Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 23.11.2006

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   OLG Frankfurt, 15.08.2002 - 6 U 116/01   

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https://dejure.org/2002,4627
OLG Frankfurt, 15.08.2002 - 6 U 116/01 (https://dejure.org/2002,4627)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.08.2002 - 6 U 116/01 (https://dejure.org/2002,4627)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. August 2002 - 6 U 116/01 (https://dejure.org/2002,4627)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Geschmacksmusters an der "Catwalk" ; Ermittlung eines Imageschadens durch die Abbildung des Imitats einer geschmacksmusterrechtlich geschützten Uhr in einem Versandhandelskatalog; Lizenzanalogie; Erfordernis der Darlegung einer konkreten Vermögenseinbuße; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Geschmacksmusterverletzung wg. Plagiatuhren - Schadensersatzansprüche

  • Judicialis

    GeschmMG § 14a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GeschmMG § 14a
    Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung eines Geschmacksmusters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 204
  • GRUR-RR 2006, 72 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2002 - 6 U 116/01
    Die Marktverwirrung selbst stellt jedoch nicht notwendigerweise einen individuellen Schaden dar (BGH WRP 2001, 918, 922 = GRUR 2001, 841 - Entfernung der Herstellungsnummer II; Teplitzky Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Auflage Kap. 34 Rn. 7 m.w.N.).

    Die Marktverwirrung stellt jedoch - wie bereits dargestellt - als solche lediglich einen Störungszustand dar, dem mit Abwehransprüchen zu begegnen ist (BGH WRP 2001, 918, 922 = GRUR 2001, 841- Entfernung der Herstellungsnummer II).

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2002 - 6 U 116/01
    Mit Rücksicht auf die im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Juni 1992 (WRP 1992, 700 = GRUR 1993, 55, 57- Tchibo/Rolex II) dargelegten Grundsätze habe das Landgericht von dem im Wettbewerbsrecht allgemein geltenden Erfahrungssatz ausgehen müssen, wonach dem von einem Wettbewerbsverstoß unmittelbar Betroffenen regelmäßig ein Schaden entstehe.

    Auch wenn die Verkaufsaktion der Beklagten kein wirtschaftlicher Erfolg geworden ist, so widerspricht dies nicht der Annahme, dass die Klägerin dadurch Kunden verloren hat, weil einzelne potentielle Erwerber ihre Bedürfnisse schon durch den Erwerb der billigen Imitate befriedigen konnten (vgl. dazu BGH WRP 1992, 700 = GRUR 1993, 55, 57 - Tchibo/Rolex II).

  • BGH, 04.03.1982 - I ZR 19/80

    Korrekturflüssigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2002 - 6 U 116/01
    Im übrigen sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH WRP 1982, 518, 519 = GRUR 1982, 489 -Korrekturflüssigkeit) eine Liquidation des Marktverwirrungsschadens im Wege der Lizenzanalogie ausgeschlossen.
  • BGH, 12.02.1987 - I ZR 70/85

    Vier-Streifen-Schuh

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2002 - 6 U 116/01
    Aus diesem Grund lehnt es der Bundesgerichtshof ab, bei behaupteter Marktverwirrung einen Schaden des Verletzten mit Hilfe der objektiven Schadensberechnung nach Lizenzanalogie ohne Rücksicht auf Verletzerumsätze zu ermitteln (vgl. BGH WRP 1987, 466, 467 = GRUR 1987, 364, 365-Vier-Streifen-Schuh; BGH GRUR 1990, 1008- Lizenzanalogie; Groß-Kommentar zum UWG/Köhler vor § 13 Randnummer 318).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 102/99

    Keine Panoramafreiheit für Verhüllten Reichstag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2002 - 6 U 116/01
    Es ist zwar richtig, dass der Urheber eines Kunstwerkes dessen Vervielfältigung und Verbreitung durch Ablichtungen verbieten kann (§ 97 Abs. 1 i. V. m. §§ 16, 17 UrhG; BGH WRP 2002, 712 = GRUR 2002, 605 - Verhüllter Reichstag; für das Geschmacksmusterrecht vgl. Eichmann, Geschmacksmustergesetz, 2. Auflage Rn 4 zu § 5).
  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2002 - 6 U 116/01
    Aus diesem Grund lehnt es der Bundesgerichtshof ab, bei behaupteter Marktverwirrung einen Schaden des Verletzten mit Hilfe der objektiven Schadensberechnung nach Lizenzanalogie ohne Rücksicht auf Verletzerumsätze zu ermitteln (vgl. BGH WRP 1987, 466, 467 = GRUR 1987, 364, 365-Vier-Streifen-Schuh; BGH GRUR 1990, 1008- Lizenzanalogie; Groß-Kommentar zum UWG/Köhler vor § 13 Randnummer 318).
  • BGH, 02.02.1995 - I ZR 16/93

    Objektive Schadensberechnung - Aneignung; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2002 - 6 U 116/01
    Die objektive Schadensberechnung nach fiktiven Lizenzgebühren erleichtert dann die Beweisführung des Verletzten, kann aber die vorher notwendige Feststellung eines Vermögensnachteils grundsätzlich nicht ersetzen bzw. einen eigenständigen Schadensgrund darstellen (BGH WRP 1995, 393, 396 = GRUR 1995, 274-Objektive Schadensberechnung).
  • BGH, 02.02.1995 - I ZR 13/93

    Dollar-Preisangaben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2002 - 6 U 116/01
    Die objektive Schadensberechnung nach fiktiven Lizenzgebühren erleichtert dann die Beweisführung des Verletzten, kann aber die vorher notwendige Feststellung eines Vermögensnachteils grundsätzlich nicht ersetzen bzw. einen eigenständigen Schadensgrund darstellen (BGH WRP 1995, 393, 396 = GRUR 1995, 274-Objektive Schadensberechnung).
  • BGH, 06.06.1991 - I ZR 234/89

    Sahnesiphon - Irreführung/sonst

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2002 - 6 U 116/01
    Sie kann sich zwar zu einer konkreten Vermögenseinbuße verdichten, zum Beispiel wenn der Schutzrechtsinhaber Kunden verliert, weil Interessenten annehmen, schon durch den Kauf des Plagiats das erhoffte "Prestige" erreichen zu können oder weil sie glauben, das Original sei bereits durch den Nachbau "entwertet" (vgl. dazu BGH WRP 1991, 708 = GRUR 1991, 921 - Sahnesiphon).
  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 263/02

    Catwalk

    Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2003, 204).
  • OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19

    Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.

    Im Urheberrecht bleibt zudem der weitere Anspruch aus § 97 Abs. 2 S. 4 UrhG zum Schutz des Urheberpersönlichkeitsrechts eröffnet (zu eng möglicherweise RG v. 16.06.1934, GRUR 1934, 627 - "Mimi" für Rufschädigung einer Künstlerin durch schlecht gemachte Tonaufnahmen etc., siehe auch Raue , a.a.O., S. 354 f.; zu Substantiierungspflichten bei einem angeblichem Imageschaden ansonsten OLG Frankfurt a.RY. v. 15.08.2002 - 6 U 116/01, GRUR 2003, 204, 205 f. - Catwalk-Uhr; in Revisionsinstanz über angemessen hohe Lizenzanalogie lösend BGH v. 23.06.2005 - I ZR 263/02, GRUR 2006, 143 - Catwalk).
  • LG Berlin, 21.03.2006 - 16 O 541/05
    Es genügt das Vorzeigen einer Abbildung (vgl. BGH GRUR 2006, 143; OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 204), allerdings muss die Bereitschaft zum Inverkehrbringen zum Ausdruck kommen; hierzu gehören auch Werbemaßnahmen (vgl. Eichmann in Eichmann/von Falckenstein, GeschmMG, 3. Aufl., § 38 Rn. 13 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.11.2006 - 6 U 116/01 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15736
OLG Frankfurt, 23.11.2006 - 6 U 116/01 (1) (https://dejure.org/2006,15736)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.11.2006 - 6 U 116/01 (1) (https://dejure.org/2006,15736)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. November 2006 - 6 U 116/01 (1) (https://dejure.org/2006,15736)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 38 Abs 1 S 2 GeschmMG, § 42 Abs 2 GeschmMG, § 251 Abs 1 BGB, § 287 Abs 1 ZPO
    Geschmacksmusterrechtsverletzung: Schadensersatzanspruch des Geschmacksmusterrechtsinhabers im Wege der Lizenzanalogie bei Anbieten eines imitierter Damenarmbanduhren in einem Versandhauskatalog; Bemessung der Schadenslizenz

  • Judicialis

    GeschmMG § 38; ; GeschmMG § 42

  • rechtsportal.de

    GeschmMG § 38; GeschmMG § 42
    Bemessung des Schadensersatzes bei Verletzung eines Geschmacksmusters; Abbildung einer geschmacksmusterrechtlich geschützten Uhr in einem Versandhandelskatalog

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bemessung der Höhe einer zu zahlenden Schadenslizenz bei Verletzung eines Geschmacksmusters; Bewerbung von Plagiaten in einem Versandhauskatalog; Entstehung eines Imageschadens durch Bewerbung imitierter Damenarmbanduhren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.2006 - 6 U 116/01
    Legt man in Anlehnung an die Tchibo/Rolex II-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 119, 20, 26 f.) einen Lizenzsatz von 15% zugrunde, kommt man auf eine Stücklizenz von 5, 17 DM, insgesamt (multipliziert mit 164) auf 847, 22 DM.
  • BGH, 18.03.1959 - IV ZR 182/58

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Verletzung des allgemeinen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.2006 - 6 U 116/01
    Im Rahmen dieser fiktiven Vertragsverhandlungen sind alle Umstände zu berücksichtigen, die auch bei freien Lizenzverhandlungen auf die Höhe der Vergütung Einfluss gehabt hätten (Seite 13 des Revisionsurteils unter Hinweis auf BGHZ 30, 7, 17 - X).
  • LG Düsseldorf, 12.11.2021 - 38 O 118/20
    Da weder zu erwarten war, dass jeder Empfänger des Katalogs diesen überhaupt anschaut, noch, dass von den Lesern ein großer Teil den Katalog in Anbetracht seines Umfangs vollständig durchblättert, der Verletzer mit Uhren nur 0, 5% seines Umsatzes erwirtschaftete und die Uhr zusammen mit zwölf anderen Modellen auf einer Seite abgebildet war, war in dem K-Fall nicht davon auszugehen, dass viele Versandhauskäufer, die den Katalog der Verletzerin zur Hand nahmen, das Uhrenangebot überhaupt wahrnahmen, was durch die geringe Absatzmenge und die geringe Zahl der georderten Exemplare (164 bzw. 230) bestätigt wurde (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 23. November 2006 - 6 U 116/01, BeckRS 2011, 25413, in der abschließenden Entscheidung nach Zurückverweisung).
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