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   OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 6 U 114/18   

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OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 6 U 114/18 (https://dejure.org/2019,30465)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.09.2019 - 6 U 114/18 (https://dejure.org/2019,30465)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. September 2019 - 6 U 114/18 (https://dejure.org/2019,30465)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 7 Abs 3 LMIV, Art 8 Abs 1 HCVO
    Unzulässige Werbung für Lebensmittel mit krankheitsbezogenen Aussagen; Begriff der nährwertbezogenen Angabe

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Lebensmittelrecht: Unzulässige Werbung für Lebensmittel mit krankheitsbezogenen Aussagen und Begriff der nährwertbezogenen Angabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    "Kater" als Krankheit

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Alkoholbedingter Kater als Krankheit

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Alkoholbedingter Kater ist eine Krankheit - unzulässige Werbung für Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel mit Aussage dass diese einem Kater vorbeugen bzw. seine Folgen mindern s

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Anti-Hangover-Drink: Alkoholkater ist eine Krankheit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Werbung als "Anti Hangover Drink": Alkoholbedingter Kater ist eine Krankheit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung für Nahrungsergänzungsmittel zur Vorbeugung eines Alkoholkaters

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Anti Hangover Drink" - Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht als Mittel gegen "Kater" beworben werden

  • datev.de (Kurzinformation)

    Kater als Krankheit: Nahrungsergänzungsmittel darf nicht mit Heilwirkung gegen einen Kater werben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung mit "Anti Hangover Shot"

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Gericht verbietet Werbung für Hangover-Shot - Alkohol-Kater ist eine Krankheit

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Werbung für Nahrungsergänzungsmittel: "Kater" ist (heilbedürftige) Krankheit

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Lebensmittel oder Heilmittel? - Werbung als Anti-Kater-Mittel

  • staufer.de (Kurzinformation)

    Anti-Hangover-Drink nicht erlaubt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kater nach starkem Alkoholkonsum ist eine Krankheit

  • wettbewerb.law (Kurzinformation)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Alkoholbedingter Kater gilt als Krankheit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nahrungsergänzungsmittel darf nicht mit krankheitsbezogenen Angaben zur Linderung eines Alkohol-Katers beworben werden - Alkohol-Kater ist als Krankheit anzusehen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 51
  • GRUR 2019, 1300
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 04.11.2016 - 5 U 3/16
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 6 U 114/18
    Eine Aussage ist demnach krankheitsbezogen, wenn sie dem angesprochenen Verbraucher direkt oder indirekt suggeriert, das Lebensmittel, für das geworben wird, könne zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit beitragen (KG, Urt. v. 4.11.2016 - 5 U 3/16 - Rn. 81, juris).

    Er ist im Interesse eines möglichst wirksamen Gesundheitsschutzes weit auszulegen (vgl. OLG Nürnberg, GRUR-RR 2015, 391, Ingwer-Hustenbonbon; KG Berlin, Urt. v. 4.11.2016 - 5 U 3/16 - Rn. 81, juris).

  • BGH, 18.05.2017 - I ZR 100/16

    Märchensuppe - Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung : Nährwertbezogene Angabe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 6 U 114/18
    Im Unterschied zu gesundheitsbezogenen Angaben, mit denen ein Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und dem gesundheitlichen Wohlbefinden hergestellt wird, beziehen sich nährwertbezogene Angaben auf die Menge an Nährstoffen, anderen Substanzen oder Energie, die in einem Lebensmittel enthalten sind (vgl. GRUR 2015, 403Rn. 28 - Monsterbacke II; GRUR 2017, 1278 Rn. 12 - Märchensuppe).

    Dazu zählen auch solche Angaben, die (nur) eine Sachinformation in Bezug auf einen bestimmten Nährstoff vermitteln (BGH GRUR 2017, 1278 Rn. 12 - Märchensuppe).

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 44/11

    ARTROSTAR

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 6 U 114/18
    Insbesondere auf dem Gebiet der Linderung von Schmerzen und in sonstigen Fällen, in denen - wie bei einem Kater - objektiv messbare organische Befundmöglichkeiten fehlen und die Wirksamkeit damit weitgehend von einer Beurteilung des subjektiven Empfindens der Probanden abhängt, bedarf es für den Nachweis der Wirksamkeit placebo-kontrollierter Studien (vgl. BGH GRUR 2012, 1164 Rn. 20 - ARTROSTAR).
  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 153/16

    Wettbewerbsverstoß: Vorenthalten von Informationen bei Werbung in Printmedium;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 6 U 114/18
    Die dem Verbraucher zu erteilenden wesentlichen Informationen sind grundsätzlich in dem für die Verkaufsförderungsmaßnahme verwendeten ursprünglichen Kommunikationsmittel klar, verständlich und eindeutig bereitzustellen (BGH GRUR 2018, 199 Rn. 30 - 19% MwSt. GESCHENKT).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 6 U 114/18
    a) Bei gesundheitsbezogener Werbung werden besonders strenge Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussage gestellt, da von einer Irreführung erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung ausgehen können (BGH GRUR 2013, 649 Rn. 15 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).
  • OLG Schleswig, 20.03.2014 - 6 U 3/12
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 6 U 114/18
    Auch eine nur unerhebliche oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers, die geheilt, das heißt beseitigt oder gelindert werden kann und die nicht nur eine normale Schwankung der Leistungsfähigkeit darstellt, rechnet zum Begriff der Krankheit (OLG Nürnberg, a.a.O.; OLG Schleswig, Urt. v. 20.3.2014 - 6 U 3/12).
  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 94/95

    Lebertran I - HWG - Krankheiten mit Werbeverbot

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 6 U 114/18
    Unter Krankheit ist jede, also auch eine geringfügige oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers zu verstehen (BGH GRUR 1998, 961 - Lebertran I zu § 12 Abs. 1 HWG; Zipfel/Rathke LebensmittelR/Rathke, 173. EL, LMIV Art. 7, Rn. 431).
  • OLG Nürnberg, 23.12.2014 - 3 U 1874/14

    Irreführende Werbung mit Heilkraft eines Lutschbonbons

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 6 U 114/18
    Er ist im Interesse eines möglichst wirksamen Gesundheitsschutzes weit auszulegen (vgl. OLG Nürnberg, GRUR-RR 2015, 391, Ingwer-Hustenbonbon; KG Berlin, Urt. v. 4.11.2016 - 5 U 3/16 - Rn. 81, juris).
  • BGH, 06.12.2017 - I ZR 167/16

    Wettbewerbsverstoß durch unlautere Lebensmittelwerbung: Gesundheitsbezogene

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 6 U 114/18
    In der Aussage nach Ziff. III. 2.15 des Tenors wird der Begriff "Pretox" spiegelbildlich zu dem Begriff "Detox" verwendet, der nach dem Verständnis des Verkehrs Nahrungsergänzungsmittel zur Entgiftung des Körpers bezeichnet (vgl. BGH, Beschl. v. 6.12.2017 - I ZR 167/16, Rn. 10 - Detox, zit. n. juris).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-544/10

    Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 6 U 114/18
    Nach den dortigen Erwägungsgründen ist für die Auslegung des Begriffs der "gesundheitsbezogen Angaben" von Bedeutung, ob das Bewerben eines gesundheitlichen Vorteils gegenüber ähnlichen Produkten eine Lenkungswirkung auf die Entscheidungen der Verbraucher hat (EuGH GRUR 2012, 1161 Rn. 37 - Deutsches Weintor).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 6 U 56/15

    Irreführende Bezeichnung eines Lebensmittels als ergänzende bilanzierte Diät;

  • LG Frankfurt/Main, 08.06.2018 - 10 O 67/17
  • KG, 04.10.2022 - 5 U 1048/20

    Ansprüche auf Unterlassung von unzulässiger Werbung für "Biform Pflanzliches

    Eine Aussage ist sonach krankheitsbezogen, wenn sie dem angesprochenen Verbraucher direkt oder indirekt suggeriert, das Lebensmittel, für das geworben wird, könne zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit beitragen (Senat, Urteil vom 4. November 2016 - 5 U 3/16 -, Rn. 81, juris; OLG Celle, Urteil vom 1. Juli 2021 - 13 U 21/20 -, Rn. 141, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 13. August 2020 - 3 U 143/19 -, Rn. 32, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 12. September 2019 - 6 U 114/18 -, Rn. 75, juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 26. Februar 2019 - 6 U 84/18, juris, Rn. 8).

    Der Krankheitsbegriff in Art. 7 Abs. 3 LMIV ist im Interesse eines möglichst wirksamen Gesundheitsschutzes weit auszulegen (vgl. etwa OLG Frankfurt, Urteil vom 12. September 2019 - 6 U 114/18 -, Rn. 81, juris).

    Auch eine nur unerhebliche oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers, die geheilt, das heißt beseitigt oder gelindert werden kann und die nicht nur eine normale Schwankung der Leistungsfähigkeit darstellt, rechnet zum Begriff der Krankheit (vgl. etwa Senat, Urteil vom 25. April 2018 - 5 U 82/17 -, Rn. 31, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 12. September 2019 - 6 U 114/18 -, Rn. 81, juris).

  • KG, 04.10.2022 - 5 U 1023/20

    Prosta Pax - Unterlassung einer gesundheitsbezogenen Werbung für ein

    Eine Aussage ist sonach krankheitsbezogen, wenn sie dem angesprochenen Verbraucher direkt oder indirekt suggeriert, das Lebensmittel, für das geworben wird, könne zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit beitragen (Senat, Urteil vom 4. November 2016 - 5 U 3/16 -, Rn. 81, juris; OLG Celle, Urteil vom 1. Juli 2021 - 13 U 21/20 -, Rn. 141, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 13. August 2020 - 3 U 143/19 -, Rn. 32, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 12. September 2019 - 6 U 114/18 -, Rn. 75, juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 26. Februar 2019 - 6 U 84/18, juris, Rn. 8).

    Der Krankheitsbegriff in Art. 7 Abs. 3 LMIV ist im Interesse eines möglichst wirksamen Gesundheitsschutzes weit auszulegen (vgl. etwa OLG Frankfurt, Urteil vom 12. September 2019 - 6 U 114/18 -, Rn. 81, juris).

    Auch eine nur unerhebliche oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers, die geheilt, das heißt beseitigt oder gelindert werden kann und die nicht nur eine normale Schwankung der Leistungsfähigkeit darstellt, rechnet zum Begriff der Krankheit (vgl. etwa Senat, Urteil vom 25. April 2018 - 5 U 82/17 -, Rn. 31, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 12. September 2019 - 6 U 114/18 -, Rn. 81, juris).

  • VG Würzburg, 29.10.2021 - W 8 E 21.1346

    Eilantrag, Vitamin C für Ungeimpfte, Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen

    Eine Aussage ist krankheitsbezogen, wenn sie dem angesprochenen Verbraucher direkt oder indirekt suggeriert, das Lebensmittel, für das geworben wird, könnte zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit beitragen (OLG Frankfurt, U.v. 12.9.2019 - 6 U 114/18 - LMuR 2020, 26; Brandenburgisches OLG, U. v. 26.2.2019 - 6 U 84/18 - LMuR 2019, 111; VG Würzburg, VG B.v. 8.10.2020 - W 8 S 20.1371- LMuR 2021, 55).
  • LG Berlin, 09.11.2022 - 97 O 106/21

    Zulässigkeit der Werbung für Anti-Kater Mittel

    Einer Entscheidung der von der Beklagten aufgeworfenen Frage, ob die jeweiligen Begriffe "Kater" und/oder "Hangover" für sich bereits für eine Krankheit im Sinne des Art. 7 Abs. 3 LMIV stehen, bedarf es dementsprechend nicht, wobei dies von der Rechtsprechung unter Würdigung auch der hiesigen Argumente der Beklagten soweit ersichtlich allgemein bejaht wird (vgl. insbesondere OLG Frankfurt GRUR 2019, 1300 Tz. 23 bis 34).
  • VG Würzburg, 08.10.2020 - W 8 S 20.1371

    Definition von Lebensmitteln in Abgrenzung zu Scherzartikeln

    Eine Aussage ist demnach krankheitsbezogen, wenn sie dem angesprochenen Verbraucher direkt oder indirekt suggeriert, das Lebensmittel, für das geworben wird, könnte zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit beitragen (OLG Frankfurt, U.v. 12.9.2019 - 6 U 114/18 - LMuR 2020, 26; Brandenburgisches OLG, U.v. 26.2.2019 - 6 U 84/18 - LMuR 2019, 111; Grube in Voit/Grube, LMIV, 2. Aufl. 2016, Art. 7 Rn. 291 u. 297).
  • VG Köln, 19.05.2021 - 13 L 330/21
    Er schließt alle Beschwerden, die von der gesundheitlichen Norm abweichen, ein, ohne Rücksicht darauf, ob die Normabweichungen nur vorübergehend oder nicht erheblich sind, so schon BVerwG, Urteil vom 16. Februar 1971 - I C 25.66 -, juris Rn. 48; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12. September 2019 - 6 U 114/18 -, juris Rn. 81 ff. m. w. Nachw. - Anti-Hangover.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 114/18   

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OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.04.2019 - 6 U 114/18 (https://dejure.org/2019,21587)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.01.2018 - XI ZR 298/17

    Voraussetzungen der Verwirkung des Widerrufsrechts bei einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 114/18
    Je länger der Inhaber des Rechts untätig bleibt, desto mehr wird der Gegner in seinem Vertrauen schutzwürdig, das Recht werde nicht mehr ausgeübt werden (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 393/16, Rn. 9; Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17, Rn. 9).

    Für das Zeitmoment läuft die maßgebliche Frist mit dem Zustandekommen des Verbraucherdarlehensvertrags an (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17 -, Rn. 13).

    Er kann aber bei der Prüfung des Umstandsmoments Berücksichtigung finden (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17 -, Rn. 14).

    Dass der Darlehensgeber davon ausgeht oder ausgehen muss, der Darlehensnehmer habe von seinem Widerrufsrecht keine Kenntnis, schließt vielmehr eine Verwirkung nicht aus (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17 -, Rn. 17).

    Das wiederum bedeutet, dass es für den Tatbestand der Verwirkung auch auf das Verhalten des Verpflichteten ankommt und dass gerade auch dieses ebenfalls unter dem rechtlichen Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu prüfen und zu beurteilen ist (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17 -, Rn. 21).

    Dem entspricht der Hinweis des BGH darauf, dass bei der Prüfung des Umstandsmoments der Zeitraum zwischen der Beendigung des Verbraucherdarlehensvertrags und dem Widerruf gerade im Hinblick auf die Rechtsfolgen des Widerrufs Berücksichtigung finden kann, d.h. gerade im Hinblick auf die Pflicht des Darlehensgebers, Nutzungen herauszugeben, die er auf Tilgungsleistungen gezogen hat (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17 -, Rn. 14, mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 12. September 2017 - XI ZR 365/16 -, Rn. 8).

    Die allgemeinen Voraussetzungen der Verwirkung sind aber hinlänglich geklärt und auch die die Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen beherrschenden Grundsätze sind klar (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17 -, Orientierungssatz Nr. 2).

  • BGH, 25.09.2018 - XI ZR 462/17

    Erklärung des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 114/18
    Gerade bei beendeten Verbraucherdarlehensverträgen kann das Vertrauen des Unternehmers auf ein Unterbleiben des Widerrufs schutzwürdig sein, auch wenn die von ihm erteilte Widerrufsbelehrung ursprünglich den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprochen und er es in der Folgezeit versäumt hat, den Verbraucher nachzubelehren (BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - XI ZR 462/17 -, juris, Rn. 10).

    Der BGH hat aber wiederholt darauf hingewiesen, dass die von ihm aufgestellten Grundsätze zur Verwirkung nicht ausschließlich bei beendeten Darlehensverträgen gelten, bei denen die Beendigung auf einen Wunsch des Verbrauchers zurückgeht (Urteil vom 03.07.2018 - Az. XI ZR 702/16 - Rn. 15; Beschluss vom 25. September 2018 - XI ZR 462/17 - Rn. 10).

  • BGH, 16.10.2018 - XI ZR 45/18

    Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 114/18
    Ob eine Verwirkung vorliegt, richtet sich letztlich nach den vom Tatrichter festzustellenden und zu würdigenden Umständen des Einzelfalles, ohne dass insofern auf Vermutungen zurückgegriffen werden kann (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2018 - XI ZR 45/18 -, Rn. 14, juris).

    Die Beendigung des Darlehensvertrags geht auch dann auf einen Wunsch des Verbrauchers zurück, wenn dieser das Darlehen nach Ablauf der Zinsbindung ablöst (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2018 - XI ZR 45/18 - juris, Rn. 3).

  • BGH, 03.07.2018 - XI ZR 702/16

    Anwendbarkeit des § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB a.F. auf im Wege des Fernabsatzes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 114/18
    Der BGH hat aber wiederholt darauf hingewiesen, dass die von ihm aufgestellten Grundsätze zur Verwirkung nicht ausschließlich bei beendeten Darlehensverträgen gelten, bei denen die Beendigung auf einen Wunsch des Verbrauchers zurückgeht (Urteil vom 03.07.2018 - Az. XI ZR 702/16 - Rn. 15; Beschluss vom 25. September 2018 - XI ZR 462/17 - Rn. 10).
  • BGH, 12.09.2017 - XI ZR 365/16

    Widerruf der auf Abschluss eines Immobiliardarlehensvertrags gerichteten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 114/18
    Dem entspricht der Hinweis des BGH darauf, dass bei der Prüfung des Umstandsmoments der Zeitraum zwischen der Beendigung des Verbraucherdarlehensvertrags und dem Widerruf gerade im Hinblick auf die Rechtsfolgen des Widerrufs Berücksichtigung finden kann, d.h. gerade im Hinblick auf die Pflicht des Darlehensgebers, Nutzungen herauszugeben, die er auf Tilgungsleistungen gezogen hat (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17 -, Rn. 14, mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 12. September 2017 - XI ZR 365/16 -, Rn. 8).
  • BGH, 28.07.2015 - XI ZR 434/14

    Unwirksame Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung von Geschäftsgirokonten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 114/18
    Dass die Annahme von Verwirkung generell nur in Betracht kommt, wenn dem Verpflichteten andernfalls ein unzumutbarer Nachteil entstünde (st. Rspr., vgl. BGH vom 28. Juli 2015 - XI ZR 434/14, BGHZ 206, 305 Rn. 45), meint lediglich, dass sich der Verpflichtete mit Rücksicht auf das Verhalten des Berechtigten darauf eingerichtet hat, der Berechtigte werde das ihm zustehende Recht nicht mehr geltend machen.
  • BGH, 16.10.2018 - XI ZR 69/18

    Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 114/18
    Angesichts dessen reicht es für die Bejahung des Umstandsmoments aus, dass die Beklagte mit den Leistungen des Klägers nach Beendigung der Darlehensverträge gearbeitet hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2018 - XI ZR 69/18 -, Rn. 14).
  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 114/18
    Das gilt in besonderem Maße, wenn die Beendigung des Darlehensvertrags auf einen Wunsch des Verbrauchers zurückgeht (BGH, aaO. und Urteil vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15 - juris, Rn. 30).
  • BGH, 20.02.2018 - XI ZR 127/16

    Wirksamkeit des Widerrufs einer auf den Abschluss eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 114/18
    Mit der Wendung " der schriftliche Vertragsantrag " bringt die Widerrufsbelehrung nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck, dass Bedingung für das Anlaufen der Widerrufsfrist die Vertragserklärung des Klägers war (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2018 - XI ZR 127/16 -, Rn. 17 mwN).
  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 393/16

    Verwirkung des Widerrufsrechts für einen Verbraucherdarlehensvertrag:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 114/18
    Je länger der Inhaber des Rechts untätig bleibt, desto mehr wird der Gegner in seinem Vertrauen schutzwürdig, das Recht werde nicht mehr ausgeübt werden (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 393/16, Rn. 9; Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17, Rn. 9).
  • OLG Stuttgart, 23.05.2017 - 6 U 192/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Rückabwicklung bei Widerruf eines einvernehmlich

  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 474/16

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags trotz einvernehmlicher Beendigung vor

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

  • OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 6 U 268/18

    Kfz-Finanzierungsdarlehen: Angabe eines Tageszinses von "0,00 Euro" in der

    Vielmehr kann das Widerrufsrecht nach den Umständen des Einzelfalles auch dann verwirkt sein, wenn das Darlehen nicht vorzeitig auf Wunsch des Verbrauchers, sondern vertragsgemäß mit der Zahlung der letzten Darlehensrate zurückgezahlt worden ist (Senat, Urteil vom 30. April 2019 - 6 U 114/18).
  • LG Darmstadt, 21.05.2021 - 2 O 342/20
    Gerade bei beendeten Verbraucherdarlehensverträgen kann das Vertrauen des Unternehmers auf ein Unterbleiben des Widerrufs schutzwürdig sein, auch wenn die von ihm erteilte Widerrufsbelehrung ursprünglich den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprochen und er es in der Folgezeit versäumt hat, den Verbraucher nachzubelehren (vgl. BGH , Beschl. v. 25.9.2018 - XI ZR 462/17, BeckRS 2018, 31663; OLG Stuttgart , Urt. v. 30.4.2019 - 6 U 114/18, BeckRS 2019, 15238).
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