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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 05.10.2010 - 6 U 115/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2833
OLG Stuttgart, 05.10.2010 - 6 U 115/10 (https://dejure.org/2010,2833)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.10.2010 - 6 U 115/10 (https://dejure.org/2010,2833)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - 6 U 115/10 (https://dejure.org/2010,2833)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerpflichtigkeit leasingtypischer Ausgleichsansprüche bei Beendigung des Leasingverhältnisses

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Leasingvertrag - Ausgleichsansprüche und Umsatzsteuer

  • Betriebs-Berater

    Zur Berechnung leasingtypischer Ausgleichsansprüche

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 10 Abs. 1 S. 2
    Umsatzsteuerpflichtigkeit leasingtypischer Ausgleichsansprüche bei Beendigung des Leasingverhältnisses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausgleichsansprüche beim Leasingende

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Berechnung leasingtypischer Ausgleichsansprüche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 2578
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 68/06
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2010 - 6 U 115/10
    Leasingtypische Ausgleichsansprüche wie der Anspruch auf Ausgleich des Fahrzeugminderwerts sind nicht nur bei vorzeitiger, sondern auch bei vertragsgemäßer Beendigung des Leasingverhältnisses nach Ablauf der vereinbarten Leasingdauer ohne Umsatzsteuer zu berechnen, weil ihnen eine steuerbare Leistung (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) nicht gegenübersteht und der Leasinggeber deshalb Umsatzsteuer auf sie nicht zu entrichten hat (Fortführung BGH, Urteil vom 14.03.2007, VIII ZR 68/06).

    Er verteidigt das angefochtene Urteil und vertritt die Auffassung, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.03.2007 - VIII ZR 68/06, wonach der leasingtypische Anspruch des Leasinggebers - gerichtet auf Ausgleich seines noch nicht amortisierten Gesamtaufwandes zum Zeitpunkt einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages -ohne Umsatzsteuer zu berechnen sei, finde auch auf den Ausgleichsanspruch nach ordnungsgemäßer Beendigung des Leasingverhältnisses infolge Ablaufs der vereinbarten Vertragsdauer Anwendung.

    Für die vorzeitige, nicht vom Leasingnehmer zu vertretende Beendigung eines Leasingvertrages durch außerordentliche Kündigung oder die einvernehmliche Vertragsaufhebung hat der Bundesgerichtshof (Urt. vom 14.03.2007 - VIII ZR 68/06 = WM 2007, 990) entschieden, dass keine Umsatzsteuer auf den Ausgleich des Minderwertes anfällt, da diesem eine steuerbare Leistung des Leasinggebers nicht gegenübersteht.

    Dem haben sich der Bundesfinanzhof (BFHE 182, 413, 415; 184, 137, 139; UR 2002, 217, 218 m.w.N.; BFHE DStRE 2003, 681, 682 m.w.N.) und der Bundesgerichtshof (Urt. vom 03.03.2005 - IX ZR 140/04, NJW-RR 2006, 189 unter II 1 b) angeschlossen (BGH Urt. vom 14.03.2007, aaO, juris, Rn. 11, 12).

    Lässt dieser erkennen, dass die "Ersatzleistung" die Gegenleistung für eine empfangene Lieferung oder sonstige Leistung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG darstellt, liegt keine nichtsteuerbare Schadensersatzleistung, sondern steuerpflichtiges Entgelt vor (BGH, Urt. vom 14.03.2007, aaO, juris, Rn. 13).

    Dies hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 14.03.2007 (aaO, juris, Rn. 14) auf solche Ausgleichsansprüche erstreckt, die bei nicht vom Leasingnehmer schuldhaft veranlasster vorzeitiger Vertragsbeendigung, aufgrund ordentlicher Kündigung oder bei einvernehmlicher vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrages entstehen.

    a) In der Literatur wurde die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.03.2007 (aaO) überwiegend dahin verstanden, dass auch in diesem Fall keine Umsatzsteuer anfalle (Moseschus, EWiR 2007, 649; Müller-Sarnowski, DAR 2007, 519, 520; de Weerth, DStR 2008, 392, 393; a.A. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rn. L533, allerdings ohne Auseinandersetzung mit der Entscheidung vom 14.03.2007).

    Unterliegt mithin auch der leasingtypische Ausgleichsanspruch des Leasinggebers nicht der Umsatzsteuer, kommt es nicht zu der "Kuriosität" (Müller-Sarnowski, DAR 2002, 485), dass der Leasingnehmer im Fall einer von ihm schuldhaft veranlassten Kündigung des Leasingvertrages besser steht als im Fall einer nicht schuldhaft veranlassten Beendigung, weil nämlich im ersten Fall keine Umsatzsteuer auf seine Schadensersatzzahlung anfällt, während er im zweiten Fall Umsatzsteuer auf die Ausgleichszahlung zu leisten hat (BGH, Urt. vom 14.03.2007, aaO, juris, Rn. 18).

  • OLG Stuttgart, 08.12.2009 - 6 U 99/09

    Ordnungsgemäß beendeter Kfz-Leasingvertrag: Umsatzsteuerpflicht für einen vom

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2010 - 6 U 115/10
    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 08.12.2009 (6 U 99/09, veröffentlicht in juris sowie in JurBüro 2010, 209) entschieden, dass leasingtypische Ausgleichsansprüche nicht nur bei vorzeitiger Beendigung des Leasingverhältnisses, sondern auch bei ordentlicher Beendigung nach Ablauf der vereinbarten Leasingdauer ohne Umsatzsteuer zu berechnen sind, weil ihnen eine steuerbare Leistung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG nicht gegenübersteht und der Leasinggeber deshalb Umsatzsteuer auf sie nicht zu entrichten hat (a.a.O., unter B.I.3. der Gründe, juris Rn 52 ff.).

    c) Der Senat hat sich in seinem Urteil vom 08.12.2009 (a.a.O.) der überwiegend in der Literatur, vom Landgericht München I und inzwischen auch vom OLG Koblenz vertretenen Auffassung angeschlossen, dass auf den Ausgleichsanspruch des Leasinggebers auch bei ordentlicher Beendigung des Leasingverhältnisses nach Zeitablauf Umsatzsteuer nicht anfällt.

    Der Leasingnehmer erbringt die von ihm noch geschuldete Ausgleichszahlung nicht, um eine Leistung zu erhalten, sondern weil er vertraglich hierzu verpflichtet ist (Urteil des Senats vom 08.12.2009, a.a.O., juris, Rn. 63).

  • BGH, 11.05.1988 - VIII ZR 96/87

    Vorenthaltung des Mietobjekts durch Zurücklassung zu beseitigender Einrichtungen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2010 - 6 U 115/10
    d) In Übereinstimmung damit hat der Bundesgerichtshof daher bereits zu Schadensersatzleistungen, die nach außerordentlicher Kündigung des Leasingvertrages zu erbringen sind, entschieden, dass diese ohne Umsatzsteuer zu berechnen sind, da ihnen eine steuerbare Leistung nicht gegenübersteht (Urt. vom 11.02.1987 - VIII ZR 27/86, WM 1987, 562; BGHZ 104, 285, 291; Urt. vom 22.10.1997 - XII ZR 142/95, NJW-RR 1998, 803 unter II 1 b bb).

    Der Anspruch auf Vergütung bei verspäteter Rückgabe des Leasingfahrzeugs (§ 546 a BGB) ist kein Schadensersatzanspruch, sondern ein vertraglicher Anspruch eigener Art, der steuerrechtlich wie eine Mietzinsforderung zu beurteilen ist (BGHZ 104, 285, juris, Rn. 19; Palandt/Weidenkaff BGB, 69. Aufl., § 546 a, Rn. 7); auch ihm liegt eine Gebrauchsüberlassung als steuerbare Handlung zugrunde.

  • BGH, 22.01.1986 - VIII ZR 318/84

    Verjährung der Ansprüche des Leasinggebers bei Rückgabe der Leasingsache im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2010 - 6 U 115/10
    Zwar handelt es sich bei diesem Anspruch auf Ausgleich des Fahrzeugminderwertes um einen vertraglichen Erfüllungsanspruch (BGHZ 97, 65; Urt. vom 01.03.2000 - VIII ZR 177/99 = WM 2000, 1009); die zivilrechtliche Einordnung ist für die Frage der Steuerbarkeit jedoch unerheblich.Diese Einordnung kann schon deswegen nicht entscheidend sein, weil die Frage der Umsatzsteuerpflichtigkeit nach Maßgabe der oben (unter Punkt I.1.a) bezeichneten Umsatzsteuer-Richtlinie in allen Mitgliedsstaaten einheitlich zu beantworten ist.
  • BGH, 01.03.2000 - VIII ZR 177/99

    Verjährung von Ansprüchen des Leasinggebers nach planmäßigem Vertragsablauf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2010 - 6 U 115/10
    Zwar handelt es sich bei diesem Anspruch auf Ausgleich des Fahrzeugminderwertes um einen vertraglichen Erfüllungsanspruch (BGHZ 97, 65; Urt. vom 01.03.2000 - VIII ZR 177/99 = WM 2000, 1009); die zivilrechtliche Einordnung ist für die Frage der Steuerbarkeit jedoch unerheblich.Diese Einordnung kann schon deswegen nicht entscheidend sein, weil die Frage der Umsatzsteuerpflichtigkeit nach Maßgabe der oben (unter Punkt I.1.a) bezeichneten Umsatzsteuer-Richtlinie in allen Mitgliedsstaaten einheitlich zu beantworten ist.
  • FG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 K 224/09

    Verjährung von Ansprüchen aus einem vor dem 01.01.2002 geschlossenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2010 - 6 U 115/10
    b) Dem gegenüber vertreten das Bundesministerium der Finanzen in seiner internen Dienstanweisung vom 22. Mai 2008 (Az. IV B 8 - S 7100/07/10007) und ihm folgend das für die Steuerfestsetzung gegenüber der Klägerin zuständige Finanzamt G... (Erwiderung im Verfahren 5 K 224/09 vor dem Niedersächsischen Finanzgericht Hannover, Bl. 45 ff. der hiesigen Akten) unverändert die Auffassung, die Zahlung des Minderwertausgleiches sei, da es sich nicht um einen Schadensersatz-, sondern um einen Erfüllungsanspruch handle, ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für die vereinbarte Gebrauchsüberlassung.
  • OLG Koblenz, 10.12.2009 - 2 U 887/08

    Abgrenzung umsatzsteuerrechtliches Entgelt - Entschädigung/Schadensersatz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2010 - 6 U 115/10
    Das Oberlandesgericht Koblenz hat dies ebenso gesehen (Urt. vom 10.12.2009 - 2 U 887/08 = NJW-RR 2010, 778).
  • LG München I, 07.08.2008 - 34 S 24052/07

    Umfang der Ansprüche des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2010 - 6 U 115/10
    Das Landgericht München I hat in einem Urteil vom 07.08.2008 (34 S 24052/07 = DAR 2008, 591) sogar die Auffassung vertreten, der Fall der ordentlichen Beendigung des Leasingvertrages sei vom Bundesgerichtshof bereits abschließend in dem Sinne entschieden worden, dass ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch nicht vorliege.
  • EuGH, 03.03.1994 - C-16/93

    Tolsma / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2010 - 6 U 115/10
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wird eine Leistung nur dann im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der oben bezeichneten Richtlinie gegen Entgelt erbracht, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Leistung bildet (Urt. vom 03.03.1994 - Rs. C-16/93 (Tolsma), Slg. 1994, I S. 743, Rn. 14 = NJW 1994, 1941, 1942; Urt. vom 05.06.1997 - Rs. C-2/95 (SDC), Slg. 1997, I 3017, Rn. 45; Urt. vom 26.06.2003 - Rs. C-305/01 (MKG), Slg. 2003, I 6729, Rn. 47).
  • BGH, 11.02.1987 - VIII ZR 27/86

    Umsatzsteuerpflicht von Schadensersatzleistungen des Leasingnehmers nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2010 - 6 U 115/10
    d) In Übereinstimmung damit hat der Bundesgerichtshof daher bereits zu Schadensersatzleistungen, die nach außerordentlicher Kündigung des Leasingvertrages zu erbringen sind, entschieden, dass diese ohne Umsatzsteuer zu berechnen sind, da ihnen eine steuerbare Leistung nicht gegenübersteht (Urt. vom 11.02.1987 - VIII ZR 27/86, WM 1987, 562; BGHZ 104, 285, 291; Urt. vom 22.10.1997 - XII ZR 142/95, NJW-RR 1998, 803 unter II 1 b bb).
  • BFH, 30.01.1997 - V R 133/93

    Brachlegung von Ackerflächen nach Fördergesetz (DDR) vom 6. Juli 1990 ist nicht

  • EuGH, 26.06.2003 - C-305/01

    MKG-Kraftfahrzeuge-Factoring

  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 142/95

    Wirksamkeit eines Vertrages über die entgeltliche Überlassung einer Apotheke

  • BFH, 16.01.2003 - V R 36/01

    Entgelt Dritter für Leistung des Unternehmers

  • BFH, 19.10.2001 - V R 75/98

    Öffentlicher Zuschuß zum Bau einer Tiefgarage

  • BFH, 13.11.1997 - V R 11/97

    Kfz-Leasingvertrag: Umsatzsteuerpflicht für Schadensersatzleistungen des

  • BGH, 03.11.2005 - IX ZR 140/04

    SDC / Skatteministeriet

  • EuGH, 05.06.1997 - C-2/95

    Erstattung der Umsatzsteuer bei Schadensersatzleistungen nach Kündigung eines

  • BGH, 18.05.2011 - VIII ZR 260/10

    Kfz-Leasingvertrag: Umsatzsteuerpflicht für Minderwertausgleich wegen übermäßigen

    b) In der zivilgerichtlichen Instanzrechtsprechung herrscht demgegenüber die Auffassung vor, der Minderwertausgleich unterliege weder in der im Senatsurteil vom 14. März 2007 (VIII ZR 68/06, aaO) entschiedenen Fallkonstellation noch im Falle einer regulären Vertragsbeendigung nach Ablauf der vereinbarten Leasingzeit der Umsatzsteuer (OLG Stuttgart, JurBüro 2010, 209; DStRE 2010, 1514 f.; OLG Koblenz, NJW-RR 2010, 778 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. September 2010 - 24 U 15/10, juris Rn. 6; LG München I, DAR 2008, 591; ebenso auch FG Hannover, Schaden-Praxis 2011, 163 sowie das überwiegende Schrifttum: Rau/Dürrwächter/Schuhmann, Kommentar zum Umsatzsteuergesetz, Stand 2008, § 10 Anm. 65 "Leasing" unter Hinweis auf Klenk, DB 2006, 1180, 1181 f.; Müller-Sarnowski, DAR 2007, 519, 520; de Weerth, DStR 2008, 392, 393; Moseschus, EWiR 2007, 649, 650; Hartmann/Metzenmacher/Probst, Umsatzsteuergesetz, Stand 2009, E § 10 Rn. 84.1; zweifelnd Flückiger/Georgy in Plückebaum/Widmann, aaO, § 1 Rn. 483).
  • BFH, 20.03.2013 - XI R 6/11

    Zahlung eines Minderwertausgleichs wegen Schäden am Leasingfahrzeug nicht

    e) Das gefundene Ergebnis steht schließlich auch im Einklang mit der Rechtsprechung der Zivilgerichte, die gleichfalls unter Berücksichtigung der vom EuGH aufgestellten Rechtsgrundsätze der Auffassung sind, der Minderwertausgleich sei ohne Umsatzsteuer zu berechnen, weil eine eigenständige Leistung des Leasinggebers insoweit fehle und dieser deshalb darauf keine Umsatzsteuer zu entrichten habe (vgl. BGH-Urteil in HFR 2011, 1156 in Fortsetzung des BGH-Urteils vom 14. März 2007 VIII ZR 68/06, UR 2007, 416; Urteile des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 8. Dezember 2009  6 U 99/09, Das Juristische Büro 2010, 209, und vom 5. Oktober 2010  6 U 115/10, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2010, 1514).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - 24 U 111/11

    Leasingrecht - Vollamortisationsanspruch des Leasinggebers: Steuerbarer Umsatz?

    Der Vollamortisationsanspruch des Leasinggebers nach vertragsgemäßer Vertragsbeendigung ist kein steuerbarer Umsatz im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, weshalb auch eine etwaige Ausgleichszahlung des Leasingnehmers ebenfalls kein steuerbarer Umsatz ist (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1066 ff.; MDR 2011, 836; Senat, Beschluss vom 7. Juni 2011, Az. I-24 U 3/11,, n.v.; Beschluss vom 2. September 2010, Az. I-24 U 15/10, veröffentlicht bei Juris; Beschluss vom 27. Mai 2010, Az. I-24 U 231/09, n.v.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Dezember 2009, Az. 6 U 99/09, JurBüro 2010, 209 f. und Beschluss vom 5. Oktober 2010, Az. 6 U 115/10, DstRE 2010, 1514 f.).

    Diese Grundsätze gelten auch für Teilamortisationsverträge mit Mehrerlösbeteiligung, ebenso für solche mit Andienungsrecht (vgl. OLG Stuttgart JurBüro 2010, 209; DstRE 2010, 1514 f.; Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag, 6. Auflage, Kap. J Rn. 122 und Kap. K Rn. 60).

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2013 - 24 U 148/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend teilaromatische

    Dies gilt auch, wenn der Minderwertausgleich nach regulärem Vertragsablauf verlangt wird (vgl. BGH, MDR 2011, 836 = NJW-RR 2011, 1625; WM 2007, 990 = NJW-RR 2007, 1066; zustimmend etwa Müller, LMK 2011, 321449; Moseschus, EWiR 2006, 663; Diehl, ZfS 2012, 382; ebenso OLG Stuttgart, JuBüro 2010, 209; DStRE 2010, 1514; OLG Koblenz, NJW-RR 2010, 778).
  • FG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 K 224/09

    Zahlung eines leasingtypischen Minderwertausgleichs nach Ende einer

    Nachfolgend haben mehrere Zivilgerichte die Umsatzbesteuerung auch für den Fall einer regulären Vertragsbeendigung nach Ablauf der vereinbarten Leasingzeit verneint (Urteile des OLG Stuttgart vom 05.10.2010 6 U 115/10, in juris; und vom 08.12.2009 6 U 99/09, in juris; des OLG Koblenz vom 10.12.2009 2 U 887/08, NJW-RR 2010, 778; des LG München I vom 07.08.2008 34 S 24052/07, in juris).
  • OLG Hamm, 29.05.2013 - 30 U 166/12

    Leasing, Restwertabrechnung, Umsatzsteuer

    (3) Der Senat übersieht nicht, dass es auf Grund der vorliegenden Entscheidung dazu kommen mag, dass der Leasingnehmer bei der ordentlichen Beendigung des Leasingvertrages schlechter steht als im Fall einer von ihm schuldhaft veranlassten Kündigung oder im Fall des leasingtypischen Ausgleichsanspruchs bei ordentlicher Kündigung, schuldloser außerordentlicher Kündigung sowie einvernehmlicher Beendigung (vgl. zu diesem Gedanken bezüglich der Unterscheidung zwischen Anspruch bei schuldhafter Kündigung und leasingtypischem Ausgleichanspruch bei nicht schuldhafter Beendigung BGH, Urt. v. 14.03.2007, VIII ZR 68/06, juris Rn. 18 a. E., NJW-RR 2007, 1066; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Aufl. 2012, Rn. L 35; vgl. zu diesem Gedanken bezüglich des Minderwertausgleichs beim Kilometerabrechnungsvertrag OLG Stuttgart, Urt. v. 05.10.2010, 6 U 115/10, juris Rn. 32, 31, DStrR 2010, 1514) .
  • LG Düsseldorf, 02.08.2012 - 1 O 257/11

    Wirksamkeit von Privat-Leasing-Bedingungen bzgl. Nutzungsentschädigung bei

    Der Minderwertausgleich unterliegt auch bei ordnungsgemäßer Beendigung des Leasingvertrages nicht der Umsatzsteuerpflicht (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 05.10.2010, 6 U 115/10; OLG Koblenz, NJW-RR 2010, 778; LG München I, DAR 2008, 591; LG Saarbrücken, Urteil vom 30.12.2011, 6 O 216/11).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2013 - 24 U 178/12

    Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer im Rahmen des Schadensersatzes wegen

    Dies gilt auch, wenn der Minderwertausgleich nach regulärem Vertragsablauf verlangt wird (vgl. BGH, MDR 2011, 836 = NJW-RR 2011, 1625; WM 2007, 990 = NJW-RR 2007, 1066; zustimmend etwa Müller, LMK 2011, 321449; Moseschus, EWiR 2006, 663; Diehl, ZfS 2012, 382; ebenso OLG Stuttgart, JuBüro 2010, 209; DStRE 2010, 1514; OLG Koblenz, NJW-RR 2010, 778).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.11.2010 - 6 U 115/10 (Hs)   

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https://dejure.org/2010,16246
OLG Naumburg, 19.11.2010 - 6 U 115/10 (Hs) (https://dejure.org/2010,16246)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.11.2010 - 6 U 115/10 (Hs) (https://dejure.org/2010,16246)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. November 2010 - 6 U 115/10 (Hs) (https://dejure.org/2010,16246)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 242 BGB, § 632a BGB, § 16 Nr 1 VOB/B
    Werklohnanspruch: Klage aus Abschlagsrechnung trotz Werkabnahme und Schlussrechnungsreife

  • Wolters Kluwer

    Die Berufung des Beklagten auf das Fehlen der Schlussrechnung ist bei Unfähigkeit des Klägers zur Rechnungslegung wegen fehlender Angaben des Beklagten rechtsmissbräuchlich; Anspruch auf Bezahlung einer Abschlagsrechnung bei Fehlen eines vom Auftragnehmer zu erstellenden ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 631
    Anspruch auf Bezahlung einer Abschlagsrechnung bei Fehlen eines vom Auftragnehmer erstellten Aufmaßes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufung auf Schlussrechnungsreife kann rechtsmissbräuchlich sein!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berufung auf Schlussrechnungsreife kann rechtsmissbräuchlich sein! (IBR 2011, 69)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 729
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.11.2010 - 6 U 115/10
    Selbst wenn die 11. Abschlagsrechnung keine in sich abgeschlossenen Leistungen betraf und die Parteien auch nicht durch ein kausales Schuldanerkenntnis eine vertragliche Grundlage für eine Teilschlussforderung begründet haben, liegt doch zumindest eine vertragliche Verständigung über die Vergütung nicht in sich abgeschlossener Leistungen vor, welche die grundsätzlich zu beachtende (vgl. BGHZ 182, 158 ff) Berufung der Beklagten auf die Schlussrechnungsreife auf Grund der besonderen Umstände des vorliegenden Einzelfalls ausschließt, zumindest aber als rechtsmissbräuchlich erscheinen lässt (§ 242 BGB).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.12.2011 - 6 U 115/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,76082
OLG Karlsruhe, 15.12.2011 - 6 U 115/10 (https://dejure.org/2011,76082)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.12.2011 - 6 U 115/10 (https://dejure.org/2011,76082)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - 6 U 115/10 (https://dejure.org/2011,76082)
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Verfahrensgang

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