschafft, aber nicht mehr eingebaut hat, also hinsichtlich der Fenstersprossen und des überwiegenden Teils der Sonnenschutzanlage, liegt keine erbrachte Leistung im vorgenannten Sinne vor (vgl. BGH BauR 95, 545).

    Abnahme einer vertragsgemäßen und mangelfreien Leistung schuldhaft vertragliche Obliegenheiten verletzt und dadurch die Schuldnerin zur Kündigung veranlasst hat, ist es jedenfalls nach Treu und Glauben geboten, dass sie die bereits hergestellten Bauteile noch abnimmt und angemessen vergütet (vgl. auch BGH BauR 95, 545 für den Fall einer Kündigung nach 8 Nr. 3 VOB/B).

  • BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.01.2006 - 6 U 114/03
    Der Anwendbarkeit dieser Bestimmung steht nicht entgegen, dass die Kündigung vom 5.2.2002 nur wegen Zahlungsverzugs erklärt wurde, denn ein Nachschieben von Kündigungsgründen ist zulässig (vgl. BGH BauR 93, 469).
  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 40/06

    Kündigung nach unberechtigter Baueinstellung durch den Bauherrn: Kann

    OLG Nürnberg-Az. 6 U 114/03 vom 04.01.2006;.
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