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   OLG Köln, 24.03.2006 - 6 U 115/05   

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https://dejure.org/2006,5378
OLG Köln, 24.03.2006 - 6 U 115/05 (https://dejure.org/2006,5378)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.03.2006 - 6 U 115/05 (https://dejure.org/2006,5378)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. März 2006 - 6 U 115/05 (https://dejure.org/2006,5378)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung des Angebots und des Vertriebs von Taschen auf Grund Herkunftstäuschung; Eigenständiges wettbewerbsrechtliches Leistungsschutzrecht eines Vertriebsberechtigten; Voraussetzungen für Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz ...

  • info-it-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 9 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 9 lit. a
    "Faltbare Taschen" - Zum Nachahmungsschutz bei modischen Taschen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93

    Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2006 - 6 U 115/05
    Ein eigenständiges wettbewerbsrechtliches Leistungsschutzrecht kann neben dem Hersteller als demjenigen, dessen Leistung nachgeahmt wird, auch einem ausschließlich Vertriebsberechtigten zustehen (vgl. BGH GRUR 2004, 941, 943 - Metallbett; GRUR 1994, 630, 634 - Cartier-Armreif).
  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 142/01

    "Metallbett"; Rechtsfolgen der Löschung eines Geschmacksmusters im Musterregister

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2006 - 6 U 115/05
    Ein eigenständiges wettbewerbsrechtliches Leistungsschutzrecht kann neben dem Hersteller als demjenigen, dessen Leistung nachgeahmt wird, auch einem ausschließlich Vertriebsberechtigten zustehen (vgl. BGH GRUR 2004, 941, 943 - Metallbett; GRUR 1994, 630, 634 - Cartier-Armreif).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2006 - 6 U 115/05
    Regelmäßig und so auch im Streitfall wird die Gefahr einer Verwechslung aber nicht schon durch bloßes Weglassen der Kennzeichnung des Originalherstellers beseitigt (vgl. BGH GRUR 2000, 521, 524 - Modulgerüst).
  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2006 - 6 U 115/05
    Nach den zu § 1 UWG a.F. entwickelten Grundsätzen, die nunmehr in §§ 3, 4 Nr. 9 a UWG verankert sind, können Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz gegen die Verwertung eines fremden Leistungsergebnisses begründet sein, wenn bei dem Vertrieb von Nachahmungen eines Erzeugnisses die Gefahr einer Herkunftstäuschung besteht und der Nachahmer zumutbare und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Verwechslung unterlassen hat (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. zuletzt BGH GRUR 2005, 600 - Handtuchklemmen; BGH WRP 2005, 88 - Puppenausstattungen).
  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02

    Jeans

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2006 - 6 U 115/05
    Aufgrund der unterschiedlichen Zielrichtung des ein bestimmtes Leistungsergebnis schützenden Geschmacksmustergesetzes einerseits und des den Schutz vor vermeidbarer Herkunftstäuschung gewährleistenden Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb andererseits können hieraus resultierende Ansprüche nebeneinander bestehen (vgl. BGH Urteil v. 15.09.2005 - I ZR 151/02, GRUR 2006, 79 - Jeans).
  • LG Köln, 27.05.2005 - 81 O 72/04
    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2006 - 6 U 115/05
    Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Klägerin wird das am 27.05.2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 72/04 - abgeändert.
  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2006 - 6 U 115/05
    Nach den zu § 1 UWG a.F. entwickelten Grundsätzen, die nunmehr in §§ 3, 4 Nr. 9 a UWG verankert sind, können Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz gegen die Verwertung eines fremden Leistungsergebnisses begründet sein, wenn bei dem Vertrieb von Nachahmungen eines Erzeugnisses die Gefahr einer Herkunftstäuschung besteht und der Nachahmer zumutbare und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Verwechslung unterlassen hat (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. zuletzt BGH GRUR 2005, 600 - Handtuchklemmen; BGH WRP 2005, 88 - Puppenausstattungen).
  • OLG Köln, 07.03.2014 - 6 U 160/13

    Kennzeichnung eines Produkts durch von außen nicht erkennbare Eigenschaften

    Die durch diese Gestaltungselemente bedingte Gesamtanmutung ist die einer sportlichen und funktionalen, gleichzeitig aber modernen, chicen und hochwertigen Tasche, welche zwar den Gebrauchswert altbekannter geräumiger und faltbarer Einkaufstaschen erreicht, ohne indes deren antiquiert wirkendes Erscheinungsbild aufzunehmen." (Urteil vom 24.3. 2006 - 6 U 115/05, S. 9).

    Bereits in seinem Urteil vom 24.3.2006 hat der Senat darauf hingewiesen, dass sich eine in der konkreten Kaufsituation auswirkende unmittelbare Verwechslung auch daher rühren kann, dass der interessierte Käufer eine Tasche der Klägerinnen zunächst bei ihrem Gebrauch im allgemeinen Verkehr wahrgenommen und sodann in einem Modell der Beklagten, welches ihm in einem Geschäft begegnet, wiederzuerkennen glaubt (Urteil vom 24.3. 2006 - 6 U 115/05, S. 12).

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2016 - 15 U 30/15

    Ansprüche wegen Nachahmung einer faltbaren Handtasche aus Nylon

    Beispielsweise hat das OLG Köln (Urteil vom 24.03.2006, 6 U 115/05 = BeckRS 2006, 05470) bereits im Jahre 2006 in Bezug auf die "L." Folgendes festgestellt:.
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2014 - 15 U 92/14

    Unterlassungsansprüche wegen Nachahmung einer Leder-Nylontasche

    So hat beispielsweise das OLG Köln (Urteil vom 24.03.2006, 6 U 115/05 = BeckRS 2006, 05470) bereits im Jahre 2006 in Bezug auf die Tasche "Le Pliage" Folgendes festgestellt:.

    In der bislang ergangenen Rechtsprechung zur Frage der wettbewerblichen Eigenart der Tasche "Le Pliage" wurden - soweit überhaupt thematisiert - als angesprochene Verkehrskreise weibliche, modebewusste Verbraucher angesehen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.03.2006, 6 U 115/05 = BeckRS 2006, 05470), wobei unklar ist, ob die Verkehrskreise damit exklusiv abgegrenzt werden sollten.

  • LG Köln, 15.06.2016 - 84 O 2/16

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von Handtaschenmodellen wegen unlauterer

    Die durch diese Gestaltungselemente bedingte Gesamtanmutung ist die einer sportlichen und funktionalen, gleichzeitig aber modernen, chicen und hochwertigen Tasche, welche zwar den Gebrauchswert altbekannter geräumiger und faltbarer Einkaufstaschen erreicht, ohne indes deren antiquiert wirkendes Erscheinungsbild aufzunehmen." (Urteil vom 24.3. 2006 - 6 U 115/05, S. 9).

    Bereits in seinem Urteil vom 24.3.2006 hat der Senat darauf hingewiesen, dass sich eine in der konkreten Kaufsituation auswirkende unmittelbare Verwechslung auch daher rühren kann, dass der interessierte Käufer eine Tasche der Klägerinnen zunächst bei ihrem Gebrauch im allgemeinen Verkehr wahrgenommen und sodann in einem Modell der Beklagten, welches ihm in einem Geschäft begegnet, wiederzuerkennen glaubt (Urteil vom 24.3. 2006 - 6 U 115/05, S. 12).

  • LG Köln, 04.10.2016 - 33 O 61/15

    Ansprüche wegen der unlauteren Nachahmung einer Handtasche

    In einem früheren Rechtsstreit, den unter anderem die hiesige Klägerin gegen eine andere Beklagte führte, hat das OLG Köln unter Verweis auf ein eigenes früheres Urteil (Urteil vom 24.03.2006, 6 U 115/05) zur wettbewerblichen Eigenart der Taschen der Reihe "Y" der Klägerin ausgeführt:.
  • LG Bonn, 21.11.2007 - 1 O 99/07

    Nachahmung einer Handtasche

    Sie verweisen ferner auf Urteile des Oberlandesgerichts Köln vom 24.03.2006 (6 U 115/05) und des Landgerichts Frankfurt / Main vom 19.07.2006 (2-06 O 85/06) sowie auf einen Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 27.11.2006 (12 O 423/06).
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Rechtsprechung
   KG, 18.11.2005 - 6 U 115/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12474
KG, 18.11.2005 - 6 U 115/05 (https://dejure.org/2005,12474)
KG, Entscheidung vom 18.11.2005 - 6 U 115/05 (https://dejure.org/2005,12474)
KG, Entscheidung vom 18. November 2005 - 6 U 115/05 (https://dejure.org/2005,12474)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung des über eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) geschlossenen Vertrages durch die Versicherungsgesellschaft nach Täuschung durch den Versicherungsnehmer; Umfang und Dauer der dem Versicherungsnehmer obliegenden Anzeigepflichten im Rahmen einer BUZ

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    VVG § 6
    Anzeigepflicht gefahrenerheblicher Umstände bei Abschluss eines Versicherungsvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Verschulden des Versicherungsnehmers trotz fehlender Belehrung über Nachmeldepflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1394
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.04.1994 - IV ZR 70/93

    Anforderungen an die Beweisführung zum wirksamen Widerruf eines Geständnisses in

    Auszug aus KG, 18.11.2005 - 6 U 115/05
    Der Antragsteller bleibt vielmehr verpflichtet, gefahrerhebliche Umstände dem Versicherer anzuzeigen, wenn er den Antrag bereits abgegeben hat und die Gesundheitsstörung danach, aber vor der Annahme des Antrags durch den Versicherer eintritt oder bekannt wird (vgl. BGHZ 111, 41, 51; VGH VersR 1980, 688; 1984, 884; 1994, 799; Prölls/Martin-Prölls, VVG, 27. Auflage § 16 Rn. 15; BK-Voit § 16 Rn. 39 ff.; Römer r+s 1998, 45, 46).
  • BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 1/83

    Rechtsfolgen des Unterbleibens einer vorvertraglichen Anzeige

    Auszug aus KG, 18.11.2005 - 6 U 115/05
    Der Antragsteller bleibt vielmehr verpflichtet, gefahrerhebliche Umstände dem Versicherer anzuzeigen, wenn er den Antrag bereits abgegeben hat und die Gesundheitsstörung danach, aber vor der Annahme des Antrags durch den Versicherer eintritt oder bekannt wird (vgl. BGHZ 111, 41, 51; VGH VersR 1980, 688; 1984, 884; 1994, 799; Prölls/Martin-Prölls, VVG, 27. Auflage § 16 Rn. 15; BK-Voit § 16 Rn. 39 ff.; Römer r+s 1998, 45, 46).
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Rechtsprechung
   KG, 13.01.2006 - 6 U 115/05 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6647
KG, 13.01.2006 - 6 U 115/05 (1) (https://dejure.org/2006,6647)
KG, Entscheidung vom 13.01.2006 - 6 U 115/05 (1) (https://dejure.org/2006,6647)
KG, Entscheidung vom 13. Januar 2006 - 6 U 115/05 (1) (https://dejure.org/2006,6647)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Arglistige Täuschung durch Nichtanzeige einer nach Aufnahme des Versicherungsantrags diagnostizierten Arterienverschlusskrankheit

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherung arglistig getäuscht - Anzeigepflicht, wenn nach der Abgabe des Versicherungsantrags eine Krankheit diagnostiziert wird

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.12.1992 - IV ZR 232/91

    Anzeigeobliegenheit bei Erweiterung der Leistungszusage - Gefahrerhöhung nach

    Auszug aus KG, 13.01.2006 - 6 U 115/05
    Dass im Einzelfall auch ohne eine ausdrückliche Belehrung über die Nachmeldepflicht die Anzeigepflicht schuldhaft verletzt sein kann, und darüber hinausgehend auch die Voraussetzungen einer arglistigen Täuschung gegeben sein können, ergibt sich u. a. auch aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anzeigepflicht bei Annahme des Versicherungsantrags nach Ablauf der Bindungsfrist (VersR 1991, 1397) und bei Erhöhung der Prämiensumme (VersR 1993, 213).
  • OLG Oldenburg, 30.08.2000 - 2 U 70/99
    Auszug aus KG, 13.01.2006 - 6 U 115/05
    Nichts anderes ergibt sich aus den vom Kläger zitierten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (RuS 1988, 343; VersR 1996, 441) und Oldenburg (NVersZ 2001, 409), in denen jeweils die Verletzung der sogen. Nachmeldepflicht verneint wurde, weil sie nicht allgemein bekannt sei, jedoch - so OLG Hamm aaO - offengelassen wurde, wie zu entscheiden gewesen wäre, wenn besonders gravierende bzw. alarmierende Verschlechterungen eingetreten wären bzw. - so OLG Oldenburg aaO - anzeigepflichtige besonders schwere Erkrankungen verneint wurden.
  • BGH, 16.10.1991 - IV ZR 226/90

    Rechtsfolgen der verspäteten Übersendung des Versicherungsscheins durch den

    Auszug aus KG, 13.01.2006 - 6 U 115/05
    Dass im Einzelfall auch ohne eine ausdrückliche Belehrung über die Nachmeldepflicht die Anzeigepflicht schuldhaft verletzt sein kann, und darüber hinausgehend auch die Voraussetzungen einer arglistigen Täuschung gegeben sein können, ergibt sich u. a. auch aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anzeigepflicht bei Annahme des Versicherungsantrags nach Ablauf der Bindungsfrist (VersR 1991, 1397) und bei Erhöhung der Prämiensumme (VersR 1993, 213).
  • OLG Hamm, 22.03.1995 - 20 U 316/94

    Krankenversicherer; Rücktritt; Angeratene Operation; Gefahrerhebliche Umstände;

    Auszug aus KG, 13.01.2006 - 6 U 115/05
    Nichts anderes ergibt sich aus den vom Kläger zitierten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (RuS 1988, 343; VersR 1996, 441) und Oldenburg (NVersZ 2001, 409), in denen jeweils die Verletzung der sogen. Nachmeldepflicht verneint wurde, weil sie nicht allgemein bekannt sei, jedoch - so OLG Hamm aaO - offengelassen wurde, wie zu entscheiden gewesen wäre, wenn besonders gravierende bzw. alarmierende Verschlechterungen eingetreten wären bzw. - so OLG Oldenburg aaO - anzeigepflichtige besonders schwere Erkrankungen verneint wurden.
  • OLG Hamm, 10.02.1988 - 20 U 241/87
    Auszug aus KG, 13.01.2006 - 6 U 115/05
    Nichts anderes ergibt sich aus den vom Kläger zitierten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (RuS 1988, 343; VersR 1996, 441) und Oldenburg (NVersZ 2001, 409), in denen jeweils die Verletzung der sogen. Nachmeldepflicht verneint wurde, weil sie nicht allgemein bekannt sei, jedoch - so OLG Hamm aaO - offengelassen wurde, wie zu entscheiden gewesen wäre, wenn besonders gravierende bzw. alarmierende Verschlechterungen eingetreten wären bzw. - so OLG Oldenburg aaO - anzeigepflichtige besonders schwere Erkrankungen verneint wurden.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.11.2006 - 6 U 115/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23802
OLG Hamm, 20.11.2006 - 6 U 115/05 (https://dejure.org/2006,23802)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.2006 - 6 U 115/05 (https://dejure.org/2006,23802)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 2006 - 6 U 115/05 (https://dejure.org/2006,23802)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.06.2005 - III ZR 358/04

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit einer Gefahrenstelle für den

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2006 - 6 U 115/05
    Der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des BGH vom 02.06.2005 (III ZR 358/04) verhilft der Berufung ebenfalls nicht zum Erfolg.
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